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Zum Schluss nochmal die wichtigsten Neuerungen aus der Tarifrunde Postbank/PCC und Postbank Filialvertrieb
Gerade verbringen wir die letzten Wochen des Jahres 2024 – ein wirklich herausforderndes Jahr auf der großen politischen Weltbühne, in der deutschen Politik, aber auch in der Deutschen Bank. Nach vielen starken Aktionen und Streiks und intensiven Verhandlungen konnten wir gemeinsam einen neuen Tarifvertrag für die Tarifbereiche Postbank/PCC und Postbank Filialvertrieb vereinbaren.
Einige Neuerungen möchten wir zum Jahreswechsel noch einmal hervorheben:
Neue Betriebliche Altersversorgung für bisher Unversorgte
Bis zuletzt hatten viele Beschäftigte keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Mit der Einführung der neuen betrieblichen Altersversorgung nach dem sogenannten Sozialpartnermodell ändert sich dies nun. Die betroffenen Beschäftigten erhalten eine sogenannte Beitragszusage.
Das bedeutet, dass sich die Deutsche Bank verpflichtet, Beiträge für die Beschäftigten einzuzahlen. Die Beiträge der Arbeitgeberseite werden über vier Jahre aufgebaut und bewegen sich im Ziel bei 1,65 Prozent (inkl. entsprechender Sicherungsbeiträge). Voraussetzung ist, dass auch die Beschäftigten mindestens 1,0 Prozent ihres monatlichen Bruttogehalts entsprechend umwandeln und einzahlen.
Umwandlung Geld in Zeit
Ein weiterer tarifpolitischer Erfolg ist die Einführung eines nachhaltigen Systems zur Umwandlung von Gehalt in zusätzliche Urlaubstage. Damit können Beschäftigte ihren Urlaubsanspruch zukünftig auf bis zu zehn Wochen pro Jahr erweitern. Im neuen Modell kann zwischen vier Stufen gewählt werden:
Zusätzliche Urlaubswoche | Verringerung des Gehalts |
1 | 2,08 Prozent |
2 | 4,16 Prozent |
3 | 6,24 Prozent |
4 | 8,32 Prozent |
Die erstmalige Beantragung oder auch Änderungen müssen immer bis spätestens bis zum 30. Juni des vorherigen Jahres getroffen werden. Für das Jahr 2026 muss ein Antrag also bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.
Urlaubsübertragung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Urlaubstage in allen Teilen der Deutschen Bank im vorgesehenen Kalenderjahr genommen werden (Ausnahme bilden betriebliche oder gesundheitliche Gründe). Für viele Beschäftigte ist dies heute schon so und es ändert sich nichts. Für einige Bereiche bedeutet dies jedoch eine Veränderung. Für die Übertragung des Urlaubs aus 2024 über den 1. Januar 2025 hinweg gibt es für die von der Änderung Betroffenen eine Ausnahme: Es können letztmalig vier Tage übertragen werden. Darüber hinaus bleiben bereits genehmigte Urlaube von der Neuregelung unberührt.
Vermögensbaustein
Die vermögenswirksamen Leistungen werden von 6,65 Euro auf 34,34 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Vermögensbausteine eingestellt. Die Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen entspricht dem Wert der Vermögensbausteine.
Mehr Geld ab dem 1. Juli 2025
Der für viele wahrscheinlich wichtigste Punkt ist die kommende Gehaltserhöhung. Im Juni steigen die Gehälter noch einmal um 4,5 Prozent und die Ausbildungsvergütungen um 50 Euro.
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