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Zahlreiche Verbesserungen im Tarifvertrag private Banken

Freude unter den Beschäftigten

Foto: canva.com

In diesem Herbst sind uns wichtige Verbesserungen im Tarifvertragssystem für die private Bankenbranche gelungen. Hierzu möchten wir Ihnen einen ersten Überblick geben:

1) Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung zur Unterstützung der nachhaltigen Mobilität

Ab sofort ist es möglich, dass auch tarifliche geldliche Leistungen für den Abschluss von Leasingvereinbarungen zum Zwecke nachhaltiger Mobilität umgewandelt werden können. Damit ist nicht nur ein Leasing von E-Bikes möglich, sondern wir unterstützen auch die Möglichkeit des Leasings von E-Fahrzeugen. Gerade in ländlichen Regionen ist das eine wichtige Ergänzung. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

2) Freistellungsparagraphen zu besonderen Anlässen gelten jetzt für alle Partnerschaftsformen – nicht nur für Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften

Unser Manteltarifvertrag private Banken ermöglicht in § 16 Abs. 3 die Freistellung zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, Hochzeit der Kinder, aber auch die Freistellung beim Tod naher Angehöriger. Diese Freistellung war in vielen Fällen bisher immer an eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gebunden. Wir haben nun vereinbaren können, dass diese Freistellungen auch für nichtehelicheLebensgemeinschaften gelten.

3) Nachwuchskräftetarifvertrag – Stärkung der Zukunft durch neuen Tarifvertrag für Auszubildende UND dual Studierende

Erstmals gibt es auch in der privaten Bankenbranche einen eigenen Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte. Mit spürbaren Verbesserungen für Auszubildende und jetzt auch für dual Studierende, für die der Tarifvertrag nun auch gilt.

Alle Nachwuchskräfte werden demnach bei betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungs-/duale Studienverhältnis mindestens befristet für die Dauer von zwölf Monaten übernommen.

Jährliche Lernmittelzuschüsse stehen jetzt auch allen Auszubildenden und dual Studierenden zu. Diese betragen zu Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro.

Dual Studierende haben außerdem Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von drei Arbeitstagen zur Erstellung ihrer Bachelorarbeit im letzten Studienjahr.

4) Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge – Neue Chancen für Beschäftigte, die bisher keine betriebliche Altersvorsorge haben.

Auch in unserer Branche gibt es über 40.000 Beschäftigte, die keinerlei betriebliche Altersvorsorge haben. Mit unserem „Tarifvertrag über die Möglichkeit zur Erteilung einer reinen Beitragszusage“ ergänzen wir die gute betriebliche Altersvorsorgelandschaft in unserer Branche durch ein weiteres Instrument: Die Möglichkeit für die Erteilung einer reinen Beitragszusage. Auf Grundlage dieses Tarifvertrages können Betriebsräte regeln, dass Beschäftigte zwischen ein und vier Prozent ihres Entgeltes für die betriebliche Altersvorsorge umwandeln können. Das gilt in allen Unternehmen, in denen es bisher keine betriebliche Altersvorsorge gibt.

Der Arbeitgeber muss dann noch bis zu 1,65 Prozent des Entgeltes als Arbeitgeberzuschuss drauflegen und die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge weitergeben.

Damit gibt es neue Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge für die bisher unversorgten Beschäftigten in unserer Branche zu gestalten.

Für alle anderen Beschäftigten ändert sich durch diesen Tarifvertrag nichts. Es bleibt bei den bewährten Altersvorsorgeinstrumenten.

Und wann tut sich endlich wieder was beim Thema Gehalt?

Derzeit bereiten wir die kommende Entgelttarifrunde für den kommenden Juni 2024 vor. Im Frühjahr werden wir hierfür mit unseren Mitgliedern die genauen Forderungen diskutieren und aufstellen. Hier finden sich die Infos zum aktuellen Tarifvertrag, den wir nur durch das Engagement unserer Mitglieder in den Betrieben und auf der Straße durchsetzen konnten.

Und natürlich legen wir bis dahin nicht die Hände in den Schoß, denn wir wissen, dass die hohen Preissteigerungen sehr vielen Beschäftigten zu schaffen machen. Wir engagieren uns weiter – zusammen mit den Betriebsräten – für die volle Auszahlung des vom Gesetzgeber möglich gemachten Betrags in Höhe von 3.000 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bzw. Energiegeld in allen Unternehmen der Bankenbranche. 

Hier finden Sie einen Überblick, wo uns das bereits auch in diesem Jahr gelungen ist.


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