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Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte

In den vergangenen Tarifverhandlungen konnten wir durchsetzen, dass Teilzeitkräfte ab Oktober Überstundenzuschläge für genehmigte Mehrarbeit bekommen, wenn die individuell vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Bisher wurden Überstundenzuschläge erst dann fällig, wenn die Mehrarbeit der Teilzeitkraft über die tarifvertragliche Arbeitszeit von 38 Stunden hinausging.

Es gibt bisher nicht viele Tarifverträge, die eine solche Regelung enthalten, darauf sind wir stolz. Noch wichtiger ist uns aber, dass wir damit eine deutliche Verbesserung für über 26 Prozent der Beschäftigten im Innendienst erreicht haben.

Weil nach wie vor die meisten Teilzeitarbeitsplätze von Kolleginnen besetzt werden, ist unser Tarifergebnis auch ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Versicherungswirtschaft. Eben eine Frage der Gerechtigkeit!


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