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Tarifrunde Postbank 2024: Es geht los!

Nach der Mitgliederbefragung und den darauf aufbauenden Entscheidungen, starten wir nun im Februar in die Tarifverhandlungen für die rund 12.000 Beschäftigten in den Tarifbereichen Postbank und Postbank Filialvertrieb.

Verhandelt wird am 6. Februar, am 26. Februar und am 18. März gemeinsam für die Beschäftigten der Postbank Filialvertrieb AG, der Deutschen Bank (ehemals Postbank oder PB Firmenkunden) sowie der BCB, der PCC Services, der PB Direkt und der PB Factoring.

Unsere Forderungen im Überblick

  • ƒSteigerung der Gehälter um 15,5%, mindestens aber um 600 Euro
  • Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro ƒ
  • Verlängerung des Kündigungsschutzes bis zum
  • 31.12.2028 ƒ Anspruch auf unbefristete Übernahme und Lernmittelzuschüsse für Nachwuchskräfte

Die deutliche Steigerung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen ist angesichts der weiter angespannten Verbraucherpreisentwicklung oberste Priorität. Gleichzeitig ist die Verlängerung des Kündigungsschutzes durch die Ankündigung, bis zu 250 Filialen schließen zu wollen, ein weiteres Thema, das unbedingt geregelt werden muss.

Die Mitarbeiter haben eine deutliche Gehaltssteigerung verdient. Auch die Verlängerung des Kündigungsschutzes bis zum 31.12.2028 ist eine mehr als berechtigte Forderung. Zusammen können wir viel bewegen und erreichen!

Timo Heider, stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat Deutsche Bank AG

Darauf aufbauend streben wir Vereinbarungen zu einem modernen Arbeitszeitmodell an, u.a. durch die Möglichkeit, weiterhin Entgelt in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln und durch Schaffung eines unkomplizierten Modells die Arbeitszeit zu reduzieren und wieder zu erhöhen.

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern werden durch die Gewerkschaftsmitglieder möglich gemacht. Daher wollen wir sechs Belastungsausgleichstage als Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder in die Gespräche einbringen.

Zusätzliche Forderungen für Beschäftigte im Tarifbereich Postbank Klassik

  • Anhebung der Tariftabellen des Entgelttarifvertrags der Postbank Direkt an die der PCC Services GmbH
  • Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten

In der anstehenden Tarifrunde 2024 werden wir wie der viele Informationen rund um die Verhandlungen schnell und unkompliziert per E-Mail versenden. Dafür brauchen wir eure private E-Mailadresse. Diese könnt ihr uns ganz einfach über www.meine.verdi.de mitteilen.

Vor uns liegt eine herausfordernde Tarifrunde: Neben einem deutlichen Einkommensplus geht es auch um die langfristige Absicherung unserer Arbeitsplätze. Unser Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, dass wir jetzt zusammenstehen.

Jan Duscheck, ver.di-Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe und ver.di-Verhandlungsführer für die Postbank-Tarifverträge

Zusätzlich ist es noch wichtiger als bisher, dass ihr alle Kolleginnen und Kollegen in eurem Umfeld persönlich auf die Tarifrunde ansprecht.

Ein gutes Tarifergebnis gibt’s nicht geschenkt!
Tarifrunden sind immer ein Kräftemessen. Nur wenn es uns Beschäftigten gelingt, genügend Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, können wir einen guten Tarifabschluss erreichen. Konkret heißt das: die eigene Seite durch eine ver.di-Mitgliedschaft stärken, unsere Forderungen an möglichst vielen Standorten sichtbar machen und sich persönlich an entsprechenden Aktionen und Warnstreiks beteiligen!

Mitmachen und Gesicht zeigen!
Noch vor Beginn der Verhandlungen möchten wir der Deutschen Bank zeigen, dass wir es ernst meinen und die Forderungen von vielen Kolleginnen und Kollegen getragen werden. Dazu brauchen wir eure Unterstützung!

