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Ab Juli 2,0 Prozent mehr Gehalt durch Tarifvertrag

Protest vor Tarifverhandlung

Foto: Kay Herschelmann

Zweite Stufe des Tarifabschlusses wird umgesetzt

Mit der Erhöhung der Gehälter um 2,0 Prozent ab 01. Juli 2023 wird die nächste Stufe des Tarifabschlusses zwischen ver.di und dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland (VÖB) aus dem letzten Jahr umgesetzt. Die erste Stufe mit einer Erhöhung der Gehälter um 3,0 Prozent erfolgte bereits im letzten Jahr. Der Tarifabschluss aus dem April 2022 sieht insgesamt zwei Erhöhungsschritte der Tarifgehälter und als weiteren Bestandteil die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde (entspricht dem Wert einer linearen Gehaltserhöhung von ca. 2,6 Prozent) zum 01. Januar 2024 vor.

Arbeitszeitverkürzung zum 1. Januar 2024 – Umsetzung auch in ganzen freien Tagen möglich

Zwölf Minuten weniger pro Tag zu arbeiten, kann eine Option sein. Zusätzlich sollen die Beschäftigten auch die Möglichkeit haben, die Arbeitszeitverkürzung ab 2024 auch als ganze freie Tage (bis zu sieben Tage) umzusetzen. In vielen Instituten engagieren sich gerade die Personalrats- bzw. Betriebsratsgremien mit unserer Unterstützung dafür, dass ein entsprechendes Wahlrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig achten wir gemeinsam darauf, dass diese Arbeitszeitverkürzung nicht zu einer Arbeitsverdichtung und noch mehr Belastung bei den Beschäftigten führt.

6,0 Prozent und mehr – Inflation bleibt auch in 2023 hoch – ver.di fordert weitere Entlastung für die Beschäftigten durch Einmalzahlungen!

Klar ist: Die Erhöhungen der Tarifgehälter um 3,0 Prozent (in 2022) bzw. 2,0 Prozent (aktueller Schritt) können die aktuellen Inflationswerte nicht ausgleichen.

Die Konsequenz: Unsere Einkommen verlieren seit Monaten real an Wert – unsere Kaufkraft sinkt immer mehr. Dies gilt es mit der Tarifrunde im kommenden Jahr wieder auszugleichen, indem wir uns gemeinsam für entsprechend hohe Einkommenssteigerungen einsetzen. Der aktuelle Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende Mai 2024. Erst dann kann er durch uns als ver.di gekündigt werden und wir können die Arbeitgeberseite zu einer neuen Verhandlungsrunde auffordern.

In der Zwischenzeit setzen wir uns dafür ein, dass in allen Instituten eine Energiegeld- bzw. eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird. Bereits im Sommer des letzten Jahres haben wir uns als ver.di hierfür stark gemacht. Im Ergebnis haben sehr viele Institute entsprechende Zahlungen zugesagt und geleistet. Einige Unternehmen haben bereits den steuer- und abgabenfreien Gesamtbetrag in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt, der überwiegende Teil jedoch erst einmal einen Teilbetrag, manche Arbeitgeber waren bisher noch überhaupt nicht bereit, eine entsprechende Zahlung zu leisten.

Unsere Forderung ist klar: Wir fordern alle Institute auf, bis Ende des Jahres ihre Beschäftigten in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen und den gesamten steuer- und abgabenfreien Betrag von 3.000 Euro an sie auszuzahlen.

Die hohe Inflation betrifft vor allem Waren und Dienstleistungen (Nahrungsmittelpreise und Energiepreise) des täglichen Bedarfs. Eine Entlastung ist für die Beschäftigten dringend notwendig und die finanziellen Spielräume dafür in den Häusern sind da.

ver.di-Beschäftigtenbefragung zu den Arbeitsbedingungen in der Bankenbranche

Gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena haben wir auch in diesem Jahr einen Online-Fragebogen entworfen, in dem wir die Beschäftigten in der Bankenbranche wieder zu verschiedenen Aspekten ihres Arbeitsalltages befragen. Die Befragung läuft von Juni bis September. Im Herbst werden wir die Ergebnisse dann vorstellen.

