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Infos zum neuen Ausbildungsberuf in der Versicherungsbranche
Ausgehend von der veränderten Arbeitswelt wurde der Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzen“ weiterentwickelt. Er heißt nun „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ und wurde von den Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis von ver.di gemeinsam mit den Arbeitgeber*innen, den Vertretungen der Ministerien und mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung abgestimmt.
Digitalisierte Arbeitsformen, zunehmend notwendige Resilienz der Beschäftigten und der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) sind Veränderungen, die diese Neuordnung vorgegeben haben.
Der neue Ausbildungsberuf im Überblick:
• Keine Fachrichtungen
Die Fachrichtung Finanzberatung gibt es im neuen Beruf nicht mehr. Ausgebildet wird aber im Bereich der Finanzanlageberatung, vorrangig in Versicherungsprodukten für die Altersvorsorge.
• Kundenbedarfsfelder statt Sparten
Die Ausbildung in Produkten und Sparten wurde durch eine Ausbildung für insgesamt sechs Kundenbedarfsfelder abgelöst. Angepasst an die jeweilige Lebenssituation der Kund*innen und den jeweiligen Absicherungsbedarf wird zu passenden Produkte beraten.
• Wahlqualifikationen
Im dritten Ausbildungsjahr stehen fünf Wahlqualifikationen (WQ) zur Auswahl, die einzelne Ausbildungsinhalte vertiefen. Besonders erwähnt sei hier die WQ „Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten“, die es Auszubildenden ermöglicht, an der Schnittstelle zwischen Sachbearbeitung und IT zu lernen.
• Neue Standardberufsbildpositionen
Während der Ausbildung werden begleitend Standardberufsbildpositionen vermittelt, die für alle Berufe gelten und ebenfalls neu sind. Vor allem Lerninhalte zu nachhaltigem Handeln und zur digitalisierten Arbeitswelt sind wichtige Neuerungen.
• Gestreckte Abschlussprüfung statt Zwischen- und Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, die dieses Mal schon im vierten Halbjahr beginnt, weil es eine gestreckte Abschlussprüfung ist, deren erster Teil bereits in das Endergebnis einfließt.
In der Praxis seid ihr gefragt!
Am 8. März 2022 wurde das neue Berufsbild im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ausgebildet werden. Jetzt liegt es an euch – als Mitglieder in der JAV oder im Betriebsrat – gemeinsam mit den Ausbildungskräften auf einen gute Umsetzung des neuen Berufsbildes im Betrieb zu achten!
ver.di ist dabei:
- wenn Berufe neu entwickelt oder überarbeitet werden.
- wenn Prüfungen gestaltet, Prüfungsfragen entwickelt und Prüfungen abgenommen werden.
- wenn Berufsbildungsausschüsse der Kammern sich mit der Ausbildungsqualität vor Ort auseinandersetzen.
- wenn Betriebs- und Personalrat sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung gemeinsam mit den Auszubildenden auf Qualität in der Ausbildung achten.
Hier gibt es das Flugblatt zum neuen Ausbildungsberuf als PDF.
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