Foto: Canva.com
In den letzten Tagen haben wir bereits unsere Mitglieder vorab darüber informiert, dass wir bei unseren Gesprächen mit dem Bundesverband der Öffentlichen Banken (VÖB) über eine neue Entgeltordnung an einem Punkt angekommen sind, wo eine Denkpause notwendig erscheint. Deshalb haben die Sozialpartner beschlossen, die Verhandlungen zu unterbrechen und sie zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt wiederaufzunehmen.
Wir sind der Meinung, dass bei einem System, das über Jahrzehnte tragen soll, das transparent sein soll und das den veränderten Anforderungen an die moderne Arbeitswelt gerecht werden soll, auf jeden Fall Qualität vor Schnelligkeit geht.
Dies bedeutet auch, dass wir die noch offenen Punkte sorgfältig bewerten und diskutieren und mit dem VÖB erst dann erneut sprechen, wenn dieser dazu ebenfalls eine einheitliche Sicht entwickelt hat.
Was bedeutet die Verhandlungsunterbrechung für Sie als Tarifbeschäftigte*r?
Für Sie ändert sich in der Praxis nichts. Die Tarifbindung und Tariftabelle bleibt weiterhin die Grundlage für Ihre Eingruppierung, da für diese Tarifverhandlungen der Tarifvertrag nicht gekündigt wurde.
Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich zum 01.01.24
Ein weiteres Thema, das aus dem letzten Abschluss noch umzusetzen ist, betrifft die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf dann 38 Stunden/Woche* ab dem 01.01.2024 bei vollem Lohnausgleich.
Wie im Tarifabschluss festgelegt wollen wir auf jeden Fall sicherstellen, dass die Beschäftigten eine echte Wahlmöglichkeit haben, wie diese Verkürzung umgesetzt wird.
12 Minuten weniger pro Arbeitstag zu arbeiten, kann eine Option sein. Wir finden aber, dass echte Entlastung viel besser zu realisieren ist, wenn die Mitarbeitenden auch die Chance haben, bis zu sieben Tage pro Jahr zusätzlich frei zu haben.
Eine Möglichkeit zur Auszahlung bzw. dem Abgelten der Arbeitszeitverkürzung als jährliche Einmalzahlungen oder monatliche Gehaltszahlung sieht der Flächentarifvertrag nicht vor. Der Versuch der Arbeitgeber einzelner Institute, dies betrieblich durchzusetzen ist tarifwidrig und damit rechtlich unzulässig. Wir sind überzeugt davon, dass die Arbeitszeitverkürzung ein wichtiger Baustein für die Entlastung und Attraktivität unserer Branche ist.
Dort, wo es berechtigte Interessen von Beschäftigtenseite gibt, ein Wahlrecht zwischen mehr Freizeit und mehr Geld zu ermöglichen, muss dies im Rahmen einer Anpassung des Flächentarifvertrages oder durch Haustarifvertrag erfolgen.
Was steht noch an?
Zum 01.07.2023 steigen die Gehälter um weitere 2,0%.
Damit wir in der kommenden Tarifrunde im Jahr 2024 höhere Abschlüsse erzielen und Ihre Bedürfnisse noch besser umsetzen können, braucht es auch im kommenden Jahr eine engagierte Tarifrunde mit vielen Aktiven in den Betrieben. Wir werden in Kürze die Befragung der Belegschaften beginnen und bitten Sie schon heute, sich die Zeit dafür zu nehmen und sich zu beteiligen.
Nur gemeinsam sind wir stark.
Wir für Tarif.
Auch 2024
Diese Tarifinfo gibt es hier auch zum Herunterladen und Verteilen.
Noch keine Kommentare!