Foto: canva.com
Rückkehrrecht in Vollzeit durchgesetzt
Seit dem 01. Januar 2019 gilt die gesetzliche Brückenteilzeit. Dadurch können Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitszeit befristet reduzieren und anschließend wieder erhöhen.
Doch was ist mit den Kolleginnen und Kollegen die vor dem 01. Januar 2019 schon in Teilzeit gearbeitet haben? Diese hatten keinen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit – bis jetzt!
Nach drei intensiven, aber konstruktiven Verhand lungsrunden, ist es uns gelungen einen rechtsicheren Anspruch im Tarifvertrag zu regeln.
Kolleginnen und Kollegen, die vor dem 01. Januar 2019 durch Vereinbarung oder durch Geltendmachung des Teilzeitanspruches ihre Arbeitszeit reduziert haben, erhalten ab 01.10.2024 das Recht, ihre Arbeitszeit bis zu dem Grad zu erhöhen, der vorher galt.
Es hat lange gedauert. Ich freue mich, dass es endlich gelungen ist, mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit ein wichtiges Zeichen für gleiche Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz auf Tarifebene zu regeln.
Kerstin David, Provinzial
Wichtig war uns, dass die Arbeitszeiterhöhung im aktuellen Arbeitsbereich erfolgt. Das konnten wir erfolgreich durchsetzen.
Der Erhöhungswunsch ist neun Monate vorher geltend zu machen und kann nur unter bestimmten Be dingungen abgelehnt werden.
Besonders wichtig war uns, dass der Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im aktuellen Arbeitsbereich besteht. Das konnten wir durch diese Vereinbarung erreichen. Deshalb können wir mit der neuen Regelung sehr zufrieden sein.
Dirk Grüters, ERGO Versicherungsgruppe
Diese Tarifvereinbarung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2026. Wir werden die Umsetzung beobachten und regelmäßig evaluieren.
Einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit zu erreichen, war eine Forderung die insb.
von betroffenen Kolleginnen an uns herangetragen wurde. Wir sind wirklich froh, diese Lücke mit der nun ausgehandelten Vereinbarung schließen zu können. Die sog. „Teilzeitfalle“, in der insb. Kolleginnen nach Rückkehr aus der Elternzeit gefangen waren, gehört in der Versicherungsbranche nun der Vergangenheit an.
Michael Meyer, Debeka-Gruppe
Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen