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Mehr Geld oder mehr Freizeit?

Bild: Nina Uhlíková, pexels.com

In den Umsetzungsgesprächen des Tarifabschlusses aus diesem Jahr sind die Tarifvertragsparteien übereingekommen, dass eine Formulierung aus dem letzten Tarifabschluss aus 2019 noch angewendet werden muss: Demnach haben Beschäftigte bis Juni 2022 Anspruch auf die Umwandlung aller linearen Gehaltssteigerungen in Freizeit, dies gilt also auch für die erste Stufe aus dem Abschluss 2022.

Bis Ende Juni könnt ihr euren Wunsch auf Umwandlung beim Arbeitgeber anzeigen. Für die lineare Stufe im kommenden Jahr wird dies nicht möglich sein.

Was kann umgewandelt werden?

Die komplette erste Stufe in Höhe von 3,1 Prozent. Die so entstehenden freien Tage können wie Urlaubstage genommen werden. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich daraus, dass rechnerisch ein Wert von 7,4 Tagen entsteht. Hier könnt ihr entscheiden, ob ihr die Umwandlung auf sieben Tage abrunden oder auf acht Tage aufrunden wollt (bei einer abweichenden Aufteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage gelten entsprechend andere Werte).

Die Arbeitgeberseite hat zudem signalisiert, dass sie mit der Umsetzung der Umwandlungswünsche erst im September beginnen kann. Bitte beachtet, dass die Umsetzung zwar erst im September, aber dann rückwirkend zum Juni erfolgt. Erfreulich ist, dass dadurch bereits in 2022 mehr freie Tage möglich sind. Es muss jedoch beachtet werden, dass voraussichtlich mit dem Septembergehaltslauf eine Verrechnung der bereits ab Juni gezahlten Tariferhöhung erfolgen wird.

Was ist zu beachten?

Die Umwandlung in freie Tage wird „technisch“ wie eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit umgesetzt. Andere tarifliche oder sonstige Leistungen (z. B. variable Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen, Altersversorgung etc.), die abhängig sind von der erbrachten wöchentlichen Arbeitszeit, werden dann auf der Basis der verringerten Wochenarbeitszeit berechnet und reduzieren sich ebenfalls.

Das gilt nicht für den tariflich festgelegten Jahresurlaub: Habt ihr beispielsweise Anspruch auf 30 Tage Urlaub, bleibt es dabei. Bitte informiert euch vorher, welche Auswirkungen die Reduzierung der Arbeitszeit bei euch konkret hat!

Kann ich meine Gehaltsumwandlung in mehr Freizeit rückgängig machen?

Wenn keine Umwandlung mehr in freie Tage gewünscht ist und ihr wieder auf die alte Arbeitszeit zurückkehren möchtet, besteht die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen.

Spätestens zum 01. Januar des Folgejahres wird das dann umgesetzt. Das geht auch für jede Gehaltssteigerung einzeln, wenn mehr als eine Gehaltssteigerung umgewandelt wurde. Eine Rückkehr in die alte Arbeitszeit kann letztmalig am 30. Juni 2024 (dann wirksam ab Januar 2025) angezeigt werden.

Unterbleibt dies, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft reduziert. Eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit ist dann nur im engen gesetzlichen Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich.

Diese Tarifinfo gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen


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