Bitte nimm dir ein paar Minuten Zeit und male auf ein Plakat oder Schild deine Anforderung an die Deutsche Bank bei den Tarifverhandlungen. Mach ein Foto von dir mit dem Schild und lade es hier hoch!

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen:

Tarifinfo Postbank Klassik

Tarifinfo Postbank Filialvertrieb

Forderungen beschlossen!

Streikende Beschäftigte bei der Postbank

Bis Anfang Dezember konnten die ver.di-Mitglieder in einer Mitgliederbefragung über die Forderungen für die Tarifrunde Postbank 2024 abstimmen. Auf dieser Basis hat die ver.di-Tarifkommission nun die Forderungen für die kommende Tarifrunde beschlossen.

Verhandelt wird ab Februar gemeinsam für die Beschäftigten im Postbank Filialvertrieb, bei der Deutsche Bank AG (ehemals Postbank oder PB Firmenkunden) sowie bei der BCB, der PCC Services, bei PB Direkt und der PB Factoring.

Unsere Forderungen im Überblick:

  • ƒ Steigerung der Gehälter um 15,5%, mindestens aber um 600 Euro
  • ƒ Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro
  • Verlängerung des Kündigungsschutzes bis zum 31.12.2028
  • ƒ Anspruch auf unbefristete Übernahme und Lernmittelzuschüsse für Nachwuchskräfte

Die Mitarbeiter*innen haben eine deutliche Gehaltssteigerung verdient. Auch die Verlängerung des Kündigungsschutzes bis zum 31.12.2028 ist eine mehr als berechtigte Forderung. Zusammen können wir viel bewegen und erreichen!

Timo Heider, stellvertretender Vorsitzender Konzernbetriebsrat Deutsche Bank AG

Darüber hinaus streben wir in den Verhandlungen Vereinbarungen zu einem modernen Arbeitszeitmodell an, u.a. durch die Möglichkeit Entgelt in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln und durch Schaffung eines unkom plizierten Modells die Arbeitszeit zu reduzieren und wieder zu erhöhen.

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern werden durch die Gewerkschaftsmitglieder möglich gemacht. Daher wollen wir sechs Belastungsausgleichstage als Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder in die Gespräche einbringen.

Vor uns liegt eine herausfordernde Tarifrunde: Neben einem deutlichen Einkommensplus geht es auch um die langfristige Absicherung unserer Arbeitsplätze. Unser Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, dass wir jetzt zusammenstehen.

Jan Duscheck, ver.di-Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe und ver.di-Verhandlungsführer für die Postbank-Tarifverträge

Zusätzliche Forderungen für Beschäftigte im Tarifbereich Postbank Klassik

  • Anhebung der Tariftabellen des Entgelttarifvertrags der Postbank Direkt an die der PCC Services GmbH
  • Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten

Zusätzliche Forderungen für Beschäftigte im Tarifbereich Postbank Filialvertrieb AG

  • Fortführung der Postbankzulage
  • Verlängerung und Weiterentwicklung des Altersteilzeittarifvertrages
  • Einführung eines 13. Gehaltes und eines Urlaubsgeldes in Höhe von 255,65 Euro für Nachwuchskräfte
  • Wir sehen darüber hinaus Überarbeitungsbedarf in der Entgeltstruktur und auch bei einigen Manteltarifvertragsregelungen.

In der anstehenden Tarifrunde 2024 werden wir wieder viele Informationen rund um die Verhandlungen schnell und unkompliziert per E-Mail versenden. Aus diesem Grund – falls noch nicht erledigt – gebt bitte euren Ta rifkommissionsmitgliedern oder den ver.di-Aktiven in den Betriebsgruppen eure private E-Mail-Adresse, da mit wir euch immer auf dem Laufenden halten können. Außerdem könnt ihr eure Mailadresse auch eigenständig unter www.meine.verdi.de hinterlegen.

Zusätzlich ist es noch wichtiger als bisher, dass ihr alle Kolleginnen und Kollegen in eurem Umfeld persönlich auf die Tarifrunde ansprecht.