Nach 2018 und 2021 führen wir die Beschäftigtenbefragung inzwischen zum dritten Mal durch und können damit auch die Entwicklung der Arbeitsbedingungen der letzten Jahre beurteilen. Sie ist die größte institutsübergreifende Befragung zu den Arbeitsbedingungen in der Bankenbranche in Deutschland. Die Ergebnisse haben Einfluss auf die Arbeit von uns als ver.di und der Personal- und Betriebsräte der Bankenbranche und werden auch in den unterschiedlichen Sozialpartnerdialogen mit den Arbeitgebervertretungen der Unternehmen diskutiert. Außerdem leiten wir aus den Ergebnissen der Befragung auch die Forderungen für die kommenden Tarifrunden 2024 ab. Wir sichern dabei zu, dass alle Angaben anonym bleiben. Bei der Befragung werden keine persönlichen Daten erhoben oder verarbeitet.

Diese Tarifinfo gibt es hier auch zum Herunterladen und Verteilen.

Überarbeitung der Entgeltstrukturverhandlungen unterbrochen

Foto: Canva.com

In den letzten Tagen haben wir bereits unsere Mitglieder vorab darüber informiert, dass wir bei unseren Gesprächen mit dem Bundesverband der Öffentlichen Banken (VÖB) über eine neue Entgeltordnung an einem Punkt angekommen sind, wo eine Denkpause notwendig erscheint. Deshalb haben die Sozialpartner beschlossen, die Verhandlungen zu unterbrechen und sie zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt wiederaufzunehmen.

Wir sind der Meinung, dass bei einem System, das über Jahrzehnte tragen soll, das transparent sein soll und das den veränderten Anforderungen an die moderne Arbeitswelt gerecht werden soll, auf jeden Fall Qualität vor Schnelligkeit geht.

Dies bedeutet auch, dass wir die noch offenen Punkte sorgfältig bewerten und diskutieren und mit dem VÖB erst dann erneut sprechen, wenn dieser dazu ebenfalls eine einheitliche Sicht entwickelt hat.

Was bedeutet die Verhandlungsunterbrechung für Sie als Tarifbeschäftigte*r?
Für Sie ändert sich in der Praxis nichts. Die Tarifbindung und Tariftabelle bleibt weiterhin die Grundlage für Ihre Eingruppierung, da für diese Tarifverhandlungen der Tarifvertrag nicht gekündigt wurde.

Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich zum 01.01.24
Ein weiteres Thema, das aus dem letzten Abschluss noch umzusetzen ist, betrifft die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf dann 38 Stunden/Woche* ab dem 01.01.2024 bei vollem Lohnausgleich.

Wie im Tarifabschluss festgelegt wollen wir auf jeden Fall sicherstellen, dass die Beschäftigten eine echte Wahlmöglichkeit haben, wie diese Verkürzung umgesetzt wird.

12 Minuten weniger pro Arbeitstag zu arbeiten, kann eine Option sein. Wir finden aber, dass echte Entlastung viel besser zu realisieren ist, wenn die Mitarbeitenden auch die Chance haben, bis zu sieben Tage pro Jahr zusätzlich frei zu haben.

Eine Möglichkeit zur Auszahlung bzw. dem Abgelten der Arbeitszeitverkürzung als jährliche Einmalzahlungen oder monatliche Gehaltszahlung sieht der Flächentarifvertrag nicht vor. Der Versuch der Arbeitgeber einzelner Institute, dies betrieblich durchzusetzen ist tarifwidrig und damit rechtlich unzulässig. Wir sind überzeugt davon, dass die Arbeitszeitverkürzung ein wichtiger Baustein für die Entlastung und Attraktivität unserer Branche ist.

Dort, wo es berechtigte Interessen von Beschäftigtenseite gibt, ein Wahlrecht zwischen mehr Freizeit und mehr Geld zu ermöglichen, muss dies im Rahmen einer Anpassung des Flächentarifvertrages oder durch Haustarifvertrag erfolgen.

Was steht noch an?
Zum 01.07.2023 steigen die Gehälter um weitere 2,0%.

Damit wir in der kommenden Tarifrunde im Jahr 2024 höhere Abschlüsse erzielen und Ihre Bedürfnisse noch besser umsetzen können, braucht es auch im kommenden Jahr eine engagierte Tarifrunde mit vielen Aktiven in den Betrieben. Wir werden in Kürze die Befragung der Belegschaften beginnen und bitten Sie schon heute, sich die Zeit dafür zu nehmen und sich zu beteiligen.

