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Erläuterungen zum Tarifergebnis in der Postbank Filialvertrieb AG

Das am 22. März 2022 nach vielstündigen, äußerst schwierigen Verhandlungen erreichte Tarifergebnis für die Postbank Filialvertrieb AG bringt für ver.di-Mitglieder eine Reihe von Verbesserungen. Ergänzend zur Tarifinfo vom 23. März wollen wir im Folgenden einige Aspekte genauer erläutern.

Mehr Geld, soziale Komponente
Die vereinbarte Gehaltserhöhung von 3,1 Prozent ab Juni 2022, die beiden Einmalzahlungen von jeweils 750 Euro, eine weitere tabellenwirksame Erhöhung um 2,1 Prozent ab Februar 2023 und vor allem der zur zweiten Erhöhung geltende Mindestbetrag von 100 Euro garantieren den ver.di-Mitgliedern ein deutliches Gehaltsplus.

Die vereinbarten 100 Euro Mindesterhöhung ab Februar 2023 führen bei allen Tarifgruppen und in allen Tätigkeitsjahresstufen dazu, dass die prozentuale Erhöhung – in unterschiedlicher Weise – über die vereinbarten 2,1 Prozent hinausgeht. Selbstverständlich ist der Prozentwert am Anfang der Gehaltstabelle größer als am hinteren Ende.

Ohne Berücksichtigung der Einmalzahlungen führt das bei drei beispielhaften Tätigkeiten zu:

Die beiden Einmalzahlungen sind nicht tabellenwirksam. Werden sie bei den drei Beispielen einbezogen, bedeutet das bei 25 Monaten Laufzeit des Tarifvertrages – für ein Kalenderjahr berechnet – einen Einkommenszuwachs von 8,22 Prozent für MaSV und für die beiden KB 7,41 bzw. 8,0 Prozent. Dass die Einmalzahlung keine (wie von ver.di geforderte) abgabenfreie Coronaprämie ist, hat die Arbeitgeberseite zu verantworten. Die Steuer- und Abgabenfreiheit galt nur bis zum 31. März 2022, eine arbeitgeberseitige Vorabzusage für eine solche Zahlung war nicht gewollt.

Die neue Entgeltregelung gilt bis zum 31. Januar 2024. Der Anspruch von ver.di in dieser Tarifrunde war, die Gehälter möglichst gut gegen weitere Preissteigerungen abzusichern. Das ist mit diesem Tarifergebnis gelungen!

Tarifvertrag Altersteilzeit
Mit diesem Tarifvertrag wurde – endlich – eine Anspruchsgrundlage für Altersteilzeit geschaen. Ab 1. Juli 2022 dürfen Beschäftigte, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer von bis zu neun Jahren Altersteilzeit beantragen. Derartige Anträge werden bewilligt, bis eine Quote von jeweils vier Prozent bei MaSV und VBB-Filiale erreicht ist sowie zwei Prozent der KB und LMG. Werden mehr Anträge gestellt, als die Quote vorsieht, kann darüber hinaus eine paritätische Kommission weitere Genehmigungen erteilen. Dabei sind betriebliche und persönliche Belange sowie die Personalsituation zu berücksichtigen. Auch ein späterer als im Tarifvertrag festgelegter Endzeitpunkt ist möglich, wenn die Kommission dem zustimmt. Die sechsköpfige paritätische Kommission bildet sich aus jeweils drei Vertreter*innen des Gesamtbetriebsrats und der Arbeitgeberseite.

In der Altersteilzeit beträgt der Teilzeitsatz 50 Prozent. Das Gehalt in der Altersteilzeit wird also zu 50 Prozent gezahlt und um weitere 35 Prozent (auf 85 Prozent) aufgestockt. Das gilt auch für evtl. vorhandene Besitzstände nach TV 7. Zusätzlich erhalten Beschäftigte während der Altersteilzeit nach dem gleichen System weiterhin etwaige Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld und Sonderzuwendung). Die erwirtschaftete variable Vergütung wird ebenfalls zur Hälfte gezahlt und um 35 Prozent aufgestockt. Somit ist die gesamte Altersteilzeit vergütet – auch in der Freizeitphase.