Was uns gleichzeitig noch gemeinsam bewegt: Die Auswirkungen der neuen Privatkundenstrategie

Die Verkündung der neuen Strategie für die Privatkundenbank in Deutschland und vor allem der Abbau von bis zu 250 Filialen, hat bei den Beschäftigten in allen Bereichen der Privatkundenbank zu viel Verunsicherung und Ärger geführt. Flankiert von ersten Aktionen in den letzten Wochen haben wir uns als ver.di dafür eingesetzt, dass wir mit dem Management zeitnah Verhandlungen für ein Schutz- und Zukunftspaket im Rahmen der Umsetzung der neuen Privatkundenstrategie aufnehmen.

Am 20.12.2023 haben wir uns nun mit der Deutschen Bank auf eine erste Grundlagenvereinbarung für sich nun unmittelbar anschließende weitere Verhandlungen geeinigt. Wir werden nun sehr zeitnah im Januar die Verhandlungen über die Weiterentwicklung der derzeit geltenden Instrumente zur Beschäftigungssicherung und die Entwicklung eines Zukunftspaketes zur langfristigen Absicherung der Arbeitsplätze im Rahmen der anstehenden Transformation verhandeln.

Konkret wird es uns darum gehen, Arbeitsplätze standortnah zu erhalten, indem wir die Arbeit zu den Menschen bringen, einen langfristigen Kündigungsschutz zu bis 2028 zu vereinbaren und langfristige Perspektiven für alle Beschäftigten in der Privatkundenbank zu entwickeln.

Im Rahmen der bereits jetzt getroffenen Vereinbarung sichert die Deutsche Bank zunächst zu, auf den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen bis einschließlich zum 30.09.2024 zu verzichten. Sie hat sich zudem dazu bereit erklärt, im Rahmen der nun anstehenden Verhandlungen über die Bedingungen eines zeitlich darüber hinaus ge henden Kündigungsschutzes zu verhandeln.

Zusammenstehen in herausfordernden Zeiten

Die kommenden Wochen werden für uns gemeinsam außerordentlich herausfordernd. Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle gemeinsam zusammenstehen. Es steht viel auf dem Spiel: Die langfristige Sicherheit unserer Arbeitsplätze, einen Stopp unserer inflationsbeding ten Reallohnverluste und um vieles mehr. Gemeinsam haben wir bereits in den letzten Wochen gezeigt, dass wir einiges bewegen können, wenn wir zusammen halten. Konkret heißt das: die eigene Seite durch eine ver.di-Mitgliedschaft stärken, unsere Forderungen an möglichst vielen Standorten sichtbar machen und sich persönlich an entsprechenden Aktionen und Warn streiks beteiligen!

Download Tarifinfo Postbank Klassik

Download Tarifinfo Postbank Filialbetrieb

Gleiche Erholung für gleiche Arbeit erreicht!

Foto: canva.com

Erholungsurlaub nach Manteltarifvertrag
Die Dauer des Erholungsurlaubs ist im §10 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Postbank Filialvertrieb AG geregelt. Bisher wurde die Dauer des Erholungsurlaubs vom Lebensalter abhängig gemacht.

Vor einiger Zeit entschied jedoch das Bundesarbeitsgericht, dass die Bemessung des Urlaubsanspruchs nach Altersstufen ohne legitimen Zweck eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung darstellt.

Wegfall der Altersstaffelung – ein Erfolg!
Unsere engagierte ver.di-Aktive und gleichzeitig GJAV-Vorsitzende Stefanie Gruber hat sich gemeinsam mit ver.di und dem Gesamtbetriebsrat dafür stark gemacht, das diese Ungerechtigkeit ein Ende hat – und das mit Erfolg!

Die Urlaubsansprüche sollten inzwischen auch im System angepasst worden sein. Sollte das nicht der Fall sein, wendet euch bitte an eure JAV- oder BRMitglieder.

Durch diesen engagierten Einsatz erhalten junge Beschäftigte ab jetzt bei einer 5Tage-Woche 30 Tage und bei einer 6-TageWoche 36 Tage Erholungsurlaub, das entspricht einer Erhöhung um bis zu 4 Tagen im Jahr!

