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Wow! Das war beeindruckend!
Aschheim, Berlin, Bremen, Dresden, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigsburg, München, Münster, Nürnberg, Regensburg und Stuttgart!

Private Banken, öffentliche Banken, Atruvia AG, ComTS und Commerzbank AG! NORD/LB, Bausparkasse Wüstenrot, LBBW, LBS Nord, Deutsche Bank AG, UniCredit Bank und UniCredit Services,

Überall haben wir an unserem bundesweiten Aktionstag gezeigt: Wir sind bereit für die kommenden Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern. Getrennt verhandeln, gemeinsam Kämpfen!
Unser Motto: #wirfürtarif

Zum Nachschauen hier nochmal der ganze Aktionstag im Video:

Moderation: Deniz Kuyubasi, ver.di Fachbereich Finanzdienstleistungen und Timo Heider, Vorsitzender Fachgruppe Bankgewerbe

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Getrennt verhandeln gemeinsam Kämpfen


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Aschheim, Berlin, Bremen, Dresden, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigsburg, München, Münster, Nürnberg, Regensburg und Stuttgart!

Private Banken, öffentliche Banken, Atruvia AG, ComTS und Commerzbank AG! NORD/LB, Bausparkasse Wüstenrot, LBBW, LBS Nord, Deutsche Bank AG, UniCredit Bank und UniCredit Services,

Überall haben wir an unserem bundesweiten Aktionstag gezeigt: Wir sind bereit für die kommenden Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern. Getrennt verhandeln, gemeinsam Kämpfen!
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Arbeitgeber bieten 0 Prozent für 24 Monate!

Zum Verhandlungsauftakt in der Tarifrunde bei den Sparda-Banken zeigt sich ver.di enttäuscht.

Am 27. April starteten die Tarifverhandlungen für die rund 5.800 Beschäftigten der Sparda-Banken. In dem ca. dreistündigen Gespräch stellte unser Verhandlungsteam zunächst die Forderungen vor:

  • Steigerung der Gehälter um 3,5%, mindestens jedoch um 120 Euro
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung um 50 Euro
  • Anspruch auf eine Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in Zeit (z.B. freie Tage oder weniger Stunden)
  • Regelung zur Arbeitsplatzsicherheit

Zur Begründung der Gehaltsforderung haben wir insbesondere auf die für 2021 und 2022 prognostizierten Preissteigerungen von 1,7 – 2,1 % verwiesen. Hinzu kommt die zu erwartende positive Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität. Hier gehen die Prognosen von 2,1 % und mehr aus. Die geforderte Steigerung Ihrer Gehälter um 3,5% ist in diesem Zusammenhang sehr moderat und daher absolut angemessen.

Die Arbeitgebervertreter zeichneten ein sehr düsteres Bild der wirtschaftlichen Situation der gesamten Sparda-Gruppe. Die anwesenden Vorstände der Sparda-Banken forderten analog 2019 erneut eine Nullrunde (diesmal für 24 Monate) ein, um diese Situation zu meistern. Wieder einmal starten die Sparda-Banken damit den Versuch, die Probleme der Banken durch die Beschäftigten bezahlen zu lassen. Auch das Thema Arbeitsplatzsicherheit wurde durch die Arbeitgebervertreter zurückgewiesen. Einzig zu einer Regelung zur Umwandlungsmöglichkeit von Gehaltsbestandteilen in Zeit besteht Gesprächsbereitschaft.

Gerne hätten wir Ihnen von einem konstruktiven Verhandlungsauftakt berichtet. Diesen gab es aber nicht. Fest steht nur eines: Ohne das Engagement möglichst vieler Beschäftigter werden wir kein wertschätzendes Tarifergebnis erreichen können. Das schaffen wir nur gemeinsam!

Diese Tarifinfos gibt es hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Besser dran mit Tarifvertrag

Ein Geschenk wird überreicht

Foto: canva.com

Auch in der Bankenbranche bekommen wir nichts geschenkt!