Nur gemeinsam sind wir stark.
Wir für Tarif.
Auch 2024

Diese Tarifinfo gibt es hier auch zum Herunterladen und Verteilen.

„Augenblick mal“ – das Magazin für Beschäftigte der öffentlichen Banken

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir freuen uns, Dir heute eine neue Ausgabe des Magazins für die Beschäftigten in den öffentlichen Banken präsentieren zu können.

Ab dieser Ausgabe hat das Magazin einen sehr passenden Namen: ‚Augenblick mal!’

Denn auch in diesem Jahr wird es wieder genügend Themen geben, wo wir und Du uns denken: ‚Augenblick mal!’ Das muss ich mir doch genauer anschauen , oder „Augenblick mal!“, so können die Arbeitgeber nicht mit uns umgehen.

Zu lesen gibt es wieder viele interessante Artikel zu folgenden Themen:

  • Homeoffice mit Meeresbrisengarantie
    Wie sich Urlaub und Arbeit verknüpfen lassen
  • Der Blick über den öffentlichen Tellerrand
    oder: Warum ist ver.di bei der Commerzbank so erfolgreich?
  • Alle Jahre wieder…
    Bericht aus der Bundesfachgruppenkonferenz ver.di.


Hier steht das Magazin zum Download bereit.

Wir freuen uns über Dein Feedback oder über Deine Meinung zu den Inhalten der einzelnen Artikel an banken@verdi.de

Viele Grüße
Dein ver.di-Redaktionsteam

Wir fordern Geld für Energie

Foto: Farknot_Architect, istock.com

Um die finanziellen Belastungen der Beschäftigten in den öffentlichen Banken und Sparkassen einzudämmen, fordern wir seit Anfang September einen Ausgleich durch die Arbeitgeber: das sogenannte Energiegeld.

Wir fordern 1.500 Euro in diesem Jahr und weitere 1.500 Euro in 2023 als Einmalzahlungen.

In der privaten Bankenbranche haben bereits einige Unternehmen unseren Forderungen nachgegeben und auch bei der Hamburger Sparkasse und der Landesbank Baden-Württemberg wurde ein Energiegeld vereinbart.

Mehr Informationen zu unseren Forderungen und wo wir diese bereits durchsetzen konnten finden sich hier.

Tarifverhandlungen für eine neue Entgeltstruktur haben begonnen

Tarifverhandlungen bei den öffentlichen Banken: Wir kämpfen für unsere Forderungen!

Foto: racorn, depositphotos.com

Unsere Forderungen sind klar!

Am 28. September haben ver.di und der Verband der öffentlichen Banken (VÖB) die Verhandlungen für eine neue Entgeltstruktur aufgenommen. Sowohl die Arbeitgeberseite als auch wir als ver.di sehen einen grundsätzlichen Modernisierungsbedarf. An vielen Stellen ist das jetzige Entgeltsystem nicht mehr zeitgemäß. In der Praxis wird es immer schwerer, eine faire Eingruppierung von neuen Tätigkeitsbildern vorzunehmen.

Worum geht es genau?

Neben den prozentualen Steigerungen durch die Tariferhöhungen im Rahmen von Entgeltrunden sind der Aufbau und die Spielregeln für den Aufstieg im Rahmen einer Entgeltstruktur die wichtigsten Faktoren für finanzielle Aufstiege während des Berufslebens. Diese sollen im Rahmen der allgemeinen Modernisierung des Tarifvertragswerkes überarbeitet werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Thema der Berufsjahresstaffelung.

Im letzten Jahr wollte der VÖB im Rahmen der Tarifverhandlungen einen Wegfall der Berufsjahresstaffelung durchsetzen. Auch jetzt hat die Arbeitgeberseite signalisiert, dass sie eine Überarbeitung der jetzigen garantierten Berufsjahressystematik hin zu einem stärkeren leistungsbezogenen System anstreben, ohne diese Vorstellungen weiter zu konkretisieren. Wir haben deutlich gemacht, dass mit uns ein Wegfall von sicheren finanziellen Entwicklungsperspektiven nicht zu machen ist.

Was fordern wir als ver.di genau?