Gleiche Arbeit und gleicher Stress verdienen selbstverständlich auch gleiche Erholung!

Stefanie Gruber

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches pdf zum Herunterladen.

Mehr Geld im neuen Jahr!

750 Euro Sonderzahlung im Januar und ab Februar 2,1%, mindestens aber 100 Euro mehr!

Das Jahr 2023 geht schon einmal gut los: Sonderzahlung im Januar und Gehaltssteigerung ab Februar Mit dem Gehalt im Januar erhalten alle Tarifbeschäftigten eine Einmalzahlung von weiteren 750 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Auszubildende erhalten im Januar ebenfalls eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Ab Februar steigen die Gehälter für Tarifbeschäftigte dann um weitere 2,1 Prozent, mindestens aber 100 Euro.

Neben der Erhöhung der Gehälter konnte ver.di u. a. noch Folgendes erreichen:
Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen Der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen wurde mit den letzten Tarifverhandlungen für alle Tarifbeschäftigten bis zum 31. Januar 2024 verlängert.

Übernahme nach der Ausbildung
Auch 2023 erhalten Auszubildende mit einer Abschlussnote von 2,6 ein Angebot für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Deutsche Bank Konzern.

Regelung zur mobilen Arbeit (Postbank Klassik)
Beschäftigte dürfen bis zu 60 Prozent ihrer individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit mobil arbeiten. Voraussetzung ist eine (durch die Bank zugewiesene) Rolle, die 40 Prozent mobiles Arbeiten erlaubt. Dieser Anspruch kann nur aus bestimmten Gründen versagt werden. Diese Vereinbarung ist bis zum 31. Januar 2024 befristet.

Erinnerung für Beschäftigte, die Gehalt in Freizeit umwandeln
Die Beschäftigten, die ihre Umwandlung von Gehalt in Freizeit zum 31. Dezember 2023 beenden möchten, müssen dies bis zum 30. Juni 2023 gegenüber der Arbeitgeberseite erklären. Die letzte Möglichkeit für die Rückkehr in Vollzeit besteht dann im Juni 2024.

Eure ver.di-Verhandlungskommission
Postbank Klassik: Cindy Schirmer, Eric Stadler, Frank Fuß, Maximilian Knobloch, Timo Heider, Tim Ritter
Postbank Filialvertrieb: Susanne Bleidt, Andrea Hintze, Steffi Kästner, Bernd Rose, Michael Scharpf, Ingo Schmitt
ver.di-Fachgruppe Bankgewerbe: Birgit Laumen, Jan Duscheck, Kevin Voß, Roman Eberle

Hier könnt ihr diese Tarifinfo auch als praktisches pdf herunterladen und verteilen.

Neue Gehaltstabellen bei der Postbank

Foto: megaflopp, depositphotos.com

Die Tarifrunde 2022 ist vorbei und seit Juni gelten nun die vereinbarten Entgeltsteigerungen. Seit 1. Juni 2022 bekommen Beschäftigte der Deutschen Bank AG (ETV Postbank), PCC Services GmbH (ETV PB Service GmbH), BCB AG und Postbank Factoring GmbH höhere Gehälter, die den Entgelttabellen unten zu entnehmen sind. Auch bei der Postbank Direkt GmbH gelten ab 1. Juni 2022 neue Gehaltstabellen, diese sind ebenfalls weiter unten zu finden.

Zu den weiteren Tarifbestandteilen bei der Deutschen Bank AG (ETV Postbank), PCC Services GmbH (ETV PB Service GmbH) und BCB AG, Postbank Factoring GmbH

Zu den weiteren Tarifbestandteilen bei der Postbank Direkt GmbH

Entgelttabelle für Beschäftigte der Deutschen Bank AG (ETV Postbank), PCC Services GmbH (ETV PB Service GmbH), BCB AG, Postbank Factoring GmbH:

Entgelttabellen für Beschäftigte der Postbank Direkt GmbH:

Mehr Geld oder mehr Freizeit?