Zeit für Diejenigen, die einem wichtig sind und ein Budget für kleinere und größere Geschenke für unsere Liebsten: Vieles, was für uns in diesen Tagen wichtig ist, wird durch unseren Tarifvertrag möglich gemacht. Wir stellen ein paar der wichtigsten Regelungen rund um die Weihnachtstage und den Jahreswechsel vor.

24.12. und 31.12. sind frei dank Tarifvertrag

Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen zu Weihnachten (25.12. und 26.12.) sowie Neujahr (01.01.) regelt der Tarifvertrag, dass der 24.12. dienstfrei ist und auch der 31.12. grundsätzlich dienstfrei sein soll. Zu Silvester kann man nur zu zwingend erforderlichen Arbeiten, wie Jahresabschlussarbeiten eingesetzt werden, erhält dafür aber einen entsprechenden Ausgleichstag. Dies regelt § 3 des Manteltarifvertrages für das private Bankgewerbe bzw. für die öffentlichen Banken.

Für 2023 fallen beide Tage leider auf einen Sonntag und sind damit ohnehin frei – aber wir haben im Rahmen der Recherche für diesen Infoflyer nachgeschaut, im kommenden Jahr liegen beide Tage wieder auf einem Wochentag, jeweils dem Dienstag.

30 statt nur 20 Tage: Dank des tariflichen Urlaubsanspruchs

Die Zeit rund um Weihnachten und rund um den Jahreswechsel bietet sich für die meisten Menschen auch für einen kurzen oder längeren Urlaub an. Gut, dass es bei uns in der Bankenbranche 30 Urlaubstage gibt, immerhin 10 Tage mehr als durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Übrigens: Wer in seinem Weihnachtsbzw. Jahresendurlaub krank wird, sollte sich die dies ärztlich bescheinigen lassen und dem Arbeitgeber mitteilen. Denn Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage. Dann behält man den Anspruch auf die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage und kann den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nachholen (siehe §9 Bundesurlaubsgesetz).

Mehr finanzieller Spielraum dank tariflicher Sonderzahlungen

In der Bankenbranche gibt es dank unserer Flächentarifverträge einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Durch die Formulierung „13. Gehalt“ ist sichergestellt, dass sich diese Sonderzahlung mit jedem Tarifabschluss entsprechend erhöht.

Durch freiwillige Betriebsvereinbarung können die Betriebsparteien vereinbaren, dass ein Teil dieser Sonderzahlung vom Unternehmenserfolg abhängig ist. Die tarifvertraglich erlaubte Bandbreite liegt zwischen 90 Prozent und 120 Prozent, der Großteil der Sonderzahlung ist garantiert und sicher. Und muss jeweils im laufenden Kalenderjahr gezahlt werden. Lediglich der variable Teil darf auch in den ersten sechs Monaten des darauffolgenden Jahres ausgezahlt werden.

Und wann tut sich endlich wieder was beim Thema Gehalt?

Derzeit bereiten wir die kommende Entgelttarifrunde für den kommenden Juni 2024 vor. Im Frühjahr werden wir hierfür miteinander die genauen Forderungen diskutieren und aufstellen. Als ver.diMitglied werden wir Sie hier selbstverständlich wieder einbeziehen.

Und natürlich legen wir bis dahin nicht die Hände in den Schoß, denn wir wissen, dass die hohen Preissteigerungen sehr vielen Beschäftigten zu schaffen machen. Wir engagieren uns weiter – zusammen mit den Personal- und Betriebsräten – für die volle Auszahlung des vom Gesetzgeber möglich gemachten Betrags in Höhe von 3.000 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bzw. Energiegeld in allen Unternehmen der Bankenbranche. In vielen Unternehmen waren wir damit bereits erfolgreich.

Auf unserer Kampagnenseite informieren wir über die aktuellen Entwicklungen und Erfolge.

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten ein paar schöne und hoffentlich erholsame Feiertage und einen guten Start ins (Tarifrunden-) Jahr 2024!