Wir als ver.di wollen die Eingruppierungssystematik modernisieren und damit stärken. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass:

  • eine strukturelle Abwertung und damit die strukturelle Verschlechterung von Gehältern verhindert wird.
  • im neuen Entgeltsystem niemand weniger Geld verdient als bisher.
  • es klare und transparente Regeln für die zukünftige Eingruppierung gibt.
  • der Tarifbereich ausgeweitet wird. Wir streben an, dass Beschäftigte bis 100.000 Euro Jahresgehalt zukünftig von Tariferhöhungen und den weiteren Regelungen des Tarifvertrages profitieren.
  • die Möglichkeit für finanzielle Aufstiege in der Entgeltstruktur auch jenseits der Übernahme von Führungsfunktionen verbessert werden.
  • die Anforderungen unserer modernen Arbeitswelt (insbesondere bei Aspekten wie der Arbeit mit Kunden*innen, der eigenständigen Organisation, Arbeit in Projektkontexten und Zunahme an Verantwortung bei normalen Beschäftigten im Rahmen von flacheren Hierarchien etc.) stärker als bisher in der Einwertung und damit Bezahlung von Tätigkeiten berücksichtigt werden

Wie geht es weiter?

Für November und Dezember sind weitere Termine zu diesem Thema verabredet. Ziel ist es, die neue Entgeltstruktur noch vor der regulären Tarifrunde 2024 einzuführen.

Unser aktuelles Flugblatt zur Verhandlung der Entgeltstruktur gibt es hier zum Download

ver.di fordert Energiegeld für die Beschäftigten in der Bankenbranche

Wir wissen natürlich, statt einer zukünftigen Entgeltstruktur steht in den nächsten Monaten für die meisten Kollegen*innen in der Bankenbranche vor allem Frage im Vordergrund, wie man finanziell über die Runden kommt. Denn die stark gestiegene und lang anhaltende Inflation und insbesondere die steigenden Preise für Lebensmittel und für Energie machen vielen Beschäftigten zu schaffen. Schließlich gibt es in der Bankenbranche nicht nur Spitzenverdiener*inen, sondern vor allem viele Beschäftigte mit mittleren, aber auch niedrigen Einkommen. Für die wird es jetzt finanziell richtig eng.

Deshalb machen wir uns als ver.di aktuell in der Bankenbranche für eine kurzfristige Entlastung in Form eines Energiegeldes als Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro in diesem Jahr und im nächsten Jahr stark. Dies wurde auch im Rahmen des Verhandlungstermins angesprochen. Diese Diskussion muss jetzt in den einzelnen Häusern vor Ort aufgegriffen und weiter vorangetrieben werden, damit sich hier zeitnah etwas bewegt.

Alle Informationen zu unserer Forderung nach einem Energiegeld gibt es hier.

3,0 Prozent mehr Gehalt ab Juli

Foto: Kay Herschelmann

In diesen herausfordernden Zeiten verschafft das den Beschäftigten in den öffentlichen Banken etwas Luft: Am 01. Juli 2022 tritt die erste Stufe des Tarifabschlusses von 3,0 Prozent in Kraft.

Mit Blick auf die anhaltend hohe Inflation können und wollen wir leider nicht von Gehaltssteigerung sprechen. Zusammen mit den anderen Stufen und Einmalzahlungen trägt das Gesamtpaket aber zur spürbaren Entlastung bei.

Das war und ist nur möglich, weil wir gemeinsam mit viel Engagement und Durchhaltevermögen einen Abschluss erkämpft haben. Denn zur Erinnerung: In neun langen Monaten haben wir nach harten und intensiven Verhandlungen, begleitet durch zahlreiche Streiks und Aktionen, ein wertschätzendes Gesamtpaket durchgesetzt.

Und es geht weiter: Aktuell sind wir in Gesprächen über eine neue Entgeltstruktur und eine erweiterte Gehaltstabelle sowie zu mobilen Endgeräten für Nachwuchskräfte. Hierzu halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Damit wird das Verhandlungsergebnis nun umgesetzt:

