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Tarifergebnis mit breiter Mehrheit angenommen

Nach fünf Verhandlungsrunden konnten wir noch Ende Dezember 2023 ein Ergebnis für die Beschäftigten bei Atruvia erreichen. Bis zum 10. Januar haben unsere Mitglieder über die Annahme dieses Tarifabschlusses abgestimmt. Auf Basis einer ZUstimmung von 87% hat die Tarifkommission gestern, am 16. Januar dem Ergebnis zugestimmt.

Dieser Tarifabschluss war nur möglich, weil sich so viele Beschäftigte bei uns organisiert und für ihre Arbeitsbedingungen engagiert haben. Er umfasst im Einzelnen folgende Punkte:

Inflationsausgleichsprämie
Im Januar erhalten alle Beschäftigten und Auszubildenden eine Einmalzahlung als Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1.600 Euro. Vom 01.01.2024 – 31.12.2024 erfolgen weitere Zahlungen in Höhe von 115 Euro (als IAP). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig ihres Beschäftigungsgrades. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Beschäftigten zum Auszahlungsstichtag in einem Arbeitsverhältnis stehen und für mindestens einen Kalendertag im Auszahlungsmonat Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Krankengeldzuschuss haben.

Entgelterhöhungen
Am 01.01.2024 werden die Tariftabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und im Anschluss um 2,5% erhöht.* Am 01.01.2025 erfolgt eine zweite Erhöhung der Gehälter in Höhe von 5%.

*Die Kombination eines Sockelbetrags und einer prozentualen Erhöhung führt für jede Tarifgruppe und Stufe zu einer unterschiedlichen Wirkung. Für die Tarifgruppe D-4, Stufe 5 bedeutet dies beispielsweise 8,08% (+296 Euro), für die Tarifgruppe 9, Stufe 5 liegt die Erhöhung bei 5,18% (+396 Euro). Der Mittelwert unter Berücksichtigung der Belegung unserer Tarifgruppen liegt für die erste Erhöhung zum 01.01.2024 bei 5,96%. Weitere Beispiele und Erklärungen findet ihr im Handout im Anhang.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütung werden am 01.01.2024 um einen Sockelbetrag von 100 Euro und im Anschluss um 2,5% erhöht.  Am 01.01.2025 erfolgt eine zweite Erhöhung in Höhe von 5%.

Themen rund um den Schichtbetrieb
Die Schichtleiterpauschale im Druckbereich wird um 40 Euro auf dann 190 Euro erhöht. Die Beschäftigten im Schichtbetrieb im Druck können mit Inkrafttreten des Tarifvertrags die Absenkung ihrer Arbeitszeit im Rahmen der Regelung zur Wahlarbeitszeit auf bis zu 30 Stunden beantragen. Auch für die Beschäftigten im Leitstand streben wir diese Regelung an und haben daher eine Verhandlungsverpflichtung zur Öffnung der Wahlarbeitszeit auf 30 Stunden in diesem Bereich, sowie zur generellen Entfristung der Regelung vereinbart.

Weitere Themen
Die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrrad-Leasings wird nun für alle Entgeltbestandteile ermöglicht. Das Pflegebudget wird auf 250.000 Euro p.a. erhöht.

Laufzeit
Die Laufzeit des Tarifvertrages geht bis zum 30.09.2025 (24 Monate).

Streik an allen Standorten

Nach erfolglosen Verhandlungsrunden rufen wir die etwa 5200 Mitarbeiter der Atruvia AG ab Donnerstag (7. Dezember) zu Warnstreiks auf. Kevin Voß, der Verhandlungsführer von ver.di, erklärt: „Die Arbeitgeberseite hat bislang nur ein Angebot vorgelegt, das massive Reallohnsenkungen bedeuten würde und weder Inflation noch Preissteigerungen angemessen berücksichtigt. Wir sehen daher kein anderes Mittel als weitere Warnstreiks, um zu einem tragfähigen Verhandlungsergebnis zu kommen.“