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als gestaltetes PDF zum Herunterladen und Verteilen

Streik an allen Standorten

Nach erfolglosen Verhandlungsrunden rufen wir die etwa 5200 Mitarbeiter der Atruvia AG ab Donnerstag (7. Dezember) zu Warnstreiks auf. Kevin Voß, der Verhandlungsführer von ver.di, erklärt: „Die Arbeitgeberseite hat bislang nur ein Angebot vorgelegt, das massive Reallohnsenkungen bedeuten würde und weder Inflation noch Preissteigerungen angemessen berücksichtigt. Wir sehen daher kein anderes Mittel als weitere Warnstreiks, um zu einem tragfähigen Verhandlungsergebnis zu kommen.“

Nach zwei eintägigen Warnstreiks im November verschärfen wir damit den Druck und rufen die Mitarbeiter an allen Standorten – in Karlsruhe, München, Münster und der Niederlassung Berlin – an diesem Donnerstag und Freitag zu einem zwei Tage langen Streik auf. Der Streik wird von Versammlungen an allen Standorten begleitet. Kevin Voß betont: „Die Beschäftigten wollen mit ihrem Streik ein deutliches Signal an den Vorstand der Atruvia AG senden, dass sie keine Reallohnsenkungen akzeptieren werden.“

Seit Oktober verhandeln wir mit dem Unternehmen einen neuen Gehaltstarifvertrag und fordern eine Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens jedoch 450 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro gefordert. Die Arbeitgeberseite hat bisher nur ein Angebot unterhalb der Inflationsrate vorgelegt. Kevin Voß kommentiert dies mit den Worten: „Wer sich nach vier Verhandlungsrunden nicht bewegt und von den Beschäftigten faktisch Reallohnsenkungen erwartet, muss sich nicht wundern, wenn die Beschäftigten ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen.“

Die Atruvia AG ist der IT-Dienstleister für etwa 750 Volks- und Raiffeisenbanken mit über 7500 Filialen bundesweit und befindet sich wirtschaftlich in einer stabilen Position.

Infos zu neuer Streikwelle

Der erste unternehmensweite Streiktag ist gut gelaufen und hat für Aufmerksamkeit gesorgt. Ihr habt Gebrauch von eurem Grundrecht gemacht und die Arbeit niedergelegt. Respekt für diesen mutigen Schritt, der für Atruvia noch ungewohnt ist!

Eure Bemühungen haben einen ersten Erfolg gezeigt, und zwar hat der Vorstand einen neuen Verhandlungstermin erbeten. Dieser findet am nächsten Montag, den 04.12. statt.

Da wir noch nicht absehen können, wie ein etwaiges neues Angebot ausschauen wird, geschweige denn absehen können, ob die Verhandlungen zum Erfolg führen, rufen wir vorbehaltlich einer möglichen Einigung alle Beschäftigten von Atruvia zu weiteren Warnstreiks auf.

Für den Fall einer Einigung am Montag, werden wir euch natürlich informieren und den Streik absagen.

Die nächsten Warnstreiks finden von Donnerstag, 07. Dezember 2023 06:00 Uhr bis Samstag, 09. Dezember 07:06 Uhr statt und erstrecken sich somit über zwei volle Tage.

Den Streikaufruf findet ihr im Anhang.

Wir veranstalten folgende Kundgebungen: 

StandortKundgebung
Berlin07.12., 09:30 Uhr, 
Storkower Str. 111 vor dem Gebäude
Karlsruhe07.12., 09:30 Uhr, 
Fiduciastr. 20, vor dem Hauptgebäude  
München07.12., 10:30 Uhr, 
vor der Kantine an der Treppe 
Münster07.12., 08:30 Uhr, 
Zufahrt Parkplatz vor Gebäude 62

Da wir noch ein wenig Unsicherheit beim Thema Streiks verspüren, hier noch einmal ein paar kurze Infos:

  • Im gesamten Zeitraum des Streiks (siehe Streikaufruf) wird von Streikenden nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber kann dafür nach Streikmeldung durch euch eure Vergütung für Streiktage einbehalten. 
  • Streikgeld wird bei der Streikkundgebung oder im Ausnahmefall auch remote abgerechnet.
  • Ihr müsst zum Streiken nicht zwingend an der Kundgebung teilnehmen, der Aufenthaltsort ist nicht entscheidend zum Niederlegen der Arbeit. Kundgebungen mit hoher Teilnehmerzahl machen jedoch mehr Eindruck auf den Arbeitgeber und senden eine Botschaft von Gemeinschaft und Geschlossenheit. 
  • Nicht-Mitglieder dürfen auch streiken und legen genauso die Arbeit nieder. Sie erhalten aber kein Streikgeld.
  • Alle, die von den geforderten Regelungen/Tariferhöhungen profitieren, dürfen streiken. Dazu gehören bspw. auch AT-Beschäftigte und alle People- und Tribe-Leads.
  • Es gibt keine Notdienstvereinbarung, d.h. im Streikzeitraum kann niemand für einen wichtigen Service vom Streik abgehalten werden.
  • Im Streikzeitraum muss keine (Ruf-)Bereitschaft geleistet werden.
  • Streiks sind ein Grundrecht und ihr habt keinerlei Maßregelung zu befürchten. Gegenteilige Behauptungen des Arbeitgebers sollen nur verunsichern.
  • Am 08. Dezember findet keine weitere Kundgebung statt, achtet darauf auch an diesem Tag keine dienstlichen Tätigkeiten vorzunehmen.

Bitte beteiligt euch zahlreich an unseren Kundgebungen und bringt alle noch eine Kollegin oder einen Kollegen mit! Je mehr wir sind, desto deutlicher ist die Botschaft und desto mehr können wir erreichen.

Hier gibt es einen Streikaufruf auch als PDF zum Herunterladen und Verteilen

Zahlreiche Verbesserungen im Tarifvertrag private Banken

Freude unter den Beschäftigten

Foto: canva.com

In diesem Herbst sind uns wichtige Verbesserungen im Tarifvertragssystem für die private Bankenbranche gelungen. Hierzu möchten wir Ihnen einen ersten Überblick geben:

1) Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung zur Unterstützung der nachhaltigen Mobilität

Ab sofort ist es möglich, dass auch tarifliche geldliche Leistungen für den Abschluss von Leasingvereinbarungen zum Zwecke nachhaltiger Mobilität umgewandelt werden können. Damit ist nicht nur ein Leasing von E-Bikes möglich, sondern wir unterstützen auch die Möglichkeit des Leasings von E-Fahrzeugen. Gerade in ländlichen Regionen ist das eine wichtige Ergänzung. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

2) Freistellungsparagraphen zu besonderen Anlässen gelten jetzt für alle Partnerschaftsformen – nicht nur für Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften

Unser Manteltarifvertrag private Banken ermöglicht in § 16 Abs. 3 die Freistellung zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, Hochzeit der Kinder, aber auch die Freistellung beim Tod naher Angehöriger. Diese Freistellung war in vielen Fällen bisher immer an eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gebunden. Wir haben nun vereinbaren können, dass diese Freistellungen auch für nichtehelicheLebensgemeinschaften gelten.

3) Nachwuchskräftetarifvertrag – Stärkung der Zukunft durch neuen Tarifvertrag für Auszubildende UND dual Studierende

Erstmals gibt es auch in der privaten Bankenbranche einen eigenen Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte. Mit spürbaren Verbesserungen für Auszubildende und jetzt auch für dual Studierende, für die der Tarifvertrag nun auch gilt.

Alle Nachwuchskräfte werden demnach bei betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungs-/duale Studienverhältnis mindestens befristet für die Dauer von zwölf Monaten übernommen.

Jährliche Lernmittelzuschüsse stehen jetzt auch allen Auszubildenden und dual Studierenden zu. Diese betragen zu Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro.

Dual Studierende haben außerdem Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von drei Arbeitstagen zur Erstellung ihrer Bachelorarbeit im letzten Studienjahr.

4) Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge – Neue Chancen für Beschäftigte, die bisher keine betriebliche Altersvorsorge haben.