  • Gehaltserhöhung in zwei Schritten: 3,0 Prozent zum 1. Juli 2022, weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023
  • Einmalzahlung von insgesamt 1.050 Euro unter Anrechnung der größtenteils als Coronaprämie bereits gewährten 750 Euro Einmalzahlung, dazu eine weitere Zahlung von 300 Euro
  • Anspruch auf bis zu 40 Prozent mobile Arbeit
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich ab dem 1. Januar 2024 auf 38 Stunden. Das entspricht einer linearen Erhöhung von 2,56 Prozent. Die reduzierte Zeit soll auch in ganzen Tagen genommen werden können.
  • Laufzeit bis 31. Mai 2024
  • Die tarifvertraglichen Freistellungsgrundlagen in § 16 Abs. 3 (z. B. bei Geburt eines Kindes) wurden erweitert. Die dort geregelten Ansprüche sind künftig nicht mehr an den rechtlichen Status der Ehe gebunden, sondern können für alle Partnerschaftsformen in Anspruch genommen werden.
  • Wir haben probeweise vereinbart, dass Beschäftigte freiwillig bis 21 Uhr arbeiten können (in diesem Fall entfallen die Nachtarbeitszuschläge) – befristet für die kommenden eineinhalb Jahre. In der Zeit von 20 bis 21 Uhr dürfen aber keine Kundentermine stattfinden.
  • Erstmals wurde auch die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Zwecke der nachhaltigen Mobilität tarifvertraglich geregelt. Das schließt das sogenannte Fahrradleasing mit ein. Die Arbeitgeberseite soll dazu in den Unternehmen einen entsprechenden Zuschuss vereinbaren.

Das Gesamtpaket ist sehr respektabel. Beim Gehalt war schlicht nicht mehr machbar, auch wenn das gerade jetzt gut und wichtig gewesen wäre.

Gabriele Spahl, Bayerische Landesbank, Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission

Hier gibt es diese Tarifinfo als praktisches PDF zum Herunterladen.

Gehaltstabelle öffentliche Banken

Hier finden Sie die Gehaltstabelle für die kommenden beiden Jahre, aus der Sie Ihre Entgelte ablesen können.

Die Gehaltstabelle öffentliche Banken gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen.

Magazin für die Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Banken, Ausgabe Mai 2022

Foto: ver.di

Diesmal mit Artikeln zu folgenden Themen:

  • Tarifrunde 2021/2022: Ein Rückblick
    von Lukas Krüger, Landesbank Baden-Württemberg
  • Corona Sonderzahlung: Ein heterogenes Bild
    von Gabriele Spahl, BayernLB Nürnberg
  • Die Zeiten ändern sich – Streik in der NRW.BANK
    von Thomas Kiefer, NRW.BANK Düsseldorf
  • Krieg in der Ukraine: Anteilnahme und Streik – geht!
    von Stefan Wittmann, ver.di
  • Aufsichtsratswahlen im BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.: Das ist die ver.di Liste
    von Gabriele Spahl, BayernLB Nürnberg und Bettina Kies-Hartmann, Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart

Hier steht das Magazin zum Download zur Verfügung.

Große Zustimmung zum Tarifergebnis

Foto: Kay Herschelmann

83,5 Prozent der ver.di-Mitglieder bei den öffentlichen Banken stimmen für eine Annahme des Tarifergebnisses.

In den vergangenen beiden Wochen hatten die ver.di-Mitglieder der öffentlichen Banken die Möglichkeit, über das Verhandlungsergebnis abzustimmen. Denn bei ver.di gilt: wir engagieren uns gemeinsam und wir entscheiden gemeinsam.

Jetzt steht das Ergebnis fest: 83,5 Prozent der Mitglieder stimmten für die Annahme des Verhandlungsergebnisses. Damit können die neuen Tarifverträge unterzeichnet werden.

Damit wird das Verhandlungsergebnis nun umgesetzt:

  • Gehaltserhöhung in zwei Schritten: 3,0 Prozent zum 1. Juli 2022, weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023
  • Einmalzahlung von insgesamt 1.050 Euro unter Anrechnung der größtenteils als Coronaprämie bereits gewährten 750 Euro Einmalzahlung, dazu eine weitere Zahlung von 300 Euro
  • Anspruch auf bis zu 40 Prozent mobile Arbeit
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich ab dem 1. Januar 2024 auf 38 Stunden. Das entspricht einer linearen Erhöhung von 2,56 Prozent. Die reduzierte Zeit soll auch in ganzen Tagen genommen werden können.
  • Laufzeit bis 31. Mai 2024
  • Die tarifvertraglichen Freistellungsgrundlagen in § 16 Abs. 3 (z. B. bei Geburt eines Kindes) wurden erweitert. Die dort geregelten Ansprüche sind künftig nicht mehr an den rechtlichen Status der Ehe gebunden, sondern können für alle Partnerschaftsformen in Anspruch genommen werden.
  • Wir haben probeweise vereinbart, dass Beschäftigte freiwillig bis 21 Uhr arbeiten können (in diesem Fall entfallen die Nachtarbeitszuschläge) – befristet für die kommenden eineinhalb Jahre. In der Zeit von 20 bis 21 Uhr dürfen aber keine Kundentermine stattfinden.
  • Erstmals wurde auch die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Zwecke der nachhaltigen Mobilität tarifvertraglich geregelt. Das schließt das sogenannte Fahrradleasing mit ein. Die Arbeitgeberseite soll dazu in den Unternehmen einen entsprechenden Zuschuss vereinbaren.