Nach zwei eintägigen Warnstreiks im November verschärfen wir damit den Druck und rufen die Mitarbeiter an allen Standorten – in Karlsruhe, München, Münster und der Niederlassung Berlin – an diesem Donnerstag und Freitag zu einem zwei Tage langen Streik auf. Der Streik wird von Versammlungen an allen Standorten begleitet. Kevin Voß betont: „Die Beschäftigten wollen mit ihrem Streik ein deutliches Signal an den Vorstand der Atruvia AG senden, dass sie keine Reallohnsenkungen akzeptieren werden.“

Seit Oktober verhandeln wir mit dem Unternehmen einen neuen Gehaltstarifvertrag und fordern eine Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens jedoch 450 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro gefordert. Die Arbeitgeberseite hat bisher nur ein Angebot unterhalb der Inflationsrate vorgelegt. Kevin Voß kommentiert dies mit den Worten: „Wer sich nach vier Verhandlungsrunden nicht bewegt und von den Beschäftigten faktisch Reallohnsenkungen erwartet, muss sich nicht wundern, wenn die Beschäftigten ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen.“

Die Atruvia AG ist der IT-Dienstleister für etwa 750 Volks- und Raiffeisenbanken mit über 7500 Filialen bundesweit und befindet sich wirtschaftlich in einer stabilen Position.

Infos zu neuer Streikwelle

Der erste unternehmensweite Streiktag ist gut gelaufen und hat für Aufmerksamkeit gesorgt. Ihr habt Gebrauch von eurem Grundrecht gemacht und die Arbeit niedergelegt. Respekt für diesen mutigen Schritt, der für Atruvia noch ungewohnt ist!

Eure Bemühungen haben einen ersten Erfolg gezeigt, und zwar hat der Vorstand einen neuen Verhandlungstermin erbeten. Dieser findet am nächsten Montag, den 04.12. statt.

Da wir noch nicht absehen können, wie ein etwaiges neues Angebot ausschauen wird, geschweige denn absehen können, ob die Verhandlungen zum Erfolg führen, rufen wir vorbehaltlich einer möglichen Einigung alle Beschäftigten von Atruvia zu weiteren Warnstreiks auf.

Für den Fall einer Einigung am Montag, werden wir euch natürlich informieren und den Streik absagen.

Die nächsten Warnstreiks finden von Donnerstag, 07. Dezember 2023 06:00 Uhr bis Samstag, 09. Dezember 07:06 Uhr statt und erstrecken sich somit über zwei volle Tage.

Den Streikaufruf findet ihr im Anhang.

Wir veranstalten folgende Kundgebungen: 

StandortKundgebung
Berlin07.12., 09:30 Uhr, 
Storkower Str. 111 vor dem Gebäude
Karlsruhe07.12., 09:30 Uhr, 
Fiduciastr. 20, vor dem Hauptgebäude  
München07.12., 10:30 Uhr, 
vor der Kantine an der Treppe 
Münster07.12., 08:30 Uhr, 
Zufahrt Parkplatz vor Gebäude 62

Da wir noch ein wenig Unsicherheit beim Thema Streiks verspüren, hier noch einmal ein paar kurze Infos:

  • Im gesamten Zeitraum des Streiks (siehe Streikaufruf) wird von Streikenden nicht gearbeitet. Der Arbeitgeber kann dafür nach Streikmeldung durch euch eure Vergütung für Streiktage einbehalten. 
  • Streikgeld wird bei der Streikkundgebung oder im Ausnahmefall auch remote abgerechnet.
  • Ihr müsst zum Streiken nicht zwingend an der Kundgebung teilnehmen, der Aufenthaltsort ist nicht entscheidend zum Niederlegen der Arbeit. Kundgebungen mit hoher Teilnehmerzahl machen jedoch mehr Eindruck auf den Arbeitgeber und senden eine Botschaft von Gemeinschaft und Geschlossenheit. 
  • Nicht-Mitglieder dürfen auch streiken und legen genauso die Arbeit nieder. Sie erhalten aber kein Streikgeld.
  • Alle, die von den geforderten Regelungen/Tariferhöhungen profitieren, dürfen streiken. Dazu gehören bspw. auch AT-Beschäftigte und alle People- und Tribe-Leads.
  • Es gibt keine Notdienstvereinbarung, d.h. im Streikzeitraum kann niemand für einen wichtigen Service vom Streik abgehalten werden.
  • Im Streikzeitraum muss keine (Ruf-)Bereitschaft geleistet werden.
  • Streiks sind ein Grundrecht und ihr habt keinerlei Maßregelung zu befürchten. Gegenteilige Behauptungen des Arbeitgebers sollen nur verunsichern.
  • Am 08. Dezember findet keine weitere Kundgebung statt, achtet darauf auch an diesem Tag keine dienstlichen Tätigkeiten vorzunehmen.