Auch in unserer Branche gibt es über 40.000 Beschäftigte, die keinerlei betriebliche Altersvorsorge haben. Mit unserem „Tarifvertrag über die Möglichkeit zur Erteilung einer reinen Beitragszusage“ ergänzen wir die gute betriebliche Altersvorsorgelandschaft in unserer Branche durch ein weiteres Instrument: Die Möglichkeit für die Erteilung einer reinen Beitragszusage. Auf Grundlage dieses Tarifvertrages können Betriebsräte regeln, dass Beschäftigte zwischen ein und vier Prozent ihres Entgeltes für die betriebliche Altersvorsorge umwandeln können. Das gilt in allen Unternehmen, in denen es bisher keine betriebliche Altersvorsorge gibt.

Der Arbeitgeber muss dann noch bis zu 1,65 Prozent des Entgeltes als Arbeitgeberzuschuss drauflegen und die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge weitergeben.

Damit gibt es neue Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge für die bisher unversorgten Beschäftigten in unserer Branche zu gestalten.

Für alle anderen Beschäftigten ändert sich durch diesen Tarifvertrag nichts. Es bleibt bei den bewährten Altersvorsorgeinstrumenten.

Und wann tut sich endlich wieder was beim Thema Gehalt?

Derzeit bereiten wir die kommende Entgelttarifrunde für den kommenden Juni 2024 vor. Im Frühjahr werden wir hierfür mit unseren Mitgliedern die genauen Forderungen diskutieren und aufstellen. Hier finden sich die Infos zum aktuellen Tarifvertrag, den wir nur durch das Engagement unserer Mitglieder in den Betrieben und auf der Straße durchsetzen konnten.

Und natürlich legen wir bis dahin nicht die Hände in den Schoß, denn wir wissen, dass die hohen Preissteigerungen sehr vielen Beschäftigten zu schaffen machen. Wir engagieren uns weiter – zusammen mit den Betriebsräten – für die volle Auszahlung des vom Gesetzgeber möglich gemachten Betrags in Höhe von 3.000 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bzw. Energiegeld in allen Unternehmen der Bankenbranche. 

Hier finden Sie einen Überblick, wo uns das bereits auch in diesem Jahr gelungen ist.

Bundesweite Streiks bei der Atruvia

Streik bei der Atruvia AG

Heute (Mittwoch, der 22. November 2023) hat ver.di die Beschäftigten der Atruvia AG zum zweiten Mal in den Warnstreik gerufen. Beteiligt haben sich vor Ort mehr als 600 Beschäftigte an den Standorten Berlin, Karlsruhe, Münster und München.

Die Stimmung war an allen Standorten positiv und kämpferisch. Nun ist die Arbeitgeberin am Zug. Am Verhandlungstisch muss die Atruvia AG ordentlich nachlegen. Für alle war klar: „Wenn jetzt nichts voran geht, machen wir weiter!“

Zur Streikkundgebung in Karlsruhe kamen  über 300 Streikende, viele beteiligten sich aus dem Homeoffice. Die Stimmung war kämpferisch und alle waren sich einig, „Wenn jetzt nichts voran geht, streiken wir!“

Trotz frostiger Temperaturen und erstem Schneeregen in München war die Stimmung auch dort feurig. Knapp 100 Streikende waren vor Ort und wurden mit Plätzchen, Lebkuchen und Punsch versorgt. Die Stimmung war auch anschließend im Streiklokal sehr gut. Sollte der Arbeitgeber sich nicht bewegen, streiken wir weiter war die Devise.

Mehr als 200 Beschäftigte folgten dem Streikaufruf von ver.di ebenfalls am Standort Münster. Bei kaltem und sonnigen Wetter war die Stimmung gut und kämpferisch. Die leuchtenden Warnwesten zeigten ein Bild der Geschlossenheit und das zwischenzeitliche Trillerpfeifenkonzert war ohrenbetäubend.

Aufruf zum Warnstreik bei Atruvia am 22. November

Gemeinsam für unsere Tarifforderungen in Karlsruhe, Münster, München und Berlin!