Sozialversicherungsrechtliche Fragen richten sich nach den üblichen gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem ist geregelt, dass die erworbenen Wertguthaben aus der Altersteilzeit vererbbar sind und die Bank für eine Insolvenzsicherung zu sorgen hat.

Verlängerung Kündigungsschutz
Die seit vielen Jahren geltende tarifliche Regelung zum Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen wurde zuletzt 2019 bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Für ver.di war von Anfang an klar, dass ein Tarifergebnis mit einer längeren Laufzeit auch einen verlängerten Kündigungsschutz beinhalten muss. Die Arbeitgeberseite erklärte noch in der zweiten Verhandlungsrunde, eine Verlängerung sei „nicht notwendig“. Erreicht wurde jetzt, dass der Kündigungsschutz – ein hohes Gut im „gelben Teil“ des DB-Konzerns – bis zum 31. Januar 2024 verlängert wird. Niemand muss unfreiwillig von Bord gehen. Für einen Personalabbau benötigt die Bank intelligente Lösungen, die eine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich machen, oder muss Beschäftigten attraktive Instrumente bereitstellen, damit sie früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden können.

Fazit
Einzig und allein durch die Ge- und Entschlossenheit der Beschäftigten, die hohe Streikbereitschaft und eine richtige Arbeitskampfstrategie von ver.di konnte in unsicheren Zeiten ein wirklich gutes Tarifergebnis erreicht werden. Unser herzlicher Dank geht an alle, die das möglich gemacht haben!

Die Arbeitgeberseite wird dieses Tarifergebnis – wie immer – für alle Beschäftigten umsetzen, egal ob ver.di-Mitglied oder nicht. Dieses Ergebnis war nur deshalb möglich, weil Beschäftigte der Postbank Filialvertrieb AG auch Mitglied der ver.di sind, seit teilweise vielen Jahren Gewerkschaftsbeiträge zahlen und sich aktiv für ihre Interessen engagieren. Wir bitten diejenigen, die noch keinen eigenen Beitrag geleistet haben, darüber nachzudenken, diese Haltung zu ändern.

Was passiert, wenn zu viele Beschäftigte glauben, sie bräuchten keine gewerkschaftliche Interessenvertretung, lässt sich derzeit im „blauen Teil“ des Konzerns beobachten: Seit neun Monaten gibt es dort kein Tarifergebnis. Parallel steigen die Preise und ebenso die Unsicherheit, wie es in nächster Zeit weitergeht …

Diese Tarifinfo gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen


5 Antworten zu “Erläuterungen zum Tarifergebnis in der Postbank Filialvertrieb AG”

  1. 1.) Bei einer Inflation von 7,1 % alleine in diesem Jahr sind 3,0 und 2,1 Prozent nächstes Jahr viel zu wenig, denn die Inflation wird weiter voranschreiten. Und ab Juni und nicht rückwirkend ab Februar ist auch Augenwischerei zugunsten des AGs

    2. Für die zu späte Entscheidung des AGs bzgl. der Coronaprämie kann Verdi nichts. Für die Nichtverhandlung einer Einmalzahlung dann halt von 1800 € einmalig schon was.

    3. 6 Monate längerer Kündigungsschutz sind kaum Abstriche wert

    4. Homeoffice ist für Filialmitarbeiter obsolet. Wieso also für diese Mitarbeiter keine Extraprämie. Hier war die Belastung nämlich auch am stärksten. Auch weil uns das BO gar nicht mehr unterstützen KONNTE.

    4. Von den 2 Mrd. Bonus hatten wir gerne mehr ab.

    5. Nachhaltigkeit: der AG macht eh alle Filialen zu, die er schließen will. Der nimmt so oder so keine Rücksicht, wieso also moderat verhandeln.

