Zum Hauptinhalt springen

Forderungen für die öffentlichen Banken beschlossen

ver.di, 6.Runde Tarifverhandlungen öffentliche Banken

Bis zum 22. März 2024 konnten die ver.di-Mitglieder in einer Mitgliederbefragung über die Forderungen für die Tarifrunde öffentliche Banken 2024 abstimmen. Auf dieser Basis hat die ver.di-Tarifkommission nun die Forderungen für die diesjährige Tarifrunde beschlossen.

Verhandelt wird ab Juni 2024 gemeinsam für die Beschäftigten und Nachwuchskräfte der öffentlichen Banken.

Unsere Gehaltsforderungen im Überblick:

  • Steigerung der Gehälter um 12,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro
  • Übertragung des Gehaltsabschlusses auch auf Beschäftigte im übertariflich bezahlten Bereich (auch AT-Beschäftigte genannt)
  • Steigerung der Vergütungen für Nachwuchskräfte um 250 Euro
  • Die Forderungen beziehen sich auf eine Laufzeit von 12 Monaten

Vor uns liegt eine herausfordernde Tarifrunde: Wir fordern ein deutliches Einkommensplus, um den aufgelaufenen Reallohnverlust der Beschäftigten der öffentlichen Banken auszugleichen. Das geht uns alle an. Unser Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, dass wir jetzt zusammenstehen.

Jan Duscheck

Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung und lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung
Wir haben den Fokus in dieser Tarifrunde bewusst auf das Thema Gehaltserhöhung gelegt. Darüber hinaus sehen wir dringenden Gesprächsbedarf rund um die verschiedenen Aspekte unserer Arbeitszeit. Viele Kolleg*innen wünschen sich mehr Entlastungsmöglichkeiten durch eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Egal ob als Berufseinsteiger*in oder als Beschäftigte*r in der letzten Phase des Berufslebens: Wir alle haben individuelle Bedürfnisse und Ansprüche an eine moderne Arbeitszeitgestaltung. Wir als ver.di greifen dies auf und wollen für die Beschäftigten und Nachwuchskräfte mehr Souveränität bei der Gestaltung der persönlichen Arbeitszeit.

Mit der Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Vergütungen, der Forderung nach einer Verlängerung der Übernahmeregelung für Auszubildende und dual Studierende sowie der Mindestforderung von 500 Euro setzen wir besonders für Nachwuchskräfte und Berufseinsteiger einen wichtigen Schwerpunkt in der Tarifrunde. Hier brauchen wir auch besonders viel Unterstützung.

Usamah Hammoud

Konkret wollen wir in dieser Tarifrunde im ersten Schritt Folgendes erreichen:

  • Die Stärkung des tarifvertraglichen Anspruchs von Beschäftigten, die die zum 01. Januar 2024 vereinbarte wöchentliche Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde wahlweise auch in ganzen freien Tagen umsetzen können.
  • Die Möglichkeiten der Beschäftigten zur lebensphasenorientierten Gestaltung ihrer (Lebens-) Arbeitszeit verbessern. Hierzu wollen wir einen Einstieg in entsprechende Verhandlungen erreichen.

Mitgliedervorteilsregelung

Unsere ver.di-Mitglieder machen mit ihrem Engagement die gewerkschaftliche Arbeit und die Tarifrunden erst möglich. Neben einem finanziellen Beitrag bringen sich viele zusätzlich mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit in ihrer Freizeit ein. Wir finden: Das sollte gewürdigt werden und fordern daher zwei zusätzliche freie Tage nur für ver.di-Mitglieder.

Für eine sichere Zukunft: Übernahme der Nachwuchskräfte
Nach der Ausbildung bzw. dem Studium ist ein erfolgreicher Berufseinstieg für Nachwuchskräfte besonders wichtig. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die bis Sommer 2023 befristete Übernahmeregelung verlängert und weiterentwickelt wird.

Wir brauchen jetzt jede Kollegin und jeden Kollegen aus der öffentlichen Bankenbranche: Wir wollen eine spürbare Gehaltserhöhung durchsetzen. Das schaffen wir nur gemeinsam. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich bei unserer Gewerkschaft ver.di zu organisieren.

