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Mit dem Gehalt für Mai haben bereits alle Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung von 750 Euro bekommen (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Für Auszubildende betrug die Sonderzahlung 200 Euro. Ab Juni steigen die Gehälter für Tarifbeschäftigte um 3,1 Prozent, womit nun die erste Erhöhungsstufe umgesetzt wird.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls im Juni um 50 Euro. Die nächsten Schritte sind dann eine weitere Sonderzahlung im Januar 2023 und die zweite Gehaltssteigerung im Februar 2023 in Höhe von 2,1 Prozent, mindestens aber 100 Euro.
Neben der Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen konnte ver.di u. a. noch Folgendes erreichen:
- Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen
Der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen wird für alle Tarifbeschäftigten bis zum 31. Januar 2024 verlängert.
- Übernahme nach der Ausbildung
Auszubildende mit einer Abschlussnote von 2,6 erhalten ein Angebot für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Deutsche Bank Konzern.
- Regelung zur mobilen Arbeit (Postbank Klassik)
Beschäftigte dürfen bis zu 60 Prozent ihrer individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit mobil arbeiten, wenn sie eine Rolle innehaben, die 40 Prozent mobiles Arbeiten erlaubt. Die Möglichkeit, 60 Prozent mobil zu arbeiten, kann nur aus bestimmten Gründen versagt werden. Diese Vereinbarung ist bis zum 31. Januar 2024 befristet.
- Altersteilzeitregelung (Postbank Filialvertrieb)
Beschäftigte dürfen ab dem 56. Lebensjahr für maximal neun Jahre eine Altersteilzeitregelung beanspruchen – auch im
Blockmodell. Diese Option besteht für vier Prozent der MaSV und VBB-Filiale sowie für zwei Prozent der KB und LMG. Das Altersteilzeitgeld wird vom Arbeitgeber um 35 Prozent aufgestockt.
- Erinnerung für Beschäftigte, die Gehalt in Freizeit umwandeln
Die Beschäftigten, die ihre Umwandlung von Gehalt in Freizeit zum 31. Dezember 2022 beenden möchten, müssen dies bis zum 30. Juni 2022 gegenüber der Arbeitgeberseite erklären. Die letzte Möglichkeit für die Rückkehr in Vollzeit besteht dann im Juni 2024.
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