Bild: Nina Uhlíková, pexels.com

In den Umsetzungsgesprächen des Tarifabschlusses aus diesem Jahr sind die Tarifvertragsparteien übereingekommen, dass eine Formulierung aus dem letzten Tarifabschluss aus 2019 noch angewendet werden muss: Demnach haben Beschäftigte bis Juni 2022 Anspruch auf die Umwandlung aller linearen Gehaltssteigerungen in Freizeit, dies gilt also auch für die erste Stufe aus dem Abschluss 2022.

Bis Ende Juni könnt ihr euren Wunsch auf Umwandlung beim Arbeitgeber anzeigen. Für die lineare Stufe im kommenden Jahr wird dies nicht möglich sein.

Was kann umgewandelt werden?

Die komplette erste Stufe in Höhe von 3,1 Prozent. Die so entstehenden freien Tage können wie Urlaubstage genommen werden. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich daraus, dass rechnerisch ein Wert von 7,4 Tagen entsteht. Hier könnt ihr entscheiden, ob ihr die Umwandlung auf sieben Tage abrunden oder auf acht Tage aufrunden wollt (bei einer abweichenden Aufteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage gelten entsprechend andere Werte).

Die Arbeitgeberseite hat zudem signalisiert, dass sie mit der Umsetzung der Umwandlungswünsche erst im September beginnen kann. Bitte beachtet, dass die Umsetzung zwar erst im September, aber dann rückwirkend zum Juni erfolgt. Erfreulich ist, dass dadurch bereits in 2022 mehr freie Tage möglich sind. Es muss jedoch beachtet werden, dass voraussichtlich mit dem Septembergehaltslauf eine Verrechnung der bereits ab Juni gezahlten Tariferhöhung erfolgen wird.

Was ist zu beachten?

Die Umwandlung in freie Tage wird „technisch“ wie eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit umgesetzt. Andere tarifliche oder sonstige Leistungen (z. B. variable Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen, Altersversorgung etc.), die abhängig sind von der erbrachten wöchentlichen Arbeitszeit, werden dann auf der Basis der verringerten Wochenarbeitszeit berechnet und reduzieren sich ebenfalls.

Das gilt nicht für den tariflich festgelegten Jahresurlaub: Habt ihr beispielsweise Anspruch auf 30 Tage Urlaub, bleibt es dabei. Bitte informiert euch vorher, welche Auswirkungen die Reduzierung der Arbeitszeit bei euch konkret hat!

Kann ich meine Gehaltsumwandlung in mehr Freizeit rückgängig machen?

Wenn keine Umwandlung mehr in freie Tage gewünscht ist und ihr wieder auf die alte Arbeitszeit zurückkehren möchtet, besteht die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen.

Spätestens zum 01. Januar des Folgejahres wird das dann umgesetzt. Das geht auch für jede Gehaltssteigerung einzeln, wenn mehr als eine Gehaltssteigerung umgewandelt wurde. Eine Rückkehr in die alte Arbeitszeit kann letztmalig am 30. Juni 2024 (dann wirksam ab Januar 2025) angezeigt werden.

Unterbleibt dies, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft reduziert. Eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit ist dann nur im engen gesetzlichen Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich.

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Ab Juni: 3,1 Prozent mehr Geld für Tarifbeschäftigte

Bild: maitree rimthong, pexels.com

Mit dem Gehalt für Mai haben bereits alle Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung von 750 Euro bekommen (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Für Auszubildende betrug die Sonderzahlung 200 Euro. Ab Juni steigen die Gehälter für Tarifbeschäftigte um 3,1 Prozent, womit nun die erste Erhöhungsstufe umgesetzt wird.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls im Juni um 50 Euro. Die nächsten Schritte sind dann eine weitere Sonderzahlung im Januar 2023 und die zweite Gehaltssteigerung im Februar 2023 in Höhe von 2,1 Prozent, mindestens aber 100 Euro.