Sandra Hennecke

Zusammenstehen in herausfordernden Zeiten

Die kommende Tarifrunde wird außerordentlich herausfordernd. Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle zusammenstehen. Es steht viel auf dem Spiel: Der Stopp unserer inflationsbedingten Reallohnverluste liegt in unserer Hand. Jetzt zählt es: Durch eine ver.di-Mitgliedschaft sowie eine Beteiligung an unseren ersten Aktionen, wie z. B. den Unterschriftensammlungen zu unseren Forderungen, kann jede*r ab sofort einen konkreten Beitrag zum Erfolg der Tarifrunde leisten und profitiert selbst davon.

Wir haben in dieser Tarifrunde bewusst den Fokus auf das Thema Gehalt gelegt. Denn hier brauchen wir zeitnah entscheidende Erhöhungsschritte. Darüber hinaus wollen wir auch das Thema Arbeitszeit weiterverfolgen. Darum brauchen wir ein klares Commitment der Arbeitgeberseite, mit uns an diesem Thema weiterzuarbeiten und Regelungen zu entwickeln, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Bedürfnissen von uns Beschäftigten Rechnung tragen.

Thomas Möhler

Hier gibt es diese Tarifinfo für die öffentlichen Banken auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gibt es nur mit einem Tarifvertrag!

Ungleiche Bezahlung in der Bankenbranche

Foto: canva.com

Auch in diesem Jahr liegt am und rund um den 8. März wieder der Fokus auf den Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen.

Denn trotz einiger Fortschritte in den letzten Jahren, gibt es besonders rund um das Thema gleiche Bezahlung immer noch viel zu tun. Gerade in der Bankenbranche als Teil der Finanzdienstleistungsindustrie ist der Gender Pay Gap immer noch besonders groß (siehe Grafik). Problematisch ist zudem, dass der Gender Pay Gap auch in unserer Branche bei steigender Berufserfahrung immer weiter zunimmt. Denn gerade in den außertariflichen Bereichen gibt es häufig größere Spielräume für die Arbeitgeberseite und es kommt hier häufiger zu Ungleichbehandlung.

Die Postbank Filialvertrieb AG hat bei den Beschäftigten einen hohen Frauenanteil. Viele der Betroffenen arbeiten in Teilzeit – freiwillig und unfreiwillig. An dieser strukturellen Benachteiligung von Frauen müssen wir arbeiten, um diese schnellstmöglich aufzuheben. In der aktuellen Tarifauseinandersetzung kämpfen wir für eine bessere Teilzeitregelung, die es den Beschäftigten ermöglicht problemlos in die Vollzeit zurückzukehren und natürlich eine bessere Bezahlung!

Susanne Bleidt, Vorsitzende Gesamtbetriebsrat Postbank Filialvertrieb A

Mehr Fairness durch Tarifvertrag!

Ein Weg hin zu fairen und für alle transparenten Löhnen sind Tarifverträge! Denn diese unterscheiden nicht zwischen Mann und Frau. Sie gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben gleichermaßen. In Tarifverträgen ist zum Beispiel geregelt, dass Gehälter mit zunehmender Berufserfahrung automatisch steigen.

Auch wenn es den Internationalen Frauentag seit mehr als 100 Jahren gibt und in dieser Zeit Einiges in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht wurde, dürfen wir nicht nachlassen uns weiterhin für die Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft, in der Arbeitswelt und unseren Betrieben einzusetzen. Tarifverträge sind dafür ein wichtiges Instrument, aber es braucht auch eine gelebte Kultur in den Banken, sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen, um die Gleichberechtigung im Beruf möglich zu machen.

Andrea Hartmann, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der Bausparkasse Schwäbisch Hall und Mitglied der ver.di Tarifkommission privates Bankgewerbe

Gerade in diesem Jahr stehen wir vor großen Herausforderungen: Durch die hohe Inflation der letzten Jahre haben wir alle real an Gehalt verloren und unsere Kaufkraft ist gesunken. Und obwohl die Inflation langsam wieder sinkt, hält der Reallohnverlust an. In diesem Jahr wollen wir uns gemeinsam dafür engagieren, diese Entwicklung aufzuhalten. Im Rahmen der Verhandlungen für die Tarifbereiche Postbank und Postbank Filialvertrieb streben wir deshalb einen entsprechend hohen Tarifabschluss an. Allen muss klar sein, dass wir diesen nicht geschenkt bekommen. Freiwillig wird sich die Deutsche Bank nicht mehr bewegen als unbedingt nötig. Lassen Sie uns ihnen gemeinsam zeigen, was wir für nötig halten.

