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Einigung: Beschäftigte in Elternzeit erhalten 800 Euro Energiegeld

Foto: filmfoto, depositphotos.com

Beim Tarifabschluss zum Energiegeld im Dezember 2022 wurde vereinbart, dass die Tarifvertragsparteien bis Ende Februar klären, ob und in welchem Umfang auch für Beschäftigte in Elternzeit ein Inflationsausgleich geleistet wird. Diese Gespräche sind jetzt abgeschlossen.

Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit über 15 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten – wie alle Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit – das Energiegeld anteilig. Für alle Beschäftigte, die während der Elternzeit nicht arbeiten, konnte ver.di sich mit dem Arbeitgeberverband auf ein Energiegeld von 800 Euro einigen (400 Euro im ersten Quartal 2023 und weitere 400 Euro bis spätestens 31. März 2024).

Somit ist es ver.di gelungen, auch für diese Beschäftigten eine soziale Komponente zu vereinbaren. Aus Sicht der Gewerkschaft wäre auch eine höhere Zahlung angemessen und vertretbar gewesen, schließlich ist auch die Inflationsbelastung für junge Familien hoch. Trotzdem freuen wir uns, dass wir für diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls einen Inflationsausgleich erreichen konnten. 

ver.di hat darüber hinaus gefordert, dass Beschäftigte, die weniger als 15 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten, den Beschäftigten in Elternzeit gleichgestellt werden und ebenso einen Inflationsausgleich von 800 Euro erhalten. Dies lehnte die Arbeitgeberseite vehement ab, es gab keinerlei Verhandlungsbereitschaft.   

Tarifergebnisse sind immer Kompromisse zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaft. Damit die Kompromisse sich stärker an den Interessen der Beschäftigten orientieren, braucht es eine starke Gewerkschaft. Werden Sie Mitglied der Gewerkschaft ver.di, damit wir auch in schwierigen Zeiten gute Tarifergebnisse durchsetzen können!


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