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Mehr Geld für die Tarifgruppe A

Seit 01. Oktober 2022 beträgt der neue gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro die Stunde. Die Gehälter der Tarifgruppe A im privaten Versicherungsgewerbe liegen – trotz der Tariferhöhung zum 01.09.2022 – unter diesem neuen gesetzlichen Mindestlohn.

In Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband hatte ver.di eine deutliche Anhebung der unteren Tarifgruppen gefordert, weil gerade hier die gestiegene Inflation und die Energiepreisentwicklung zu existenziellen Problemen für die Beschäftigten führen. Der Arbeitgeberverband war aber nur bereit, eine Vereinbarung für die Tarifgruppe A mit ver.di zu verhandeln.

Was haben wir erreicht?
Bisher gab es in der Tarifgruppe A zwei Gehaltsstufen, diese werden künftig in einer Stufe zusammengefasst. Das Gehalt steigt in der TG A auf 2.025 Euro, das entspricht einem Stundenlohn von 12,50 Euro.

Für Beschäftigte, die bisher in der TG A auf der ersten Stufe eingruppiert waren, bedeutet das eine Erhöhung um 8,2 Prozent.
Wer bisher in der zweiten Stufe war, bekommt 4,1 Prozent mehr Gehalt.


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