Stärken Sie sich und uns den Rücken und organisieren Sie sich mit vielen anderen Tausenden von Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Gewerkschaft ver.di!

Auch in dieser Tarifrunde wird uns nichts geschenkt werden! Lasst uns zusammenstehen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zeigen, dass uns ein angemessener Beitrag zur Deckung der gestiegenen Lebenshaltungskosten zusteht.

Sabine Kannenberg, stellv. Vorsitzende des ver.di Bundesfachgruppenvorstandes Bankgewerbe und Betriebsrätin bei der Commerzbank

Engagiert bleiben: Gute Rahmenbedingungen für mehr Gleichberechtigung

Wir als ver.di setzen uns tarifpolitisch und gesellschaftspolitisch dafür ein, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben und die gleichen Möglichkeiten, ihr Leben frei von finanziellen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu gestalten. Das kann nur gelingen durch:

  • tarifpolitisch: angemessene tabellenwirksame Entgelterhöhungen in den laufenden Tarifverhandlungen
  • eigenständige finanzielle Existenzsicherung von Frauen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben,
  • eine starke Gestaltung der Rahmenbedingungen im Unternehmen und der Gesellschaft, um eine faire Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit zwischen Frauen und Männern und mehr Aufstiegskarrieren für Frauen möglich zu machen,
  • gute öffentliche Angebote für die Betreuung von Kindern und die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen.

Hier gibt es diese Tarifinfo für die Postbank auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

Hier gibt es diese Tarifinfo für die öffentlichen Banken auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

Besser dran mit Tarifvertrag

Ein Geschenk wird überreicht

Foto: canva.com

Auch in der Bankenbranche bekommen wir nichts geschenkt!

Zeit für Diejenigen, die einem wichtig sind und ein Budget für kleinere und größere Geschenke für unsere Liebsten: Vieles, was für uns in diesen Tagen wichtig ist, wird durch unseren Tarifvertrag möglich gemacht. Wir stellen ein paar der wichtigsten Regelungen rund um die Weihnachtstage und den Jahreswechsel vor.

24.12. und 31.12. sind frei dank Tarifvertrag

Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen zu Weihnachten (25.12. und 26.12.) sowie Neujahr (01.01.) regelt der Tarifvertrag, dass der 24.12. dienstfrei ist und auch der 31.12. grundsätzlich dienstfrei sein soll. Zu Silvester kann man nur zu zwingend erforderlichen Arbeiten, wie Jahresabschlussarbeiten eingesetzt werden, erhält dafür aber einen entsprechenden Ausgleichstag. Dies regelt § 3 des Manteltarifvertrages für das private Bankgewerbe bzw. für die öffentlichen Banken.

Für 2023 fallen beide Tage leider auf einen Sonntag und sind damit ohnehin frei – aber wir haben im Rahmen der Recherche für diesen Infoflyer nachgeschaut, im kommenden Jahr liegen beide Tage wieder auf einem Wochentag, jeweils dem Dienstag.

30 statt nur 20 Tage: Dank des tariflichen Urlaubsanspruchs

Die Zeit rund um Weihnachten und rund um den Jahreswechsel bietet sich für die meisten Menschen auch für einen kurzen oder längeren Urlaub an. Gut, dass es bei uns in der Bankenbranche 30 Urlaubstage gibt, immerhin 10 Tage mehr als durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Übrigens: Wer in seinem Weihnachtsbzw. Jahresendurlaub krank wird, sollte sich die dies ärztlich bescheinigen lassen und dem Arbeitgeber mitteilen. Denn Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage. Dann behält man den Anspruch auf die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage und kann den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nachholen (siehe §9 Bundesurlaubsgesetz).

Mehr finanzieller Spielraum dank tariflicher Sonderzahlungen

In der Bankenbranche gibt es dank unserer Flächentarifverträge einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Durch die Formulierung „13. Gehalt“ ist sichergestellt, dass sich diese Sonderzahlung mit jedem Tarifabschluss entsprechend erhöht.

