Arbeitgeberseite bietet Kaufkraftverlust für drei Jahre an
Am 15. Februar 2023 fand die zweite Tarifverhandlungsrunde zwischen ver.di und der Geschäftsführung der KEBA GmBH statt.
Gleich zu Beginn erläuterte die Arbeitgeberseite ihre Sicht auf die wirtschaftliche Situation, um damit das folgende Verhandlungsangebot zu begründen:
- Einmalzahlung von 600 Euro oder 720 Euro als Inflationsausgleichsprämie
- Ab 01. Mai 2023 strukturelle Erhöhungen der Tabelle (bspw. 2,2 Prozent in der VG 5/1 oder 0,5 Prozent in der VG 5/3) und 4,5 Prozent auf die gesamte Tabelle
- Erhöhung der Jahressonderzahlung um rund 6,0 Prozent auf ca. 371 Euro (2023)
- Ab 01. Juli 2024 Erhöhung der Gehälter um 3,2 Prozent
- Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 650 Euro (2024)
- Laufzeit bis zum 30. September 2025 (33 Monate)
Wie bewertet das ver.di-Verhandlungsteam das Angebot?
Grundlage unserer Verhandlungen sind die Forderungen, die wir zu Beginn aufgestellt haben:
- Erhöhung der Tabelleneinstiegsstufe (VG 1/1) auf 15 Euro
- Erhöhung der weiteren Tabellenstufen aufbauend auf dem Grundstundenlohn von 15 Euro analog der heutigen Systematik (z. B. VG 2/1: 15,75 Euro)
- Erhöhung der Jahressonderzahlung auf ein volles 13. Gehalt
Daran gemessen liegen die Vorstellungen der Geschäftsführung und unsere Forderung noch sehr weit auseinander. Grund hierfür sind die grundlegend unterschiedlichen Interessen. Während die Arbeitgeberseite ausschließlich mit der Inflation argumentiert, stellen wir die Tätigkeiten der KEBA-Beschäftigten in den Mittelpunkt.
Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! ver.di macht sich dafür stark, dass die Bezahlung analog der gestiegenen beruflichen Anforderungen aufgewertet wird. Ein reiner Inflationsausgleich reicht nicht aus.
Aber noch nicht einmal dazu ist die Arbeitgeberseite bereit. Das Angebot bedeutet einen deutlichen Kaufkraftverlust für die Beschäftigten der KEBA.
Wichtig zu wissen: Die angebotenen Werte beziehen sich auf eine Laufzeit von fast drei Jahren. Eine kürzere Laufzeit würde die Arbeitgeberseite mit noch niedrigeren Werten versehen.
Diese Werte stehen im klaren Widerspruch zu den Aussagen der Arbeitgeber: „Wir möchten nicht nur zum Inflationsausgleich beitragen, sondern noch mehr tun!“ Auf Nachfrage, wie die Zahlen zu dieser Aussage passen, erhielten wir die Aussage, dass „die Deutsche Bank als Arbeitgeber ja nicht allein für den Inflationsausgleich zuständig sei. Vielmehr müsse der Staat hier aktiv werden“
Wir hingegen möchten in diesem Jahr die o. g. Erhöhungen vereinbaren und im kommenden Jahr erneut verhandeln. Bei einem Gewinn in Milliardenhöhe sollte die Deutsche Bank in der Lage sein, anständige Gehaltserhöhungen zu bezahlen, ohne dass zusätzliche staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Wie geht es weiter?
Wie ihr euch sicherlich vorstellen könnt, haben wir das Verhandlungsangebot abgelehnt und auf die große Lücke zu unseren Forderungen hingewiesen. Die Arbeitgeberseite hat uns deutlich gemacht, dass ein höheres Angebot die Deutsche Bank überfordern würde und sie auch nicht bereit sind, die Gehälter der KEBA-Beschäftigten grundlegend zu erhöhen. Mit „grundlegend“ ist die Aufwertung in Richtung der Gehälter im Tarifbereich Postbank gemeint.
Kurzum, wir müssen den Druck weiter verstärken. Bereits in den kommenden Tagen werden wir daher zu weiteren
Warnstreiks aufrufen. Wer eine gute und angemessene Gehaltserhöhung für gerecht hält, muss jetzt Verantwortung übernehmen und persönlich dazu beitragen, die ver.di-Tarifkommission handlungs- und durchsetzungsfähig zu machen.
Konkret bedeutet das:
- Beteiligt euch an den anstehenden Warnstreiks!
- Werdet ver.di-Mitglied und stärkt gemeinsam mit euren Kolleginnen und Kollegen unsere Verhandlungsposition!
100 Prozent Streikgeld
Gut zu wissen: ver.di-Mitglieder erhalten im Falle eines Streiks eine Ersatzzahlung über 100 Prozent ihres Netto-Lohnausfalls! Niemand muss sich also Sorgen machen, bei einer Streikteilnahme Einkommensverluste zu erleiden!
Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen.
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