Zum Hauptinhalt springen

Gleiche Erholung für gleiche Arbeit erreicht!

Foto: canva.com

Erholungsurlaub nach Manteltarifvertrag
Die Dauer des Erholungsurlaubs ist im §10 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Postbank Filialvertrieb AG geregelt. Bisher wurde die Dauer des Erholungsurlaubs vom Lebensalter abhängig gemacht.

Vor einiger Zeit entschied jedoch das Bundesarbeitsgericht, dass die Bemessung des Urlaubsanspruchs nach Altersstufen ohne legitimen Zweck eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung darstellt.

Wegfall der Altersstaffelung – ein Erfolg!
Unsere engagierte ver.di-Aktive und gleichzeitig GJAV-Vorsitzende Stefanie Gruber hat sich gemeinsam mit ver.di und dem Gesamtbetriebsrat dafür stark gemacht, das diese Ungerechtigkeit ein Ende hat – und das mit Erfolg!

Die Urlaubsansprüche sollten inzwischen auch im System angepasst worden sein. Sollte das nicht der Fall sein, wendet euch bitte an eure JAV- oder BRMitglieder.

Durch diesen engagierten Einsatz erhalten junge Beschäftigte ab jetzt bei einer 5Tage-Woche 30 Tage und bei einer 6-TageWoche 36 Tage Erholungsurlaub, das entspricht einer Erhöhung um bis zu 4 Tagen im Jahr!

Gleiche Arbeit und gleicher Stress verdienen selbstverständlich auch gleiche Erholung!

Stefanie Gruber

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches pdf zum Herunterladen.


Noch keine Kommentare!