Neben der Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen konnte ver.di u. a. noch Folgendes erreichen:

  • Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen
    Der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen wird für alle Tarifbeschäftigten bis zum 31. Januar 2024 verlängert.
  • Übernahme nach der Ausbildung
    Auszubildende mit einer Abschlussnote von 2,6 erhalten ein Angebot für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Deutsche Bank Konzern.
  • Regelung zur mobilen Arbeit (Postbank Klassik)
    Beschäftigte dürfen bis zu 60 Prozent ihrer individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit mobil arbeiten, wenn sie eine Rolle innehaben, die 40 Prozent mobiles Arbeiten erlaubt. Die Möglichkeit, 60 Prozent mobil zu arbeiten, kann nur aus bestimmten Gründen versagt werden. Diese Vereinbarung ist bis zum 31. Januar 2024 befristet.
  • Altersteilzeitregelung (Postbank Filialvertrieb)
    Beschäftigte dürfen ab dem 56. Lebensjahr für maximal neun Jahre eine Altersteilzeitregelung beanspruchen – auch im
    Blockmodell. Diese Option besteht für vier Prozent der MaSV und VBB-Filiale sowie für zwei Prozent der KB und LMG. Das Altersteilzeitgeld wird vom Arbeitgeber um 35 Prozent aufgestockt.
  • Erinnerung für Beschäftigte, die Gehalt in Freizeit umwandeln
    Die Beschäftigten, die ihre Umwandlung von Gehalt in Freizeit zum 31. Dezember 2022 beenden möchten, müssen dies bis zum 30. Juni 2022 gegenüber der Arbeitgeberseite erklären. Die letzte Möglichkeit für die Rückkehr in Vollzeit besteht dann im Juni 2024.

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Deutliche Mehrheit für Annahme des Tarifabschlusses!

Aktive der Postbank bei einem Streik

In den vergangenen beiden Wochen hatten die ver.di-Mitglieder in den Tarifbereichen Postbank und Postbank
Filialvertrieb die Möglichkeit, über das Verhandlungsergebnis der Tarifrunde 2022 abzustimmen.

Inzwischen können wir feststellen: Das Votum ist eindeutig! 90 Prozent der Mitglieder stimmten für die Annahme des
Verhandlungsergebnisses. Damit können die Tarifkommissionen auch formal die neuen Tarifverträge unterzeichnen.

»Das deutliche Votum der Mitglieder zeigt, dass das Verhandlungsergebnis auf große Akzeptanz stößt. Einmal mehr haben die Beschäftigten gezeigt, wie wichtig es ist, zur richtigen Zeit zusammenzustehen!«

Jan Duscheck, ver.di-Verhandlungsführer

Was bedeutet das nun konkret? Hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick.

Mehr Geld

  • Bereits in wenigen Wochen (Monat Mai) erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von 750 Euro.
  • Ab dem 1. Juni steigen die Gehälter um 3,1 Prozent.
  • Im Januar 2023 erhalten alle Beschäftigten eine weitere Einmalzahlung von 750 Euro.
  • Ab dem 1. Februar 2023 steigen die Gehälter um weitere 2,1 Prozent, mindestens aber um 100 Euro.

Kündigungsschutz verlängert

Den bis 30. Juni 2023 befristeten Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen konnten wir bis 31. Januar 2024 verlängern. Das schafft Sicherheit und zwingt die Bank, bei weiterem Personalabbau intelligente und sozialverträgliche Lösungen anzuwenden.

Tarifvertrag für Altersteilzeit – Postbank Filialvertrieb

Beschäftigte haben nach Vollendung des 56. Lebensjahres Anspruch auf eine neunjährige Altersteilzeitregelung, die auch im Blockmodell möglich ist. Die Altersteilzeitvergütung wird um 35 Prozent aufgestockt. Vier Prozent der MaSV und VBB-Filiale sowie zwei Prozent der KB und LMG erhalten unbeschränkten Zugang zur Altersteilzeit. Anträge, die über die vereinbarten Quoten hinausgehen, können von einer paritätischen Kommission bewilligt werden. Das Gleiche gilt auch für Anträge mit einer längeren Laufzeit.

