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FAQ zum Verhandlungsergebnis

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Tarifabschluss

Nach einem Ergebnis bei Tarifverhandlungen bleiben immer viele Fragen zu den Details. Um euch möglichst übersichtlich alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben, haben wir hier ein FAQ zusammengestellt.

Hier gibt es die neue Gehaltstabelle als PDF zum Herunterladen.

Kündigungsschutz

Für wen gilt der Kündigungsschutz

Der vereinbarte Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gilt für alle Tarifbeschäftigten u. a. folgender Unternehmen:

  • Betriebscenter für Banken (BCB)
  • Deutsche Bank AG (ehem. Postbank AG)
  • PB Direkt GmbH
  • PB Factoring GmbH
  • Postbank Filialvertrieb AG
  • PCC Services GmbH

Die Regelung gilt für weitere Unternehmen, die hier nicht aufgeführt sind. Der Kündigungsschutz gilt nicht für sog. AT-Beschäftigte (außertariflich Beschäftigte) Darüber hinaus gilt für Beschäftigte der ehem. Postbank in den Bereichen Unternehmensbank und Infrastruktur, die in die Deutschen Bank AG eingegliedert wurden, eine einseitige Zusage der Deutschen Bank, auf Kündigungen zu verzichten.

Entgelterhöhungen

Wie wird diese umgesetzt?

Die Gehälter werden am 1. Juni 2024 um 7,0 Prozent erhöht. Sollte diese Anhebung geringer als 270 Euro sein, erfolgt eine Erhöhung um 270 Euro. Am 1. Juli 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent.

Wird es eine weitere Inflationsausgleichsprämie geben?

Im Rahmen der Entgelttarifverhandlungen war die Deutsche Bank nicht bereit, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen – nicht in Höhe der verbliebenen 750 Euro und auch nicht weniger. Wir haben lange zu diesem Thema gerungen, aber zuletzt die Forderung zugunsten der Gehaltserhöhungen geräumt.

Wie lange gelten die Tariferhöhungen?

Der neue Gehaltstarifvertrag wird eine Laufzeit bis zum 31. März 2026 haben. Ab dem 01. April 2026 können die Gehälter dann neu verhandelt werden.

Was ist aus der Forderung zur Angleichung der Gehälter der PB Direkt an die der Postbank-Gehälter geworden?

Diese Forderung haben wir zugunsten einer Mindesterhöhung im Laufe der Verhandlungen geräumt. Von der Mindesterhöhung von 270 Euro profitieren insbesondere Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Daher konnten wir damit die Einkommensschere verringern.

Arbeitzeit: Teilzeit

Wie kann ich meine Arbeitszeit verkürzen?

Zukünftig gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeit befristet zu verkürzen. Bei der ersten Beantragung kann die Arbeitszeitverkürzung für mindestens ein und maximal drei Jahre beantragt werden. Daran anschließend kann die weitere Beantragung für jeweils ein Jahr erfolgen. Es gibt keine Begrenzung, wie häufig ein solcher Antrag gestellt werden kann. Im Anschluss an die Verkürzung besteht ein Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit der ursprünglichen Arbeitszeit. Jedoch gibt es keinen Anspruch auf den exakten ursprünglichen Arbeitsplatz.

Arbeitszeit: Umwandlung Geld in Urlaub

Wieviel Entgelt kann ich in Urlaub umwandeln?

Im neuen Modell wird es eine Wahl mit vier Stufen geben:

  • eine Woche:   2,08 Prozent Verringerung der Arbeitszeit
  • zwei Wochen: 4,16 Prozent Verringerung der Arbeitszeit
  • drei Wochen: 6,24 Prozent Verringerung der Arbeitszeit
  • vier Wochen: 8,32 Prozent Verringerung der Arbeitszeit

Bei der Wahl von einer Woche mehr Urlaub beträgt das Entgelt also 97,92 Prozent der normalen Gehaltstabelle.

Habe ich dann den Status Teilzeitbeschäftigte/r?

