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Das neue Angebot des VÖB: 1. Die Corona-Prämie

Die Corona-Prämie wurde zwar erhöht, dient den Arbeitgebern aber als Allzweckwaffe. Einmal soll sie die Nullmonate ausgleichen, ein anderes Mal ist sie als Kompensation für den erheblichen Mehraufwand der Beschäftigten im Homeoffice gedacht. Selbst wenn man die Corona-Prämie als Ausgleich für die Nullmonate (01.07.21 bis 01.11.2022) akzeptieren würde, wären das 46,88 € pro Monat. Rechne dir selbst aus, welcher prozentualen Erhöhung das für Dich entsprechen würde.

Die Corona-Pandemie hat den Beschäftigten so einiges abverlangt! Sie mussten unter erschwerten Bedingungen den Laden am Laufen halten. Die Corona-Prämie sollte genau das eigentlich honorieren und die finanzielle Mehrbelastung durch die Arbeit im Homeoffice ausgleichen.

Wichtig ist hier, dass die Prämie nicht bei allen Beschäftigten steuer- und abgabenfrei ankommen wird, je nachdem, ob es in ihrem Institut bereits eine Zahlung gab. Der Freibetrag liegt bei insgesamt 1500 Euro. Alles darüber muss versteuert werden.


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