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Nach sechs Verhandlungsrunden: ver.di erzielt ordentlichen Tarifabschluss mit den öffentlichen Banken

Foto: Kay Herschelmann

Nach neunmonatigen Verhandlungen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die Beschäftigten der öffentlichen Banken in der sechsten Verhandlungsrunde am Abend des 31. März 2022 einen Tarifabschluss erzielt.

„Das Ergebnis ist ordentlich und hart erkämpft und kann sich vor dem Hintergrund der Pandemie und der schwierigen Lage in Europa, verursacht durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, mehr als sehen lassen!“

Christoph Schmitz, für das Bankenwesen verantwortliches Mitglied im ver.di-Bundesvorstand

Der Abschluss zwischen der ver.di und dem Verband der öffentlichen Banken (VÖB) sieht zusätzlich zu der bereits im März gewährten Einmalzahlung von 750 Euro eine weitere Einmalzahlung von 300 Euro im April vor, 3,0 Prozent Gehaltserhöhung ab 1. Juli 2022 und weitere 2,0 Prozent zum 1. Juli 2023. Darüber hinaus wird die Arbeitszeit ab Januar 2024 wöchentlich um eine Stunde auf 38 Stunden verkürzt. Zudem erhalten die Beschäftigten einen tariflichen Anspruch, bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil arbeiten zu können. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 35 Monate, bis zum 31. Mai 2024.

„Dieses Ergebnis ist nach sehr harten und langwierigen Verhandlungen erzielt worden und dazu hat sicherlich der Druck durch die vielen Streiks, in die die Beschäftigten zuvor getreten waren, beigetragen. Auch deshalb hat sich die Arbeitgeberseite am Ende auf uns zubewegt.“

ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck nach der Verhandlungsrunde

ver.di war mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer sozialen Komponente von 150 Euro sowie einem Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und einer Regelung zur mobilen Arbeit in die Tarifverhandlungen gegangen.


Eine Antwort zu “Nach sechs Verhandlungsrunden: ver.di erzielt ordentlichen Tarifabschluss mit den öffentlichen Banken”

  1. Toller Abschluss. Betrifft die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um 1 Stunde auch die MA, die aufgrund des Überleitungsvertrags der Berliner Sparkasse bisher keine 39-Sundenwoche hatten ?