Am 22. November 2023 sind alle Beschäftigten der Atruvia AG zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Es geht darum, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Arbeitgeberseite zu einem verbesserten Angebot zu bringen.

Hier findet ihr den Aufruf zum Warnstreikaufruf, die FAQs zum Streiktag und eine Anleitung zur Beantragung des Streikgeldes für ver.di-Mitglieder zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei Atruvia

FAQs zum Streiktag bei Atruvia

Anleitung zur Beantragung von Streikgeld

Auf meine.verdi könnt ihr euer Streikgeld online beantragen.

Für Rückfragen steht euch das ver.di-Team bei Atruvia gerne zur Verfügung.

Aktive Mittagspausen zeigen Bereitschaft der Beschäftigten

Aktive Gewerkschafter bei der Atruvia AG

In München, Karlsruhe und Münster zeigten mehrere hundert Beschäftigte ihre Bereitschaft, sich für ihre Tarifforderungen einzusetzen.

In München haben am Dienstag, den 24. Oktober 2023, rund 80 Beschäftigte der Atruvia an einem Tarifspaziergang teilgenommen. Viele sind dafür extra an den Standort gekommen. Die Stimmung während der Rede-Beiträge und dem Rundgang war durchwegs positiv – endlich kommen wir in Bewegung. Die Bereitschaft, sich weitergehend einzusetzen ist bei vielen sehr hoch. Gesteigert wurde diese noch durch aufmunternde Worte und Signale von Passant*innen während der Aktion.

Auch in Karlsruhe gab es eine „bewegte Pause“ mit über 300 aktiven Gewerkschafter*innen. „Die Kolleginnen und Kollegen sind bereit, sich für ihren Tarif einzusetzen. Die Rückendeckung für die Forderungen ist groß! Als Organisatoren der Bewegten Pause sind wir begeistert von der Stimmung vor Ort“, so ein aktiver Gewerkschafter dort.

In Münster folgten zahlreiche Beschäftigte ebenfalls dem Aufruf der Gewerkschaft. Vor dem Gebäude 61 versammelten sich rund 200 Kolleginnen und Kollegen zur „Aktiven Mittagspause“. Frederik Werning machte in seiner Ansprache klar, dass die Rechnung des Arbeitgebers noch nicht aufgeht und dass das letzte Arbeitgeberangebot kaum ausreichend sei, um zu einem Abschluss zu kommen.

Bei einzelnen Forderungen habe man noch überhaupt keinen Fortschritt erzielt. Die Stimmung war dabei durchgehend gut und ein kraftvoller Auftakt für alles weitere. Deutlich gemacht wurde entsprechend auch, dass die „Aktive Mittagspause“ voraussichtlich noch nicht ausreichen werde, um substanzielle Fortschritte zu erzielen. Der aktive Teil bildete mit dem Spaziergang rund um die Gebäude den passenden Abschluss einer insgesamt gelungenen Aktion.

DB Direkt: Forderungen für die Entgelttarifrunde beschlossen

Foto: Kay Herschelmann

Berlin, 16. Oktober 2023; Wer schlecht bezahlt wird, kann sich kein gutes Leben leisten. Die Mindeststundenvergütung muss auf 17,50 Euro steigen!

Die ver.di-Tarifkommission hat auf Grundlage der Mitgliederbefragung die Forderungen für die Entgelttarifrunde 2023 beschlossen.

  • 17,50 Euro Mindeststundenvergütung (VG 1 im 1. Jahr)
  • Entsprechende prozentuale Anpassung aller Entgelte bis zur Vergütungsgruppe 5
  • 15 % Gehaltserhöhung für die Vergütungsgruppe 6
  • Auszubildende bei der DB Direkt GmbH werden genauso wie die Auszubildenden bei der Postbank Direkt GmbH bezahlt (1.151 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 1.220 Euro im 2. Jahr, 1.300 Euro im 3. Jahr).
  • Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 40 Euro
  • Mitgliedervorteilsregelung: ver.di-Mitglieder erhalten zwei zusätzliche Tage Erholungsurlaub

Klar ist: unser Forderungspaket ist gewaltig – aber gerechtfertigt. Seit fast zwei Jahren schießen die Preise durch die Decke. Viele kommen mit dem bei DB Direkt gezahlten Gehalt nicht mehr über die Runden. Die Inflation hat die seit dem beim letzten Tarifabschluss vereinbarten Einkommen entwertet.

