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Coronaprämie: Arbeitgeberseite in der Verantwortung

Angestellte einer Bank während der Corona-Krise

Foto: HayDmitriy, depositphotos.com

ver.di fordert in den aktuell laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Postbank Filialvertrieb AG u. a. die Zahlung einer Coronaprämie in Höhe von 1.500 Euro. Gründe für diese Forderung sind die allgemeinen pandemiebedingten Belastungen (700 Euro) und die wegen der Coronakrise eingetretenen Provisionsverluste (800 Euro).

Seitdem die verbeamteten Beschäftigten im Deutsche-Bank-Konzern durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (Bund) eine Coronaprämie erhalten, schlagen die Wellen hoch in der Postbank Filialvertrieb AG. Niemand versteht, dass sich die Arbeitgeberseite weigert, diese Zahlung auch den Tarifbeschäftigten zu gewähren. Lange vor Beginn der Tarifrunde 2022 gab es aus allen Richtungen die klare Forderung, diese Ungerechtigkeit abzustellen.

Unsere Forderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Gehälter um sechs Prozent, mindestens um 180 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 150 Euro
  • Unbefristete Übernahme für Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung
  • Zahlung einer Corona-Prämie zum Ausgleich pandemiebedingter Provisionsverluste und weiterer künftiger Belastungen
  • Verbindlichen Anspruch auf Altersteilzeit ohne Zwang zur vorzeitigen Verrentung
  • Fortführung der Postbankzulage
  • Wahlrecht zwischen mehr Gehalt oder mehr Freizeit

Die Zeit drängt!
Klar ist aber auch, dass eine solche Forderung mit wirklichem Nachdruck nur in einer laufenden Tarifrunde erhoben werden kann. Dennoch ist Eile geboten. Der Gesetzgeber hat für die Zahlung von Coronaprämien eine Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung vorgesehen, die bis zum März 2022 befristet ist.

In der ersten Verhandlungsrunde am 10. Januar 2022 ist die Arbeitgeberseite mit keinem Wort auf unsere Forderung eingegangen. Wir erwarten, dass es beim kommenden Verhandlungstermin am 22. Februar ein klares Signal der Bereitschaft gibt, sich auf eine Coronaprämie einzulassen, und zwar unter den für Beschäftigte und Arbeitgeberseite gleichermaßen günstigen Bedingungen, die nur noch bis zum 31. März gelten!

Gute Tarife schaffen wir nur gemeinsam!
Welchen Stellenwert die ver.di-Forderung einer Coronaprämie hat, demonstrieren die Beschäftigten am besten durch eine hohe Beteiligung bei den von ver.di organisierten Streiks!

Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Herr Sewing seinen Einfluss auf die politischen Entscheider*innen in Berlin nutzt, um die Frist für die abgabenfreie Zahlung einer Coronaprämie über den 31. März hinaus zu verlängern…

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