Durch freiwillige Betriebsvereinbarung können die Betriebsparteien vereinbaren, dass ein Teil dieser Sonderzahlung vom Unternehmenserfolg abhängig ist. Die tarifvertraglich erlaubte Bandbreite liegt zwischen 90 Prozent und 120 Prozent, der Großteil der Sonderzahlung ist garantiert und sicher. Und muss jeweils im laufenden Kalenderjahr gezahlt werden. Lediglich der variable Teil darf auch in den ersten sechs Monaten des darauffolgenden Jahres ausgezahlt werden.

Und wann tut sich endlich wieder was beim Thema Gehalt?

Derzeit bereiten wir die kommende Entgelttarifrunde für den kommenden Juni 2024 vor. Im Frühjahr werden wir hierfür miteinander die genauen Forderungen diskutieren und aufstellen. Als ver.diMitglied werden wir Sie hier selbstverständlich wieder einbeziehen.

Und natürlich legen wir bis dahin nicht die Hände in den Schoß, denn wir wissen, dass die hohen Preissteigerungen sehr vielen Beschäftigten zu schaffen machen. Wir engagieren uns weiter – zusammen mit den Personal- und Betriebsräten – für die volle Auszahlung des vom Gesetzgeber möglich gemachten Betrags in Höhe von 3.000 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bzw. Energiegeld in allen Unternehmen der Bankenbranche. In vielen Unternehmen waren wir damit bereits erfolgreich.

Auf unserer Kampagnenseite informieren wir über die aktuellen Entwicklungen und Erfolge.

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten ein paar schöne und hoffentlich erholsame Feiertage und einen guten Start ins (Tarifrunden-) Jahr 2024!

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als gestaltetes PDF zum Herunterladen und Verteilen

Ab Juli 2,0 Prozent mehr Gehalt durch Tarifvertrag

Protest vor Tarifverhandlung

Foto: Kay Herschelmann

Zweite Stufe des Tarifabschlusses wird umgesetzt

Mit der Erhöhung der Gehälter um 2,0 Prozent ab 01. Juli 2023 wird die nächste Stufe des Tarifabschlusses zwischen ver.di und dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland (VÖB) aus dem letzten Jahr umgesetzt. Die erste Stufe mit einer Erhöhung der Gehälter um 3,0 Prozent erfolgte bereits im letzten Jahr. Der Tarifabschluss aus dem April 2022 sieht insgesamt zwei Erhöhungsschritte der Tarifgehälter und als weiteren Bestandteil die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde (entspricht dem Wert einer linearen Gehaltserhöhung von ca. 2,6 Prozent) zum 01. Januar 2024 vor.

Arbeitszeitverkürzung zum 1. Januar 2024 – Umsetzung auch in ganzen freien Tagen möglich

Zwölf Minuten weniger pro Tag zu arbeiten, kann eine Option sein. Zusätzlich sollen die Beschäftigten auch die Möglichkeit haben, die Arbeitszeitverkürzung ab 2024 auch als ganze freie Tage (bis zu sieben Tage) umzusetzen. In vielen Instituten engagieren sich gerade die Personalrats- bzw. Betriebsratsgremien mit unserer Unterstützung dafür, dass ein entsprechendes Wahlrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig achten wir gemeinsam darauf, dass diese Arbeitszeitverkürzung nicht zu einer Arbeitsverdichtung und noch mehr Belastung bei den Beschäftigten führt.

6,0 Prozent und mehr – Inflation bleibt auch in 2023 hoch – ver.di fordert weitere Entlastung für die Beschäftigten durch Einmalzahlungen!

Klar ist: Die Erhöhungen der Tarifgehälter um 3,0 Prozent (in 2022) bzw. 2,0 Prozent (aktueller Schritt) können die aktuellen Inflationswerte nicht ausgleichen.

Die Konsequenz: Unsere Einkommen verlieren seit Monaten real an Wert – unsere Kaufkraft sinkt immer mehr. Dies gilt es mit der Tarifrunde im kommenden Jahr wieder auszugleichen, indem wir uns gemeinsam für entsprechend hohe Einkommenssteigerungen einsetzen. Der aktuelle Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende Mai 2024. Erst dann kann er durch uns als ver.di gekündigt werden und wir können die Arbeitgeberseite zu einer neuen Verhandlungsrunde auffordern.