Bitte beteiligt euch zahlreich an unseren Kundgebungen und bringt alle noch eine Kollegin oder einen Kollegen mit! Je mehr wir sind, desto deutlicher ist die Botschaft und desto mehr können wir erreichen.

Hier gibt es einen Streikaufruf auch als PDF zum Herunterladen und Verteilen

Bundesweite Streiks bei der Atruvia

Streik bei der Atruvia AG

Heute (Mittwoch, der 22. November 2023) hat ver.di die Beschäftigten der Atruvia AG zum zweiten Mal in den Warnstreik gerufen. Beteiligt haben sich vor Ort mehr als 600 Beschäftigte an den Standorten Berlin, Karlsruhe, Münster und München.

Die Stimmung war an allen Standorten positiv und kämpferisch. Nun ist die Arbeitgeberin am Zug. Am Verhandlungstisch muss die Atruvia AG ordentlich nachlegen. Für alle war klar: „Wenn jetzt nichts voran geht, machen wir weiter!“

Zur Streikkundgebung in Karlsruhe kamen  über 300 Streikende, viele beteiligten sich aus dem Homeoffice. Die Stimmung war kämpferisch und alle waren sich einig, „Wenn jetzt nichts voran geht, streiken wir!“

Trotz frostiger Temperaturen und erstem Schneeregen in München war die Stimmung auch dort feurig. Knapp 100 Streikende waren vor Ort und wurden mit Plätzchen, Lebkuchen und Punsch versorgt. Die Stimmung war auch anschließend im Streiklokal sehr gut. Sollte der Arbeitgeber sich nicht bewegen, streiken wir weiter war die Devise.

Mehr als 200 Beschäftigte folgten dem Streikaufruf von ver.di ebenfalls am Standort Münster. Bei kaltem und sonnigen Wetter war die Stimmung gut und kämpferisch. Die leuchtenden Warnwesten zeigten ein Bild der Geschlossenheit und das zwischenzeitliche Trillerpfeifenkonzert war ohrenbetäubend.

Aufruf zum Warnstreik bei Atruvia am 22. November

Gemeinsam für unsere Tarifforderungen in Karlsruhe, Münster, München und Berlin!

Am 22. November 2023 sind alle Beschäftigten der Atruvia AG zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Es geht darum, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Arbeitgeberseite zu einem verbesserten Angebot zu bringen.

Hier findet ihr den Aufruf zum Warnstreikaufruf, die FAQs zum Streiktag und eine Anleitung zur Beantragung des Streikgeldes für ver.di-Mitglieder zum Download:

Aufruf zum Warnstreik bei Atruvia

FAQs zum Streiktag bei Atruvia

Anleitung zur Beantragung von Streikgeld

Auf meine.verdi könnt ihr euer Streikgeld online beantragen.

Für Rückfragen steht euch das ver.di-Team bei Atruvia gerne zur Verfügung.

Aktive Mittagspausen zeigen Bereitschaft der Beschäftigten

Aktive Gewerkschafter bei der Atruvia AG

In München, Karlsruhe und Münster zeigten mehrere hundert Beschäftigte ihre Bereitschaft, sich für ihre Tarifforderungen einzusetzen.

In München haben am Dienstag, den 24. Oktober 2023, rund 80 Beschäftigte der Atruvia an einem Tarifspaziergang teilgenommen. Viele sind dafür extra an den Standort gekommen. Die Stimmung während der Rede-Beiträge und dem Rundgang war durchwegs positiv – endlich kommen wir in Bewegung. Die Bereitschaft, sich weitergehend einzusetzen ist bei vielen sehr hoch. Gesteigert wurde diese noch durch aufmunternde Worte und Signale von Passant*innen während der Aktion.