Die große Zustimmung zeigt, dass das Verhandlungsergebnis zurecht auf große Akzeptanz stößt. Die vereinbarten Gehaltssteigerungen schaffen in diesen Zeiten eine wichtige finanzielle Entlastung. Hinzu kommen wichtige Regelungen zum mobilen Arbeiten, zur Freistellung und zur Arbeitszeitverkürzung. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und ist ein Erfolg, an dem viele aktive ver.di-Mitglieder einen Anteil haben.

Jan Duscheck, ver.di-Verhandlungsführer öffentliche Banken

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

Gehaltstabelle öffentliche Banken

Hier finden Sie die Gehaltstabelle für die kommenden beiden Jahre, aus der Sie Ihre Entgelte ablesen können.

Die Gehaltstabelle öffentliche Banken gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen.

Abschluss in der sechsten Runde

Foto: Kay Herschelmann

Am 31. März 2022 ist es endlich gelungen: Nach sechs Verhandlungsrunden für die Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Banken haben wir in unsicheren Zeiten einen angemessenen Tarifabschluss ausgehandelt!

In den vielen Streikaktionen der letzten Wochen hatten die Beschäftigten deutlich klargemacht, was sie vom bisherigen Angebot der Arbeitgeberseite halten.

Die ver.di-Tarifkommission und auch der Arbeitgeberverband VÖB waren am 31. März angetreten, um endlich einen Abschluss zu erzielen. In der fünften Tarifrunde hatten die Arbeitgeber noch ein unzureichendes Angebot vorgelegt. Dieses sah nur eine lineare Erhöhung des Gehalts vor. Wir haben nun in der sechsten Verhandlungsrunde mit Nachdruck gefordert, dass es sowohl 2022 als auch 2023 eine Erhöhung geben muss. Und mit dem Rückenwind der vielen Streikaktionen konnten wir dazu nun eine Einigung erzielen!

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

  • Gehaltserhöhung in zwei Schritten: 3,0 Prozent zum 1. Juli 2022, weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023
  • Einmalzahlung von insgesamt 1.050 Euro unter Anrechnung der größtenteils als Coronaprämie bereits gewährten 750 Euro Einmalzahlung, dazu eine weitere Zahlung von 300 Euro
  • Anspruch auf bis zu 40 Prozent mobile Arbeit
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich
  • ab dem 1. Januar 2024 auf 38 Stunden (das entspricht einer linearen Erhöhung von 2,56 Prozent); diese soll auch in ganzen Tagen genommen werden können.
  • Laufzeit bis 31. Mai 2024

Die zwei prozentualen Steigerungen, die Einmalzahlung und die Verkürzung der Wochenarbeitszeit bilden ein respektables Gesamtpaket.

Christiane Kutil-Bleibaum, Mitglied der Verhandlungskommission, Helaba Düsseldorf

Modernisierungen erfolgreich durchgesetzt

Die tarifvertraglichen Freistellungsgrundlagen in § 16 Abs. 3 (z. B. bei Geburt eines Kindes) wurden erweitert. Die dort geregelten Ansprüche sind künftig nicht mehr an den rechtlichen Status der Ehe gebunden, sondern können für alle Partnerschaftsformen in Anspruch genommen werden.

Wichtig war uns außerdem, die Verschiebung der Nachtarbeitszeit auf 22 Uhr abzuwehren. Hier haben wir nun vereinbart, dass Beschäftigte freiwillig bis 21 Uhr arbeiten können – befristet für die kommenden eineinhalb Jahre. In der Zeit von 20 bis 21 Uhr dürfen aber keine Kundentermine stattfinden.

Weiterhin haben wir die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen verhindert.