In der Zwischenzeit setzen wir uns dafür ein, dass in allen Instituten eine Energiegeld- bzw. eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird. Bereits im Sommer des letzten Jahres haben wir uns als ver.di hierfür stark gemacht. Im Ergebnis haben sehr viele Institute entsprechende Zahlungen zugesagt und geleistet. Einige Unternehmen haben bereits den steuer- und abgabenfreien Gesamtbetrag in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt, der überwiegende Teil jedoch erst einmal einen Teilbetrag, manche Arbeitgeber waren bisher noch überhaupt nicht bereit, eine entsprechende Zahlung zu leisten.

Unsere Forderung ist klar: Wir fordern alle Institute auf, bis Ende des Jahres ihre Beschäftigten in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen und den gesamten steuer- und abgabenfreien Betrag von 3.000 Euro an sie auszuzahlen.

Die hohe Inflation betrifft vor allem Waren und Dienstleistungen (Nahrungsmittelpreise und Energiepreise) des täglichen Bedarfs. Eine Entlastung ist für die Beschäftigten dringend notwendig und die finanziellen Spielräume dafür in den Häusern sind da.

ver.di-Beschäftigtenbefragung zu den Arbeitsbedingungen in der Bankenbranche

Gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena haben wir auch in diesem Jahr einen Online-Fragebogen entworfen, in dem wir die Beschäftigten in der Bankenbranche wieder zu verschiedenen Aspekten ihres Arbeitsalltages befragen. Die Befragung läuft von Juni bis September. Im Herbst werden wir die Ergebnisse dann vorstellen.

Nach 2018 und 2021 führen wir die Beschäftigtenbefragung inzwischen zum dritten Mal durch und können damit auch die Entwicklung der Arbeitsbedingungen der letzten Jahre beurteilen. Sie ist die größte institutsübergreifende Befragung zu den Arbeitsbedingungen in der Bankenbranche in Deutschland. Die Ergebnisse haben Einfluss auf die Arbeit von uns als ver.di und der Personal- und Betriebsräte der Bankenbranche und werden auch in den unterschiedlichen Sozialpartnerdialogen mit den Arbeitgebervertretungen der Unternehmen diskutiert. Außerdem leiten wir aus den Ergebnissen der Befragung auch die Forderungen für die kommenden Tarifrunden 2024 ab. Wir sichern dabei zu, dass alle Angaben anonym bleiben. Bei der Befragung werden keine persönlichen Daten erhoben oder verarbeitet.

Diese Tarifinfo gibt es hier auch zum Herunterladen und Verteilen.

Überarbeitung der Entgeltstrukturverhandlungen unterbrochen

Foto: Canva.com

In den letzten Tagen haben wir bereits unsere Mitglieder vorab darüber informiert, dass wir bei unseren Gesprächen mit dem Bundesverband der Öffentlichen Banken (VÖB) über eine neue Entgeltordnung an einem Punkt angekommen sind, wo eine Denkpause notwendig erscheint. Deshalb haben die Sozialpartner beschlossen, die Verhandlungen zu unterbrechen und sie zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt wiederaufzunehmen.

Wir sind der Meinung, dass bei einem System, das über Jahrzehnte tragen soll, das transparent sein soll und das den veränderten Anforderungen an die moderne Arbeitswelt gerecht werden soll, auf jeden Fall Qualität vor Schnelligkeit geht.

Dies bedeutet auch, dass wir die noch offenen Punkte sorgfältig bewerten und diskutieren und mit dem VÖB erst dann erneut sprechen, wenn dieser dazu ebenfalls eine einheitliche Sicht entwickelt hat.

Was bedeutet die Verhandlungsunterbrechung für Sie als Tarifbeschäftigte*r?
Für Sie ändert sich in der Praxis nichts. Die Tarifbindung und Tariftabelle bleibt weiterhin die Grundlage für Ihre Eingruppierung, da für diese Tarifverhandlungen der Tarifvertrag nicht gekündigt wurde.

Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich zum 01.01.24
Ein weiteres Thema, das aus dem letzten Abschluss noch umzusetzen ist, betrifft die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf dann 38 Stunden/Woche* ab dem 01.01.2024 bei vollem Lohnausgleich.

Wie im Tarifabschluss festgelegt wollen wir auf jeden Fall sicherstellen, dass die Beschäftigten eine echte Wahlmöglichkeit haben, wie diese Verkürzung umgesetzt wird.