Auch in Karlsruhe gab es eine „bewegte Pause“ mit über 300 aktiven Gewerkschafter*innen. „Die Kolleginnen und Kollegen sind bereit, sich für ihren Tarif einzusetzen. Die Rückendeckung für die Forderungen ist groß! Als Organisatoren der Bewegten Pause sind wir begeistert von der Stimmung vor Ort“, so ein aktiver Gewerkschafter dort.

In Münster folgten zahlreiche Beschäftigte ebenfalls dem Aufruf der Gewerkschaft. Vor dem Gebäude 61 versammelten sich rund 200 Kolleginnen und Kollegen zur „Aktiven Mittagspause“. Frederik Werning machte in seiner Ansprache klar, dass die Rechnung des Arbeitgebers noch nicht aufgeht und dass das letzte Arbeitgeberangebot kaum ausreichend sei, um zu einem Abschluss zu kommen.

Bei einzelnen Forderungen habe man noch überhaupt keinen Fortschritt erzielt. Die Stimmung war dabei durchgehend gut und ein kraftvoller Auftakt für alles weitere. Deutlich gemacht wurde entsprechend auch, dass die „Aktive Mittagspause“ voraussichtlich noch nicht ausreichen werde, um substanzielle Fortschritte zu erzielen. Der aktive Teil bildete mit dem Spaziergang rund um die Gebäude den passenden Abschluss einer insgesamt gelungenen Aktion.

Unsere Solidarität für die Menschen in der Ukraine


„Wir stehen als Beschäftigte in den Banken und der gesamten Finanzdienstleistungsbranche uneingeschränkt hinter den Menschen in der Ukraine. Den Menschen, die dort unter den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs leiden, gelten unsere Solidarität und Anteilnahme! Unser Respekt gilt den mutigen Menschen, die in Russland ihren Protest gegen den Krieg zum Ausdruck bringen! Dieser Krieg muss sofort beendet werden!“

Jan Duscheck, Fachgruppenleiter Bankgewerbe

Verhandlungsergebnis angenommen!

Foto: Manfred Steger, pixabay.com

Gehälter der Atruvia-Beschäftigten steigen um insgesamt 3,9%

Bis zum 1. Dezember konnten alle ver.di-Mitglieder bei Atruvia über das Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlungen 2021 abstimmen. 74,5% stimmten dabei für die Annahme und 25,5% für die Ablehnung des Ergebnisses. Auf dieser Basis hat die ver.di-Haustarifkommission am vergangenen Freitag das Verhandlungsergebnis entsprechend beschlossen. Hier noch einmal der Tarifabschluss im Überblick:

Entgelterhöhungen
Die Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen rückwirkend zum 1. Juli 2021 um 2,1% und am 1. Juli 2022 in um weitere 1,8%.

Mietkostenzuschuss
Die Mietkostenzuschüsse für Auszubildende und Dual Studierende steigen am Wohnort von 75 auf 100 Euro (bei Zuzug) und am Studienort von 455 auf 500 Euro (gegen Nachweis).

Verhandlungsverpflichtung Betriebliche Altersversorgung
Wir haben uns verpflichtet gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für diejenigen Beschäftigten zu verhandeln, die heute noch keinen Zugang dazu haben. Eckpunkte der Verhandlungsverpflichtung sind beispielsweise die Verkürzung der Wartezeit und der Wegfall der Altersgrenze. Ziel ist es diese Verhandlungen bis zum 1. Juli 2022 zum Abschluss zu bringen.

Laufzeit
Der Tarifvertrag ist erstmals zum 30. September 2023 kündbar und hat damit eine Gesamtlaufzeit von 27 Monaten.

An dieser Stelle möchten wir allen Kolleg*innen, die sich aktiv an den Aktionen beteiligt haben noch einmal folgende Botschaft überbringen: Respekt für euren Mut und euer Engagement!

Nur durch das überragende und mutige Engagement mehrerer hundert Kolleginnen und Kollegen konnten wir das nun vorliegende Tarifergebnis erreichen. Allerdings haben wir noch viel mehr erreicht. Noch nie in der Geschichte des Unternehmens haben Beschäftigte die Arbeit niedergelegt. Dieser wichtige Schritt wird nachhaltig wirken, denn der Arbeitgeber weiß nun um die Stärke der Belegschaft Der Vorstand weiß, dass die Beschäftigten gemeinsam mit ver.di nicht den Konflikt scheuen, sondern selbstbewusst für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eintreten.

