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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit durch Tarifverträge!

Foto: melanierom, depositphotos.com

Auch in diesem Jahr gehen Frauen weltweit am 8. März auf die Straße, um für Gleichstellung und gegen Diskriminierung zu demonstrieren! Denn Frauen werden immer noch benachteiligt – auch im Job. So werden Frauen in vergleichbaren Positionen häufig schlechter bezahlt und haben weniger Aufstiegsperspektiven. Auch Bankkauffrauen, die nicht nach Tarif bezahlt werden, verdienen im Schnitt immer noch 14 Prozent weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen.

Die von Arbeitgeberseite vorgeschlagene Entgeltstruktur wäre ausschließlich leistungsorientiert. Entsprechend würden Kolleginnen arbeitgeberseitig nie als sogenannte ›High-Performer‹ zählen, wenn sie z. B. wegen Nachwuchs in der Teilzeitfalle landen, sondern wären dann benachteiligt. Ein Tarifvertrag schützt vor solchen Ungleichbehandlungen.

Simone Martong, Mitglied der Verhandlungskommission, NORD / LB Hannover

Gleichstellung fordern und bekommen!
Ein Weg hin zu fairen und für alle transparenten Löhnen sind Tarifverträge! Denn die unterscheiden nicht zwischen Mann und Frau. Sie gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben gleichermaßen. In Tarifverträgen ist geregelt, dass Gehälter mit zunehmender Berufserfahrung automatisch steigen.

Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts.

Simone de Beauvoir

Unsere Forderungen sichern die Geschlechtergerechtigkeit!
Tarifverträge schaffen Geschlechtergerechtigkeit und Transparenz. Im Juni 2021 sind wir mit dem Bundesverband  öffentlicher Banken Deutschlands (VöB) in die Tarifverhandlungen eingestiegen. Der Arbeitgeberverband versichert zwar immer wieder sein Interesse daran, einen guten Tarifvertrag abzuschlie en. Doch die bisherigen Angebote lassen das nicht erkennen: Was der Verband zu zahlen bereit ist, würde einen deutlichen Reallohnverlust bedeuten.

Stattdessen fordert der VöB den Wegfall der Berufsjahresaufstiege hin zu einer mehrteiligen Leistungseinstufung. Wenn jedoch wieder einzelne Führungskräfte über den Gehaltsaufstieg entscheiden, geschieht das aus unterschiedlichen Gründen oftmals zu Lasten von Frauen. Eine solche Maßnahme würde zu teils erheblichen Lohneinbußen und zur Ungleichbehandlung der Beschäftigten führen. Wir als ver.di lehnen das daher ganz klar ab!

Deshalb lassen Sie uns im Geiste der Frauentagsbewegung gemeinsam für unsere Forderungen in Aktion treten! Informieren Sie sich bei Ihrer ver.di vor Ort, ob und wann in Ihrem Institut die Arbeit niedergelegt wird! Stärken Sie unsere Position, indem Sie sich an den kommenden Aktionen und Streiks beteiligen!

Das Entgelttransparenzgesetz ist in der Praxis eine herbe Enttäuschung. Mir ist keine Kollegin bekannt, die auf dieser Grundlage höhergestuft worden wäre. Deswegen setze ich mich für Tarifverträge mit klaren Regeln zur gleichberechtigten Vergütung ein

Gabi Spahl, Mitglied der Verhandlungskommission, Bayerische Landesbank

Die ver.di-Forderungen im Überblick

Gehalt

  • Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent (Laufzeit: zwölf Monate)
  • Soziale Komponente: Erhöhung der Gehälter um mindestens 150 Euro
  • Erhöhung der Gehälter für die übertariflich bezahlten Beschäftigten entsprechend der Tarifbeschäftigten
  • Individuelle Wahlmöglichkeit zu vereinbarten Tarifsteigerungen zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit

Mobiles Arbeiten

  • Anspruch, bis zu 60 Prozent der Arbeitszeit mobil zu arbeiten (zum Beispiel von zu Hause aus)
  • Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale von 1.500 Euro für mobil arbeitende Beschäftigte
  • monatliche Kostenpauschale von 50 Euro Mitgliedervorteil
  • Jährliche Sonderzahlung von 1.000 Euro – nur für ver.di-Mitglieder

Freistellung

  • Modernisierung der Freistellungsregelungen des § 16 MTV: Freistellungsanspruch zur Geburt des eigenen Kindes für alle Partnerschafts und Familienbeziehungen

Diese Tarifinfo gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen


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