Erstmals wurde auch die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Zwecke der nachhaltigen Mobilität tarifvertraglich geregelt. Das schließt das sogenannte Fahrradleasing mit ein. Die Arbeitgeberseite soll dazu in den Unternehmen einen entsprechenden Zuschuss vereinbaren.

Unser gutes Ergebnis wird noch wertvoller angesichts des sich ständig verändernden wirtschaftlichen und politischen Umfelds während der gesamten Tarifrunde.

Markus Geis, Mitglied der Verhandlungskommission, Nassauische Sparkasse

Bereits im Sommer des letzten Jahres konnten wir zudem einen Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte der öffentlichen Banken abschließen. Hier erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen um insgesamt 110 Euro. Außerdem gibt es eine Regelung für eine verbindliche Übernahme.

Ohne den Druck auf der Straße wäre dieser Abschluss nicht möglich gewesen!

Die ersten eigenständigen Verhandlungen mit dem VÖB waren langwierig und bisweilen schwierig. Im neunmonatigen Verlauf gab es mehrere Aktions- und Streikwellen.

Ursprünglich, zum Beginn der Tarifrunde, wollte uns der Arbeitgeberverband gar kein Gehaltsangebot machen, wenn wir nicht vorher einer neuen Entgeltstruktur zugestimmt hätten – inklusive der Abschaffung der Berufsjahre. Und als wir endlich ein Angebot bekamen, beinhaltete es nur eine lineare Stufe, eine kleine Einmalzahlung und zwei einmalig freie Tage.

Engagierte Gewerkschafter*innen erreichen vorzeigbare Ergebnisse. Das aktuelle Tarifergebnis ist der eindrückliche Beleg dafür!

Gabriele Spahl, Mitglied der Verhandlungskommission, BayernLB Nürnberg

Warum sich der VÖB am Ende so fundamental bewegt hat? Weil die Beschäftigten mit einer nie da gewesenen Streikbeteiligung in den letzten Monaten klargemacht haben, wie wichtig ihnen ihr Tarifvertrag ist und dass sie ein wertschätzendes Angebot verdienen.

Wir haben mit dieser Tarifrunde bewiesen, was engagierte Gewerkschafter*innen gemeinsam bewirken können!

Diese Tarifinfo gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

Gehaltstabelle öffentliche Banken

Hier finden Sie die Gehaltstabelle für die kommenden beiden Jahre, aus der Sie Ihre Entgelte ablesen können.

Die Gehaltstabelle öffentliche Banken gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen.

Nach sechs Verhandlungsrunden: ver.di erzielt ordentlichen Tarifabschluss mit den öffentlichen Banken

Foto: Kay Herschelmann

Nach neunmonatigen Verhandlungen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die Beschäftigten der öffentlichen Banken in der sechsten Verhandlungsrunde am Abend des 31. März 2022 einen Tarifabschluss erzielt.

„Das Ergebnis ist ordentlich und hart erkämpft und kann sich vor dem Hintergrund der Pandemie und der schwierigen Lage in Europa, verursacht durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, mehr als sehen lassen!“

Christoph Schmitz, für das Bankenwesen verantwortliches Mitglied im ver.di-Bundesvorstand

Der Abschluss zwischen der ver.di und dem Verband der öffentlichen Banken (VÖB) sieht zusätzlich zu der bereits im März gewährten Einmalzahlung von 750 Euro eine weitere Einmalzahlung von 300 Euro im April vor, 3,0 Prozent Gehaltserhöhung ab 1. Juli 2022 und weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023. Darüber hinaus wird die Arbeitszeit ab Januar 2024 wöchentlich um eine Stunde auf 38 Stunden verkürzt. Zudem erhalten die Beschäftigten einen tariflichen Anspruch, bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil arbeiten zu können. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 35 Monate, bis zum 31. Mai 2024.

„Dieses Ergebnis ist nach sehr harten und langwierigen Verhandlungen erzielt worden und dazu hat sicherlich der Druck durch die vielen Streiks, in die die Beschäftigten zuvor getreten waren, beigetragen. Auch deshalb hat sich die Arbeitgeberseite am Ende auf uns zubewegt.“

ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck nach der Verhandlungsrunde

ver.di war mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer sozialen Komponente von 150 Euro sowie einem Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und einer Regelung zur mobilen Arbeit in die Tarifverhandlungen gegangen.