Dieses Vorgehen war richtig und wichtig, denn auch in Zukunft wird es nicht einfacher. Der Wettbewerb im Finanzsektor nimmt zu und der Druck auf die Personalkosten wird weiter steigen. Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir mutige und starke Beschäftigte, die sich zusammentun, wenn es darauf ankommt.

Beschäftigte der Atruvia AG ziehen am Mittwoch in den Streik

Nach vier ergebnislosen Verhandlungsrunden ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten der Atruvia AG auf, in den Ausstand zu gehen, um den Druck in der Tarifauseinandersetzung zu erhöhen.

„Die Arbeitgeberseite hat sich in den bisherigen Verhandlungen zu wenig bewegt. Wir sehen an dieser Stelle kein anderes Mittel als Warnstreiks, um zu einem tragfähigen Verhandlungsergebnis zu kommen“, so ver.di-Verhandlungsführer Kevin Voß. Atruvia ist der IT-Dienstleister der Volks- und Raiffeisenbanken. Nach einem dreistündigen Ausstand am 28. September sind nun erstmals in der Unternehmensgeschichte alle Beschäftigten zu einem ganztägigen Streik aufgerufen.Gestreikt wird an den Standorten Karlsruhe und Münster sowie an den Niederlassungen in Berlin, Frankfurt/Main und München. Der Streik selbst und die Streikversammlung werden rein digital durchgeführt. „Die Beschäftigten lassen am Mittwoch ihre Laptops geschlossen und die Smartphones ausgeschaltet. Auch das ‚neue Normal‘ hält uns nicht davon ab, berechtigte Beschäftigteninteressen mit Nachdruck durchzusetzen“, betonte Voß.

ver.di fordert die Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent, ein Ausstattungsbudget für mobile Arbeit in Höhe von 750 Euro alle fünf Jahre sowie eine Erhöhung des Mietkostenzuschusses für Auszubildende. Die Arbeitgeberseite legte dagegen bislang nur ein Angebot unterhalb der Inflationsrate vor. Ein Ausstattungsbudget für mobile Arbeit lehnt die Arbeitgeberseite ab.

„Wer auch nach vier Verhandlungsrunden nur ein Angebot vorlegt, das Reallohnsenkung bedeutet, muss sich nicht wundern, wenn die Beschäftigten ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen. Die Atruvia ist wirtschaftlich stabil aufgestellt und schreibt gute Gewinne. Mir fehlt jedes Verständnis, weshalb das Unternehmen nun diese Eskalation sucht“, sagte Voß.

Deine Rechte im Streik

Bild: ver.di

Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).

Eine Abfrage des Arbeitgebers vor dem Streik ist nicht zulässig. Nach dem Streik darf er dies zu Abrechnungszwecken tun. Hier bitten wir euch etwaige Anfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, auch wenn diese bspw. über das Intranet gestellt werden.

Die streikbedingte Freistellung der Arbeitspflichten erstreckt sich auch auf die „Nebenpflicht“ der Bedienung eines elektronischen Zeiterfassungssystems. Während eines ganztägigen Streiks stempelt ihr euch also gar nicht erst ein.

In seltenen Ausnahmefällen vereinbart ver.di sogenannte Notdienstvereinbarungen, um z.B. in Krankenhäusern eine Grundbesetzung für Notfälle und/oder wichtige Operationen sicherzustellen. Eine solche Vereinbarung gibt es bei der Atruvia AG nicht.

Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer*innen brauchen in dieser Zeit keine Arbeitsleistung zu erbringen und unterliegen nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder erhalten für Streiks ab 4 Std. Streikunterstützung.

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten! Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer*innen nicht abmahnen oder sogar kündigen! Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und unwirksam.

Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.

Am Streiktag und auch vorher ist die Streikleitung unter 0160/5575500 telefonisch erreichbar. Sollte es Rückfragen oder sonstige Hinweise geben – zögert nicht, ruft an!

Das Flugblatt zu den Streikrechten findet ihr hier.