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Verbessert und verlängert

Foto: Jocky, depositphotos.com

Tarifvertrag unterschrieben
ver.di und ERGO-Vorstand haben sich im Rahmen der Behandlung des ERGO Strategieprogrammes II auf einen neuen Tarifvertrag Sozialer Ordnungsrahmen verständigt. Die bestehenden Schutzregelungen wurden an einigen Stellen verbessert und ihre Gültigkeit wurde bis einschließlich 2023 verlängert. Im Ergebnis führt dies dazu, dass kein*e Beschäftigte*r des ERGO-Konzerns mit negativen wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit dem andauernden Transformationsprozess der ERGO rechnen muss.

Im Einzelnen:

Kündigungsschutz
Weiterhin sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen tarifvertraglich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Änderungskündigungen, wenn der neue Arbeitsort 50 oder mehr km vom bisherigen Arbeitsort entfernt liegt. Der Kündigungsschutz gilt nun auch, wenn ein*e Beschäftigte*r eine von der ERGO angebotene Altersteilzeit abgelehnt hat.

Standortschutz
Die Arbeitsplätze sollen auch zukünftig grundsätzlich an den Orten verbleiben, an denen sie heute sind. Der bestehende Standortschutz für die Verwaltungsstandorte Hamburg, Berlin, München, Nürnberg, Köln und Düsseldorf wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Er umfasst auch die Beschäftigten des ERGO Makler- und Kooperationsvertriebs wie auch der ITERGO. Auch die Beschäftigten in Mannheim und des Bereichs Leben Klassik sind nun in den Standortschutz gleichwertig einbezogen. Auch die Regionaldirektionen bleiben erhalten.

Schutz des materiellen Besitzstands
Bei personellen Veränderungen, die wirtschaftliche Nach-teile mit sich bringen könnten, wird der individuelle materielle Besitzstand durch die Anwendung der jeweils gültigen Sozialpläne gewahrt. Die Sozialpläne können während der Laufzeit des Tarifvertrages durch die ERGO nicht gekündigt werden.

Schutz bei Outsourcing-Maßnahmen
Grundsätzlich sollen Outsourcing-Maßnahmen nur freiwerdende oder bereits unbesetzte Stellen betreffen. Dies kann durch natürliche Fluktuation und freiwillige Vereinbarungen geschehen. Sollten einheitliche Arbeitspakete im Rahmen von Betriebsübergängen auf externe Dienstleister übertragen werden, wird mit diesen der vollständige Erhalt des materiellen Besitzstandes der übergehenden Beschäftigten vereinbart. Hält der Dienstleister dies nicht ein, kann der/die Beschäftigte innerhalb von 3 Jahren nach dem Übergang zu ERGO zurückkehren. Ausgliederungen von Beschäftigten zu Billigfirmen sind damit ausgeschlossen.

Qualifizierung
Nachdem wir bereits ab 2019 eine Verdoppelung der Aus-bildung im Innendienst auf mindestens 80 vereinbaren konnten, wird diese Anzahl nun ab 2022 auf 83 und ab 2023 auf 93 erhöht (Jeweils 3 als Puffer). Der zukünftige Ausbildungsbedarf wird regelmäßig zwischen der ERGO und dem Konzernbetriebsrat beraten.

Vorbehalt Umsetzung der Strategie
Der ERGO-Vorstand kann diese tarifvertraglich vereinbarten Schutzrechte wie bisher für ein Jahr aussetzen, wenn wesentliche Ziele des Strategieprogramms in einem der Geschäftsjahre um mehr als 7,5% verfehlt werden. Dies bezieht sich auf das Geschäftsergebnis, die Kostenquote Schaden/Unfall und die Neugeschäftsziele in Deutschland.

Ausnahmen
Leider konnte über die Geltung der Schutzrechte auch in den Dienstleistungstöchtern Allysca und Flexitel keine Einigung erzielt werden.

Blackbox IT
Bekanntlich plant der Vorstand eine Transformation der ERGO-IT-Organisation. Vorrangig wird dies die Beschäftigten in der ITERGO und der IT der ERGO Direkt betreffen. Die hierzu durch den Arbeitgeber vorgesehenen Maßnahmen sind noch nicht bekannt. Deshalb haben wir eine Verhandlungsverpflichtung hinsichtlich der Anwendung des Standortschutzes vereinbart. Sowohl der Kündigungsschutz als auch der Outsourcing-Schutz gelten jedoch auch für die Beschäftigten in der IT uneingeschränkt.

Blackbox Boxenstopp
Da der ERGO-Vorstand offensichtlich selbst nicht sicher ist, ob die vorgesehenen Strategiemaßnahmen ausreichen, die Ziele der Ambition 2025 der Münchner Rück und der ERGO zu erreichen, war er nicht bereit, die vereinbarten Schutzrechte über 2023 hinaus zu vereinbaren. Allerdings gibt es jetzt eine Verhandlungsverpflichtung für den Fall, dass der ERGO-Vorstand im Rahmen des geplanten Boxenstopps des ESP II-Programms weitere Maßnahmen beschließt. Sollten die bisherigen Maßnahmen ausreichend erscheinen, wird die ERGO die Verlängerung dieses Tarifvertrages über 2023 hinaus anbieten.

Fazit
ver.di ist es erneut gelungen, in allen wesentlichen Regelungsbereichen die Sicherung existentieller Interessen der Beschäftigten im Konzern zu vereinbaren. Wir sind der festen Überzeugung, dass hiermit die Voraussetzung geschaffen wurde, sich ohne wirtschaftliche Sorgen auf mögliche Veränderungen einlassen zu können.

Kaum irgendwo in der Versicherungsbranche haben die Beschäftigten ein ähnliches Schutzniveau. Dies ist der großartigen Unterstützung von ver.di durch die Beschäftigten in der ERGO zu verdanken. Dies gilt auch für die gewählten Betriebsratsgremien, die diesem Verhandlungsergebnis ebenfalls zugestimmt haben.

Hier finden Sie diese Tarifinfo auch als praktisches pdf zum Herunterladen und Verteilen.


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