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Für mich sind die Forderungen für Teilzeitbeschäftigte besonders wichtig. Insbesondere wenn es um Mehrarbeit geht, werden sie behandelt wie Mitarbeiter zweiter Klasse. Die Überstunde einer Teilzeitkraft ist genau so viel wert wie die Überstunde einer Vollzeitkraft.“
Lutz Zindler – VGH Versicherungen