Ja, Beschäftigte, die dieses Modell wählen, haben dann einen Teilzeitstatus in Höhe der gewählten Urlaubswochen. Jedoch werden die Beschäftigten in Bezug auf den normalen Urlaub, auf die vermögenswirksamen Leistungen und auf etwaige Nachteile in der betrieblichen Altersversorgung den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt.

Was geschieht mit meiner bisherigen Vereinbarung?

Die bisherigen Umwandlungsvereinbarungen enden alle zum 31. Dezember 2024. Für den Zeitraum danach (ab dem 01. Januar 2025) können alle Beschäftigten eine Wahl nach dem neuen Modell treffen (eine, zwei, drei oder vier Wochen).

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Die Beantragung muss immer bis spätestens 30. Juni des vorherigen Jahres getroffen werden (z. B. 30. Juni 2025 für 2026). Sollten Änderungen gewünscht werden, müssen diese jeweils bis 30. Juni gemeldet werden, sonst bleibt der letzte Stand bestehen. Für das Jahr 2025 gilt ausnahmsweise eine Frist bis 31. August 2024.

Arbeitszeit: Urlaubsübertragung

Kann ich zukünftig keinen Urlaub mehr übertragen?

Ab dem 01. Januar 2026 müssen alle Urlaubstage im vorgesehenen Kalenderjahr genommen werden. Diese Initiative kam von der Arbeitgeberseite. Ausnahmen bilden die gesetzlichen Ausnahmen wie betriebliche oder gesundheitliche Gründe.

Für die Übertragung des Urlaubsjahres 2024 über den 01. Januar 2025 hinweg gibt es eine Ausnahme: Es können vier Tage übertragen werden (unabhängig von Beschäftigungsgrad und Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche). Bereits genehmigte Urlaube bleiben von der Neuregelung unberührt.

Arbeitszeit: Mobile Arbeit / work from home

Gibt es eine neue Regelung zur mobilen Arbeit bzw. work from home?

In den Tarifverhandlungen haben wir versucht, die Regelungen aus der Tarifrunde 2022 (bis zu 60 Prozent mobile Arbeit) wieder in Kraft zu setzen. Dies ist uns hier nicht gelungen. Jedoch engagieren sich unsere ver.di-Betriebsrät*innen weiter auf betrieblicher Ebene, um hier eine neue Regelung im Sinne der Beschäftigten zu schaffen.

Arbeitszeit: 4-Tage-Woche

Wie kann ich die 4-Tage-Woche nutzen?

Alle Beschäftigten, die 36 oder weniger Stunden pro Woche arbeiten, können ihre Arbeitszeit an vier Tagen erbringen.

BAV

Wie sieht die BAV konkret aus?

Die Betriebliche Altersversorgung nach dem sog. Sozialpartnermodell ist eine reine Beitragszusage. Das bedeutet, dass die Deutsche Bank für die betroffenen Beschäftigten keine Rentenleistung garantiert, sondern sich verpflichtet, Beiträge für die Beschäftigten einzuzahlen. Die Beiträge der Arbeitgeberseite werden über vier Jahre aufgebaut und bewegen sich im Ziel bei 1,65 Prozent (inkl. entsprechender Sicherungsbeiträge). Voraussetzung ist, dass auch die Beschäftigten mindestens 1,0 Prozent ihres monatlichen Bruttogehalts entsprechend umwandeln und einzahlen.

Ab wann gilt die Regelung?

Die Regelung wird ab dem 01. Januar 2025 angewandt.

Was passiert mit meiner heutigen BAV?

Für Beschäftigte, die heute bereits eine betriebliche Altersversorgung nutzen, ändert sich nichts. Diese kann wie bisher auch weiter in Anspruch genommen werden.

Was muss ich tun, um die neu eingeführte BAV nutzen zu können?

Hierfür ist ein Antrag notwendig. Dazu wird die Deutsche Bank noch rechtzeitig informieren. Vorher sind noch die Mitbestimmungsverfahren mit den Betriebsräten zu durchlaufen.

Wer kann diese Regelung in Anspruch nehmen?

Die betriebliche Altersvorsorge nach dem Sozialpartnermodell richtet sich an alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten der PCC Services, der BCB, der PB Direkt , der PB Factoring und der Postbank Filialvertrieb AG, die bisher keinen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung haben.