Eine Stundenvergütung von 12,64 Euro (Einstieg VG 2) reicht hinten und vorne nicht, passt nicht mehr in die Tariflandschaft und steht vor allem dem DB Konzern nicht gut zu Gesicht. Darüber hinaus werden bei der Postbank Direkt Tätigkeiten, die mit denen in der VG 2 vergleichbar sind, deutlich besser bezahlt. Beschäftigte erhalten dort bis zu 450 Euro mehr im Monat.

Und: Das derzeitige Gehaltsniveau bei der DB Direkt ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Gut qualifizierte Beschäftigte orientieren sich auf besser bezahlte Stellen im Konzern oder verlassen das Unternehmen. Ganz zu schweigen davon, dass mit den derzeit gezahlten Gehältern kein dringend gebrauchtes neues Personal gewonnen werden kann. Mehr Geld trägt deshalb auch zur Zukunftssicherung der DB Direkt bei.

Einzig, weil es ver.di-Mitglieder im Unternehmen gibt, finden überhaupt Tarifverhandlungen statt. Sonst müssten die/ der Einzelne sich alleine darum kümmern, wieviel Geld sie/er am Monatsende bekommt. Gewerkschaftsmitglieder haben einen „Extrabonus“ verdient. Deshalb fordern wir zwei Tage zusätzlichen Erholungsurlaub für ver.di-Mitglieder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Tarifrunde ist mindestens genauso herausfordernd wie 2021. Dort konnten wir nach wochenlangen Streiks das 13. Gehalt durchsetzen. Geschafft haben wir das nur, weil es eine starke Unterstützung bei den Beschäftigten gab, auch in Form von ver.di-Mitgliedschaften. Wer ein gutes Tarifergebnis auch in 2023 will, muss ver.di dafür stark machen.

Euer ver.di-Verhandlungsteam
Christiane Fillers, Stefan Janowitz, Gabriele Bille, Christiane Koch Standort Essen Carola Märker, Hakan Tuna Standort Berlin Roman Eberle, Birgit Laumen ver.di

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches pdf zum Herunterladen

2% mehr Gehalt ab September 2023

Kolleg*innen ansprechen

Foto: canva.com

Zum 01.09.2023 greift die nächste Stufe unseres Tarifabschlusses, der im April 2022 erzielt wurde. Ihr Gehalt im Versicherungsinnendienst steigt um weitere zwei Prozent, die Vergütungen für Auszubildende erhöhen sich um 50 Euro.

Die Gehaltssteigerungen aus unserem Tarifvertrag reichen nicht aus, um die andauernd hohe Inflation auszugleichen. Deshalb hatte die ver.di-Tarifkommission im Herbst 2022 die Initiative ergriffen und trotz Friedenspflicht den Arbeitgeberverband zu Verhandlungen zu einer Inflationsausgleichsprämie (Energiegeld) aufgefordert und eine weitere Zahlung von 2.000 Euro für alle Beschäftigten (Teilzeit und Elternzeit anteilig) durchgesetzt.

Außerdem haben die Tarifparteien die Unternehmen aufgefordert, weitere noch mögliche 1.000 Euro netto Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Das wurde oder wird von den Unternehmen allerdings unterschiedlich umgesetzt.

Das Gesamtpaket kann sich auch im Vergleich mit anderen Tarifbereichen durchaus sehen lassen. Trotzdem bleibt am Ende des Tages ein Kaufkraftverlust für die Zukunft durch die weiterhin hohe Inflation. Natürlich hätte die Versicherungsbranche höhere prozentuale Anpassungen verkraftet, aber das ist am mangelnden Willen der Arbeitgeber gescheitert.