12 Minuten weniger pro Arbeitstag zu arbeiten, kann eine Option sein. Wir finden aber, dass echte Entlastung viel besser zu realisieren ist, wenn die Mitarbeitenden auch die Chance haben, bis zu sieben Tage pro Jahr zusätzlich frei zu haben.

Eine Möglichkeit zur Auszahlung bzw. dem Abgelten der Arbeitszeitverkürzung als jährliche Einmalzahlungen oder monatliche Gehaltszahlung sieht der Flächentarifvertrag nicht vor. Der Versuch der Arbeitgeber einzelner Institute, dies betrieblich durchzusetzen ist tarifwidrig und damit rechtlich unzulässig. Wir sind überzeugt davon, dass die Arbeitszeitverkürzung ein wichtiger Baustein für die Entlastung und Attraktivität unserer Branche ist.

Dort, wo es berechtigte Interessen von Beschäftigtenseite gibt, ein Wahlrecht zwischen mehr Freizeit und mehr Geld zu ermöglichen, muss dies im Rahmen einer Anpassung des Flächentarifvertrages oder durch Haustarifvertrag erfolgen.

Was steht noch an?
Zum 01.07.2023 steigen die Gehälter um weitere 2,0%.

Damit wir in der kommenden Tarifrunde im Jahr 2024 höhere Abschlüsse erzielen und Ihre Bedürfnisse noch besser umsetzen können, braucht es auch im kommenden Jahr eine engagierte Tarifrunde mit vielen Aktiven in den Betrieben. Wir werden in Kürze die Befragung der Belegschaften beginnen und bitten Sie schon heute, sich die Zeit dafür zu nehmen und sich zu beteiligen.

Nur gemeinsam sind wir stark.
Wir für Tarif.
Auch 2024

Diese Tarifinfo gibt es hier auch zum Herunterladen und Verteilen.

„Augenblick mal“ – das Magazin für Beschäftigte der öffentlichen Banken

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir freuen uns, Dir heute eine neue Ausgabe des Magazins für die Beschäftigten in den öffentlichen Banken präsentieren zu können.

Ab dieser Ausgabe hat das Magazin einen sehr passenden Namen: ‚Augenblick mal!’

Denn auch in diesem Jahr wird es wieder genügend Themen geben, wo wir und Du uns denken: ‚Augenblick mal!’ Das muss ich mir doch genauer anschauen , oder „Augenblick mal!“, so können die Arbeitgeber nicht mit uns umgehen.

Zu lesen gibt es wieder viele interessante Artikel zu folgenden Themen:

  • Homeoffice mit Meeresbrisengarantie
    Wie sich Urlaub und Arbeit verknüpfen lassen
  • Der Blick über den öffentlichen Tellerrand
    oder: Warum ist ver.di bei der Commerzbank so erfolgreich?
  • Alle Jahre wieder…
    Bericht aus der Bundesfachgruppenkonferenz ver.di.


Hier steht das Magazin zum Download bereit.

Wir freuen uns über Dein Feedback oder über Deine Meinung zu den Inhalten der einzelnen Artikel an banken@verdi.de

Viele Grüße
Dein ver.di-Redaktionsteam

Wir fordern Geld für Energie

Foto: Farknot_Architect, istock.com

Um die finanziellen Belastungen der Beschäftigten in den öffentlichen Banken und Sparkassen einzudämmen, fordern wir seit Anfang September einen Ausgleich durch die Arbeitgeber: das sogenannte Energiegeld.

Wir fordern 1.500 Euro in diesem Jahr und weitere 1.500 Euro in 2023 als Einmalzahlungen.

In der privaten Bankenbranche haben bereits einige Unternehmen unseren Forderungen nachgegeben und auch bei der Hamburger Sparkasse und der Landesbank Baden-Württemberg wurde ein Energiegeld vereinbart.

Mehr Informationen zu unseren Forderungen und wo wir diese bereits durchsetzen konnten finden sich hier.

Tarifverhandlungen für eine neue Entgeltstruktur haben begonnen

Tarifverhandlungen bei den öffentlichen Banken: Wir kämpfen für unsere Forderungen!

Foto: racorn, depositphotos.com

Unsere Forderungen sind klar!