Freistellung für ver.di-Mitglieder

Auf wie viele Freistellungstage habe ich einen Anspruch?

Es gibt einen gesicherten Anspruch auf drei Freistellungstage (stundenweise beantragbar) pro Jahr zur Teilnahme an ver.di-Veranstaltungen jeglicher Art. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können bis zu drei weitere Tage gewährt werden.

Darauf aufbauend gibt es allerdings weitere Freistellungsmöglichkeiten für Mitglieder der ver.di-Tarifkommission und Mitglieder der verschiedenen ver.di-Gremien.

Für was kann ich mich freistellen lassen?

Der Anspruch besteht auf die Freistellung zur Teilnahme an ver.di-Veranstaltungen jeglicher Art. Dazu zählen z. B. Mitgliederversammlungen, Bildungsangebote, aber auch Feierlichkeiten, zu denen ver.di einlädt.

Vermögensbausteine

Was passiert mit den Vermögensbausteinen?

Zukünftig werden die vermögenswirksamen Leistungen von derzeit 6,65 Euro auf dann 34,34 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Vermögensbausteine eingestellt. Die Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen entspricht dem Wert der Vermögensbausteine.

Auszubildende

Wann habe ich einen Anspruch auf unbefristete Übernahme?

Auszubildende haben einen Anspruch auf eine unbefristete Anschlussbeschäftigung, wenn sie eine Durchschnittsnote* von mindestens 2,1 erreicht haben. Diese Übernahme erfolgt im erlernten Berufsbild vorrangig wohnortnah und im bisherigen Betrieb. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Übernahme innerhalb des Konzerns möglichst wohnortnah.

Bei Erreichen einer Durchschnittsnote von mindestens 2,8 erfolgt ebenfalls die Übernahme in eine unbefristetes Anschlussarbeitsverhältnis. Die Übernahme erfolgt hierbei aber nur, wenn es einen konkreten betrieblichen Bedarf, es also einen Arbeitsplatz im Betrieb gibt.

Darüber hinaus kann Auszubildenden trotzdem ein Arbeitsplatz angeboten werden. Jedoch besteht dann kein Rechtsanspruch.

*Ergebnisse der prüfungsrelevanten Fächer der IHK-Abschlussprüfung (gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 = frühere Zwischenprüfung) und prüfungsrelevante Zeugnisnoten der ersten beiden Berufsschuljahre und praktische innerbetriebliche Leistungen, die bis zum Zeitpunkt des Übernahmeangebots vorliegen (=Praxisbeurteilungen)

Für welche Auszubildende gilt die Regelung?

Von der Regelung profitieren die Abschlussjahrgänge 2024, 2025 und 2026. Sie findet ab sofort Anwendung und wird zunächst letztmalig für die Prüflinge 2027 angewandt.

Standortsicherungen Postbank Filialvertrieb AG

Was genau ist gesichert?

Bis zum 31. Dezember 2026 sind mindestens 320 Filialen der Postbank Filialvertrieb AG gesichert. Darüber hinaus werden an den Standorten Hamburg, Berlin, Schkeuditz, Essen, Wuppertal, Mainz, Mannheim, Nürnberg, München sowie Hannover und Bonn regionale Beratungscenter mit eigenen Teams der Postbank Filialvertrieb AG eingerichtet und bis 31. Dezember 2026 gesichert.

Wie lange gilt die Zusicherung?

Die Sicherungszusage gilt bis zum 31. Dezember 2026.

13. Gehalt für Auszubildende Postbank Filialvertrieb AG

Habe ich nun auch einen Anspruch auf Sonderzahlung?

Ja, auch Auszubildende in der Postbank Filialvertrieb AG haben nun einen Anspruch auf ein „13. Gehalt“.

Postbank-Zulage Postbank Filialvertrieb AG

Wird die Postbank-Zulage auch zukünftig gezahlt?

Ja, die Postbank-Zulage wird auch in Zukunft uneingeschränkt bei der Postbank Filialvertrieb AG weitergezahlt.