Foto: Kay Herschelmann
In diesen herausfordernden Zeiten verschafft das den Beschäftigten in den öffentlichen Banken etwas Luft: Am 01. Juli 2022 tritt die erste Stufe des Tarifabschlusses von 3,0 Prozent in Kraft.
Mit Blick auf die anhaltend hohe Inflation können und wollen wir leider nicht von Gehaltssteigerung sprechen. Zusammen mit den anderen Stufen und Einmalzahlungen trägt das Gesamtpaket aber zur spürbaren Entlastung bei.
Das war und ist nur möglich, weil wir gemeinsam mit viel Engagement und Durchhaltevermögen einen Abschluss erkämpft haben. Denn zur Erinnerung: In neun langen Monaten haben wir nach harten und intensiven Verhandlungen, begleitet durch zahlreiche Streiks und Aktionen, ein wertschätzendes Gesamtpaket durchgesetzt.
Und es geht weiter: Aktuell sind wir in Gesprächen über eine neue Entgeltstruktur und eine erweiterte Gehaltstabelle sowie zu mobilen Endgeräten für Nachwuchskräfte. Hierzu halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.
Damit wird das Verhandlungsergebnis nun umgesetzt:
- Gehaltserhöhung in zwei Schritten: 3,0 Prozent zum 1. Juli 2022, weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023
- Einmalzahlung von insgesamt 1.050 Euro unter Anrechnung der größtenteils als Coronaprämie bereits gewährten 750 Euro Einmalzahlung, dazu eine weitere Zahlung von 300 Euro
- Anspruch auf bis zu 40 Prozent mobile Arbeit
- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich ab dem 1. Januar 2024 auf 38 Stunden. Das entspricht einer linearen Erhöhung von 2,56 Prozent. Die reduzierte Zeit soll auch in ganzen Tagen genommen werden können.
- Laufzeit bis 31. Mai 2024
- Die tarifvertraglichen Freistellungsgrundlagen in § 16 Abs. 3 (z. B. bei Geburt eines Kindes) wurden erweitert. Die dort geregelten Ansprüche sind künftig nicht mehr an den rechtlichen Status der Ehe gebunden, sondern können für alle Partnerschaftsformen in Anspruch genommen werden.
- Wir haben probeweise vereinbart, dass Beschäftigte freiwillig bis 21 Uhr arbeiten können (in diesem Fall entfallen die Nachtarbeitszuschläge) – befristet für die kommenden eineinhalb Jahre. In der Zeit von 20 bis 21 Uhr dürfen aber keine Kundentermine stattfinden.
- Erstmals wurde auch die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Zwecke der nachhaltigen Mobilität tarifvertraglich geregelt. Das schließt das sogenannte Fahrradleasing mit ein. Die Arbeitgeberseite soll dazu in den Unternehmen einen entsprechenden Zuschuss vereinbaren.
Das Gesamtpaket ist sehr respektabel. Beim Gehalt war schlicht nicht mehr machbar, auch wenn das gerade jetzt gut und wichtig gewesen wäre.
Gabriele Spahl, Bayerische Landesbank, Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission
Hier gibt es diese Tarifinfo als praktisches PDF zum Herunterladen.
Gehaltstabelle öffentliche Banken
Hier finden Sie die Gehaltstabelle für die kommenden beiden Jahre, aus der Sie Ihre Entgelte ablesen können.
Die Gehaltstabelle öffentliche Banken gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen.
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