Am 28. September haben ver.di und der Verband der öffentlichen Banken (VÖB) die Verhandlungen für eine neue Entgeltstruktur aufgenommen. Sowohl die Arbeitgeberseite als auch wir als ver.di sehen einen grundsätzlichen Modernisierungsbedarf. An vielen Stellen ist das jetzige Entgeltsystem nicht mehr zeitgemäß. In der Praxis wird es immer schwerer, eine faire Eingruppierung von neuen Tätigkeitsbildern vorzunehmen.

Worum geht es genau?

Neben den prozentualen Steigerungen durch die Tariferhöhungen im Rahmen von Entgeltrunden sind der Aufbau und die Spielregeln für den Aufstieg im Rahmen einer Entgeltstruktur die wichtigsten Faktoren für finanzielle Aufstiege während des Berufslebens. Diese sollen im Rahmen der allgemeinen Modernisierung des Tarifvertragswerkes überarbeitet werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Thema der Berufsjahresstaffelung.

Im letzten Jahr wollte der VÖB im Rahmen der Tarifverhandlungen einen Wegfall der Berufsjahresstaffelung durchsetzen. Auch jetzt hat die Arbeitgeberseite signalisiert, dass sie eine Überarbeitung der jetzigen garantierten Berufsjahressystematik hin zu einem stärkeren leistungsbezogenen System anstreben, ohne diese Vorstellungen weiter zu konkretisieren. Wir haben deutlich gemacht, dass mit uns ein Wegfall von sicheren finanziellen Entwicklungsperspektiven nicht zu machen ist.

Was fordern wir als ver.di genau?

Wir als ver.di wollen die Eingruppierungssystematik modernisieren und damit stärken. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass:

  • eine strukturelle Abwertung und damit die strukturelle Verschlechterung von Gehältern verhindert wird.
  • im neuen Entgeltsystem niemand weniger Geld verdient als bisher.
  • es klare und transparente Regeln für die zukünftige Eingruppierung gibt.
  • der Tarifbereich ausgeweitet wird. Wir streben an, dass Beschäftigte bis 100.000 Euro Jahresgehalt zukünftig von Tariferhöhungen und den weiteren Regelungen des Tarifvertrages profitieren.
  • die Möglichkeit für finanzielle Aufstiege in der Entgeltstruktur auch jenseits der Übernahme von Führungsfunktionen verbessert werden.
  • die Anforderungen unserer modernen Arbeitswelt (insbesondere bei Aspekten wie der Arbeit mit Kunden*innen, der eigenständigen Organisation, Arbeit in Projektkontexten und Zunahme an Verantwortung bei normalen Beschäftigten im Rahmen von flacheren Hierarchien etc.) stärker als bisher in der Einwertung und damit Bezahlung von Tätigkeiten berücksichtigt werden

Wie geht es weiter?

Für November und Dezember sind weitere Termine zu diesem Thema verabredet. Ziel ist es, die neue Entgeltstruktur noch vor der regulären Tarifrunde 2024 einzuführen.

Unser aktuelles Flugblatt zur Verhandlung der Entgeltstruktur gibt es hier zum Download

ver.di fordert Energiegeld für die Beschäftigten in der Bankenbranche

Wir wissen natürlich, statt einer zukünftigen Entgeltstruktur steht in den nächsten Monaten für die meisten Kollegen*innen in der Bankenbranche vor allem Frage im Vordergrund, wie man finanziell über die Runden kommt. Denn die stark gestiegene und lang anhaltende Inflation und insbesondere die steigenden Preise für Lebensmittel und für Energie machen vielen Beschäftigten zu schaffen. Schließlich gibt es in der Bankenbranche nicht nur Spitzenverdiener*inen, sondern vor allem viele Beschäftigte mit mittleren, aber auch niedrigen Einkommen. Für die wird es jetzt finanziell richtig eng.

Deshalb machen wir uns als ver.di aktuell in der Bankenbranche für eine kurzfristige Entlastung in Form eines Energiegeldes als Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro in diesem Jahr und im nächsten Jahr stark. Dies wurde auch im Rahmen des Verhandlungstermins angesprochen. Diese Diskussion muss jetzt in den einzelnen Häusern vor Ort aufgegriffen und weiter vorangetrieben werden, damit sich hier zeitnah etwas bewegt.

Alle Informationen zu unserer Forderung nach einem Energiegeld gibt es hier.