    6. Ich werde trotzdem nicht austreten. Nur Gewerkschaften sorgen dafür, das es weiterhin einen Mittelstand gibt.
    .

    • Liebe Frederique,

      vielen Dank für deinen Kommentar und deine kritische Auseinandersetzung mit dem Tarifergebnis für die Beschäftigten der Postbank.

      Gerne gehe ich auf deine Kritikpunkte ein.

      Den Inflationsausgleich für 2022 haben wir am Verhandlungstisch nicht erreicht. Das ist richtig. Bei Betrachtung des Gesamtpaketes ist der Tarifabschluss ein gutes Gesamtpaket. Auch die Regelung zur Altersteilzeit, unbefristete Übernahme für Auszubildende, Kündigungsschutz haben einen materiellen Wert. Darüber hinaus konnten wir bei der zweiten Erhöhungsstufe einen Mindesterhöhung von 100 Euro erreichen, von der im Bereich Postbank Filialvertrieb alle Beschäftigten profitieren. Die Mindesterhöhung führt in manchen Tarifgruppen zur Erhöhungen von über 5%.

      Die Forderung nach mobiler Arbeit haben wir für die Beschäftigten des Postbank Filialvertriebs nicht erhoben, da wenig Beschäftigte davon profitiert hätten. Dafür haben wir in dem Bereich eine Regelung zur Altersteilzeit gefordert und durchgesetzt.

      Die Verlängerung des Kündigungsschutzes entspricht nun dem Laufzeitende des aktuellen Gehaltsabschlusses. Bisher waren die beiden Themen voneinander entkoppelt. Wir werden im Rahmen der nächsten Tarifrunde 2024 dieses Thema zu einem Schwerpunkt machen und eine deutliche Verlängerung fordern und auch durchsetzen.

      Es ist nicht in unserem Sinne Tarifergebnisse schön zu reden. Hier ist uns insgesamt betrachtet ein guter Abschluss gelungen, was auch die Mitgliederbefragung zeigt. 90 Prozent der Mitglieder haben zugestimmt.

      Danke für deinen kritischen Austausch und stark, dass du trotz deiner Kritik Mitglied bleibst. Das macht und gemeinsam stärker.

      Alles Gute!

      Kevin Voß (ver.di-Team Banken)

  2. Hey ich finde mich als Beamter der Postbank im Tarifergebnis nicht wieder ??? Bleibt es wieder nur bei den 85 Euro die uns alle zwei Jahre wieder genommen und wieder gegeben werden. Da heißt im Klartext unser Gehalt bleibt immer auf gleicher Stelle stehen. Selbst bei den Zulagen, die gibt es nur für Angestellte.
    Die hätte man zumindest von 600 Euro auf 1500 aufrunden können. Schließlich hat der Konzern seine Gewinne vervierfacht ?
    Bei mir bleibt es bei Netto 46 Euro mehr vom Bund.
    Ich und meine verbeamteten Kollegen haben das Gefühl hier werden wir von Verdi nicht mehr vertreten.

    • Lieber Dirk,

      die Besoldung der Bundesbeamt*innen der Postnachfolgeunternehmen wird im Rahmen der Tarifrunde Öffentlicher Dienst verhandelt. Die letzte Tarifrunde war 2020 und der Tarifvertrag läuft noch bis zum 31.12.2022. Das heißt, ab 2023 werden auch die Beamtenbesoldungen indirekt neu verhandelt. ver.di handelt dazu zunächst die Gehaltserhöhungen für die Tarifbeschäftigten aus. Diese werden dann per Gesetz auf die Beamt*innen übertragen. Hier noch die Info zur letzten Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen: ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz 2020/2021 kommt! – ver.di (verdi.de)

      Viele Grüße
      Kevin (ver.di-Team Banken)

  3. Warte seit 30.06.22 !!auf Antwort bezüglich meiner Bewerbung auf Altersteilzeit. Nach bisher gefühlt 50 Nachfragen gab es lt. Betriebsrat bisher keine Einigung mit dem AG.
    Soviel dazu