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Tarifabschluss 2022/23: Erste Einmalzahlung im Mai

Bild: viewapart, depositphotos.com

Am 02. April 2022 wurde bei den Versicherungen der Tarifabschluss 2022/2023 erzielt. Bereits im Mai erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro. Teilzeitkräfte und Kolleginnen und Kollegen in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung anteilig. Für Auszubildende gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.

Vor dem Hintergrund der aktuell gestiegenen Preise ist diese zusätzliche Zahlung ein positiver Beitrag. Sie hat aber auch eine soziale Komponente, da sie sich im Gegensatz zu einer prozentualen Gehaltsanpassung für die unteren Gehaltsgruppen stärker auswirkt. Deswegen war es der Tarifkommission ebenfalls wichtig, dass auch die Auszubildenden mit einer im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung sehr ansehnlichen Einmalzahlung berücksichtigt werden.

Erste Gehaltserhöhung im September

Die erste prozentuale Tarifanpassung von 3,0 Prozent erfolgt zum 01. September 2022. Das hätten wir uns natürlich früher gewünscht und die Branche hätte sicherlich auch eine etwas höhere Anpassung verkraftet, aber darauf konnten wir uns mit den Arbeitgebern nicht einigen. Das hängt mit dem Organisationsgrad und unserer Kampfkraft zusammen. Während der Tarifrunde haben aber viele Kolleginnen und Kollegen den Weg in unsere Gewerkschaft gefunden. Das freut uns sehr, reicht aber noch nicht aus. Wir müssen noch mehr werden. Deshalb folgen Sie diesen Kolleginnen und Kollegen und werden Sie Mitglied, falls Sie diesen Schritt noch nicht gemacht haben.

Stärken Sie sich selbst durch die Mitgliedschaft! Sprechen Sie gerne die Ihnen bekannten ver.di-Mitglieder im Betrieb an.

Der Tarifabschluss in der Übersicht

Gehaltserhöhung in zwei Schritten
3,0 Prozent zum 1. September 2022, weitere 2,0 Prozent zum 1. September 2023

Einmalzahlungen
550 Euro im Mai 2022
500 Euro im Mai 2023

Erhöhung der Ausbildungsvergütung in zwei Schritten
50 Euro mehr zum 1. September 2022
weitere 50 Euro zum 1. September 2023

Einmalzahlungen für Auszubildende
300 Euro im Mai 2022
250 Euro im Mai 2023

Bezahlung von Überstunden in Teilzeit
Ab dem 1. Oktober 2022 bekommen Teilzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge beim Überschreiten der individuell vereinbarten Regelarbeitszeit.

Rückkehrrecht zur Vollzeit
Vereinbart wurde eine Verhandlungsverpflichtung zur Regelung eines Rückkehrrechts von Teilzeit auf Vollzeit (wenn die gesetzlichen Brückenteilzeitregelungen nicht greifen).

• Übernahme von Auszubildenden
Vor dem 30. Juni 2022 muss eine Vereinbarung zur Übernahme der Auszubildenden erzielt werden.

Laufzeit
26 Monate (1. Februar 2022 bis 31. März 2024)

Die Tarifvereinbarungen zu Altersteilzeit und Arbeitszeitkorridor sind verlängert worden.

Das Flugblatt mit den Forderungen kann hier heruntergeladen werden.


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