3,0 Prozent mehr Gehalt ab Juli

Foto: Kay Herschelmann

In diesen herausfordernden Zeiten verschafft das den Beschäftigten in den öffentlichen Banken etwas Luft: Am 01. Juli 2022 tritt die erste Stufe des Tarifabschlusses von 3,0 Prozent in Kraft.

Mit Blick auf die anhaltend hohe Inflation können und wollen wir leider nicht von Gehaltssteigerung sprechen. Zusammen mit den anderen Stufen und Einmalzahlungen trägt das Gesamtpaket aber zur spürbaren Entlastung bei.

Das war und ist nur möglich, weil wir gemeinsam mit viel Engagement und Durchhaltevermögen einen Abschluss erkämpft haben. Denn zur Erinnerung: In neun langen Monaten haben wir nach harten und intensiven Verhandlungen, begleitet durch zahlreiche Streiks und Aktionen, ein wertschätzendes Gesamtpaket durchgesetzt.

Und es geht weiter: Aktuell sind wir in Gesprächen über eine neue Entgeltstruktur und eine erweiterte Gehaltstabelle sowie zu mobilen Endgeräten für Nachwuchskräfte. Hierzu halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Damit wird das Verhandlungsergebnis nun umgesetzt:

  • Gehaltserhöhung in zwei Schritten: 3,0 Prozent zum 1. Juli 2022, weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023
  • Einmalzahlung von insgesamt 1.050 Euro unter Anrechnung der größtenteils als Coronaprämie bereits gewährten 750 Euro Einmalzahlung, dazu eine weitere Zahlung von 300 Euro
  • Anspruch auf bis zu 40 Prozent mobile Arbeit
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich ab dem 1. Januar 2024 auf 38 Stunden. Das entspricht einer linearen Erhöhung von 2,56 Prozent. Die reduzierte Zeit soll auch in ganzen Tagen genommen werden können.
  • Laufzeit bis 31. Mai 2024
  • Die tarifvertraglichen Freistellungsgrundlagen in § 16 Abs. 3 (z. B. bei Geburt eines Kindes) wurden erweitert. Die dort geregelten Ansprüche sind künftig nicht mehr an den rechtlichen Status der Ehe gebunden, sondern können für alle Partnerschaftsformen in Anspruch genommen werden.
  • Wir haben probeweise vereinbart, dass Beschäftigte freiwillig bis 21 Uhr arbeiten können (in diesem Fall entfallen die Nachtarbeitszuschläge) – befristet für die kommenden eineinhalb Jahre. In der Zeit von 20 bis 21 Uhr dürfen aber keine Kundentermine stattfinden.
  • Erstmals wurde auch die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Zwecke der nachhaltigen Mobilität tarifvertraglich geregelt. Das schließt das sogenannte Fahrradleasing mit ein. Die Arbeitgeberseite soll dazu in den Unternehmen einen entsprechenden Zuschuss vereinbaren.

Das Gesamtpaket ist sehr respektabel. Beim Gehalt war schlicht nicht mehr machbar, auch wenn das gerade jetzt gut und wichtig gewesen wäre.

Gabriele Spahl, Bayerische Landesbank, Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission

Hier gibt es diese Tarifinfo als praktisches PDF zum Herunterladen.

Gehaltstabelle öffentliche Banken

Hier finden Sie die Gehaltstabelle für die kommenden beiden Jahre, aus der Sie Ihre Entgelte ablesen können.

Die Gehaltstabelle öffentliche Banken gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen.

Magazin für die Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Banken, Ausgabe Mai 2022

Foto: ver.di

Diesmal mit Artikeln zu folgenden Themen:

  • Tarifrunde 2021/2022: Ein Rückblick
    von Lukas Krüger, Landesbank Baden-Württemberg
  • Corona Sonderzahlung: Ein heterogenes Bild
    von Gabriele Spahl, BayernLB Nürnberg
  • Die Zeiten ändern sich – Streik in der NRW.BANK
    von Thomas Kiefer, NRW.BANK Düsseldorf
  • Krieg in der Ukraine: Anteilnahme und Streik – geht!
    von Stefan Wittmann, ver.di
  • Aufsichtsratswahlen im BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.: Das ist die ver.di Liste
    von Gabriele Spahl, BayernLB Nürnberg und Bettina Kies-Hartmann, Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart

Hier steht das Magazin zum Download zur Verfügung.