Im Ergebnis hat ver.di für Sie über die Laufzeit des Tarifvertrags bis zum 31.03.2025 eine Mischung aus Einmalzahlungen und prozentualen Anpassungen erreicht:

Mai 2022 (Einmalzahlung aus den Gehaltstarifverhandlungen)+ 550 Euro
September 2022 (Prozentuale Gehaltserhöhung aus den Gehaltstarifverhandlungen)+3%
Bis März 2023 (Energiegeld-Verhandlungen)+ 1.000 Euro netto
Mai 2023 (Einmalzahlung aus den Gehaltstarifverhandlungen)+ 500 Euro
September 2023 (Prozentuale Steigerung aus den Gehaltstarifverhandlungen)+2%
Bis März 2024 (Energiegeld-Verhandlungen)+ 1.000 Euro netto
September 2024 (Prozentuale Steigerung EnergiegeldVerhandlungen)+3%

In einigen Branchen ist es den Gewerkschaften gelungen, Tarifabschlüsse zu erzielen, die zu weniger Reallohnverlusten führen. Möglich war das da, wo die Forderungen der Gewerkschaften stark von den Beschäftigten unterstützt wurden, es eine hohe Streikbeteiligung und viele Gewerkschaftseintritte gab.

Gerade in schwierigen Zeiten wird deutlich: Da, wo sich viele Menschen gemeinsam für ihre Interessen einsetzen, können wir mehr für alle erreichen! Die Investition in den Gewerkschaftsbeitrag rentiert sich schnell. Auch in der Versicherungsbranche haben wir in der letzten Tarifrunde neue Mitglieder gewonnen. Wenn wir in der nächsten Tarifrunde aber weitere Reallohnverluste verhindern und ein wirkliches Plus für alle durchsetzen wollen, müssen wir mehr werden.

Deshalb unsere Aufforderung an alle, die den Weg in unsere Gewerkschaft ver.di noch nicht gefunden haben: Stärken Sie sich selbst durch Ihre Mitgliedschaft und investieren Sie die Hälfte der Tarifanpassung (1%) in eine bessere Zukunft. Sprechen Sie gerne die Ihnen bekannten ver.di-Mitglieder im Betrieb an oder werden Sie direkt online Mitglied.

Falls Sie schon Mitglied sind, dann sprechen Sie mit Ihren Kolleg*Innen darüber. Auch in unserer Branche müssen wir selbstbewusster werden, uns zeigen und offen für unsere Interessen eintreten.

Gehaltstabelle Versicherungsinnendienst 2023

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Gleiche Erholung für gleiche Arbeit erreicht!

Foto: canva.com

Erholungsurlaub nach Manteltarifvertrag
Die Dauer des Erholungsurlaubs ist im §10 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Postbank Filialvertrieb AG geregelt. Bisher wurde die Dauer des Erholungsurlaubs vom Lebensalter abhängig gemacht.

Vor einiger Zeit entschied jedoch das Bundesarbeitsgericht, dass die Bemessung des Urlaubsanspruchs nach Altersstufen ohne legitimen Zweck eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung darstellt.

Wegfall der Altersstaffelung – ein Erfolg!
Unsere engagierte ver.di-Aktive und gleichzeitig GJAV-Vorsitzende Stefanie Gruber hat sich gemeinsam mit ver.di und dem Gesamtbetriebsrat dafür stark gemacht, das diese Ungerechtigkeit ein Ende hat – und das mit Erfolg!

Die Urlaubsansprüche sollten inzwischen auch im System angepasst worden sein. Sollte das nicht der Fall sein, wendet euch bitte an eure JAV- oder BRMitglieder.

Durch diesen engagierten Einsatz erhalten junge Beschäftigte ab jetzt bei einer 5Tage-Woche 30 Tage und bei einer 6-TageWoche 36 Tage Erholungsurlaub, das entspricht einer Erhöhung um bis zu 4 Tagen im Jahr!

Gleiche Arbeit und gleicher Stress verdienen selbstverständlich auch gleiche Erholung!

Stefanie Gruber

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