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Infos zu neuer Streikwelle

Der erste unternehmensweite Streiktag ist gut gelaufen und hat für Aufmerksamkeit gesorgt. Ihr habt Gebrauch von eurem Grundrecht gemacht und die Arbeit niedergelegt. Respekt für diesen mutigen Schritt, der für Atruvia noch ungewohnt ist!

Eure Bemühungen haben einen ersten Erfolg gezeigt, und zwar hat der Vorstand einen neuen Verhandlungstermin erbeten. Dieser findet am nächsten Montag, den 04.12. statt.

Da wir noch nicht absehen können, wie ein etwaiges neues Angebot ausschauen wird, geschweige denn absehen können, ob die Verhandlungen zum Erfolg führen, rufen wir vorbehaltlich einer möglichen Einigung alle Beschäftigten von Atruvia zu weiteren Warnstreiks auf.

Für den Fall einer Einigung am Montag, werden wir euch natürlich informieren und den Streik absagen.

Die nächsten Warnstreiks finden von Donnerstag, 07. Dezember 2023 06:00 Uhr bis Samstag, 09. Dezember 07:06 Uhr statt und erstrecken sich somit über zwei volle Tage.

Den Streikaufruf findet ihr im Anhang.

Wir veranstalten folgende Kundgebungen: 

StandortKundgebung
Berlin07.12., 09:30 Uhr, 
Storkower Str. 111 vor dem Gebäude
Karlsruhe07.12., 09:30 Uhr, 
Fiduciastr. 20, vor dem Hauptgebäude  
München07.12., 10:30 Uhr, 
vor der Kantine an der Treppe 
Münster07.12., 08:30 Uhr, 
Zufahrt Parkplatz vor Gebäude 62

Da wir noch ein wenig Unsicherheit beim Thema Streiks verspüren, hier noch einmal ein paar kurze Infos:

  • Im gesamten Zeitraum des Streiks (siehe Streikaufruf) wird von Streikenden nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber kann dafür nach Streikmeldung durch euch eure Vergütung für Streiktage einbehalten. 
  • Streikgeld wird bei der Streikkundgebung oder im Ausnahmefall auch remote abgerechnet.
  • Ihr müsst zum Streiken nicht zwingend an der Kundgebung teilnehmen, der Aufenthaltsort ist nicht entscheidend zum Niederlegen der Arbeit. Kundgebungen mit hoher Teilnehmerzahl machen jedoch mehr Eindruck auf den Arbeitgeber und senden eine Botschaft von Gemeinschaft und Geschlossenheit. 
  • Nicht-Mitglieder dürfen auch streiken und legen genauso die Arbeit nieder. Sie erhalten aber kein Streikgeld.
  • Alle, die von den geforderten Regelungen/Tariferhöhungen profitieren, dürfen streiken. Dazu gehören bspw. auch AT-Beschäftigte und alle People- und Tribe-Leads.
  • Es gibt keine Notdienstvereinbarung, d.h. im Streikzeitraum kann niemand für einen wichtigen Service vom Streik abgehalten werden.
  • Im Streikzeitraum muss keine (Ruf-)Bereitschaft geleistet werden.
  • Streiks sind ein Grundrecht und ihr habt keinerlei Maßregelung zu befürchten. Gegenteilige Behauptungen des Arbeitgebers sollen nur verunsichern.
  • Am 08. Dezember findet keine weitere Kundgebung statt, achtet darauf auch an diesem Tag keine dienstlichen Tätigkeiten vorzunehmen.

Bitte beteiligt euch zahlreich an unseren Kundgebungen und bringt alle noch eine Kollegin oder einen Kollegen mit! Je mehr wir sind, desto deutlicher ist die Botschaft und desto mehr können wir erreichen.

Hier gibt es einen Streikaufruf auch als PDF zum Herunterladen und Verteilen