Mobile Arbeit – Postbank Klassik

Beschäftigte dürfen künftig bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice oder mobil arbeiten. Voraussetzung ist, dass das Tätigkeitsprofil mobile Arbeit bis zu 40 Prozent erlaubt. Einen entsprechenden Wunsch von Beschäftigten kann die Arbeitgeberseite nur sehr eingeschränkt ablehnen. Damit ist es ver.di gelungen, eine wichtige Grundlage für modernes Arbeiten (auch nach der Pandemie) zu schaffen.

Fazit

Die Zustimmungsquote von 90 Prozent zeigt, dass eine deutliche Mehrheit das Verhandlungsergebnis unterstützt. Dieser Tarifabschluss ist ein gemeinsames Ergebnis intensiver und engagierter Verhandlungen, aber eben auch betrieblicher Auseinandersetzungen. Das ging nur mit so vielen mutigen Beschäftigten! Ohne die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich an den Streiks beteiligt haben, wäre das nicht möglich gewesen.

Wir haben wieder gezeigt: Wenn es darauf ankommt, stehen wir zusammen. Wir für Tarif!

Eure ver.di-Verhandlungskommission

  • Postbank Klassik: Cindy Schirmer, Eric Stadler, Frank Fuß, Maximilian Knobloch, Timo Heider, Rüdiger Kruse, Tim Ritter
  • Postbank Filialvertrieb: Susanne Bleidt, Andrea Hintze, Steffi Kästner, Bernd Rose, Michael Scharpf, Ingo Schmitt
  • ver.di-Fachgruppe Bankgewerbe: Jan Duscheck, Kevin Voß, Roman Eberle

Diese Tarifinfo gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

Erläuterungen zum Tarifergebnis in der Postbank Filialvertrieb AG

Das am 22. März 2022 nach vielstündigen, äußerst schwierigen Verhandlungen erreichte Tarifergebnis für die Postbank Filialvertrieb AG bringt für ver.di-Mitglieder eine Reihe von Verbesserungen. Ergänzend zur Tarifinfo vom 23. März wollen wir im Folgenden einige Aspekte genauer erläutern.

Mehr Geld, soziale Komponente
Die vereinbarte Gehaltserhöhung von 3,1 Prozent ab Juni 2022, die beiden Einmalzahlungen von jeweils 750 Euro, eine weitere tabellenwirksame Erhöhung um 2,1 Prozent ab Februar 2023 und vor allem der zur zweiten Erhöhung geltende Mindestbetrag von 100 Euro garantieren den ver.di-Mitgliedern ein deutliches Gehaltsplus.

Die vereinbarten 100 Euro Mindesterhöhung ab Februar 2023 führen bei allen Tarifgruppen und in allen Tätigkeitsjahresstufen dazu, dass die prozentuale Erhöhung – in unterschiedlicher Weise – über die vereinbarten 2,1 Prozent hinausgeht. Selbstverständlich ist der Prozentwert am Anfang der Gehaltstabelle größer als am hinteren Ende.

Ohne Berücksichtigung der Einmalzahlungen führt das bei drei beispielhaften Tätigkeiten zu:

Die beiden Einmalzahlungen sind nicht tabellenwirksam. Werden sie bei den drei Beispielen einbezogen, bedeutet das bei 25 Monaten Laufzeit des Tarifvertrages – für ein Kalenderjahr berechnet – einen Einkommenszuwachs von 8,22 Prozent für MaSV und für die beiden KB 7,41 bzw. 8,0 Prozent. Dass die Einmalzahlung keine (wie von ver.di geforderte) abgabenfreie Coronaprämie ist, hat die Arbeitgeberseite zu verantworten. Die Steuer- und Abgabenfreiheit galt nur bis zum 31. März 2022, eine arbeitgeberseitige Vorabzusage für eine solche Zahlung war nicht gewollt.

Die neue Entgeltregelung gilt bis zum 31. Januar 2024. Der Anspruch von ver.di in dieser Tarifrunde war, die Gehälter möglichst gut gegen weitere Preissteigerungen abzusichern. Das ist mit diesem Tarifergebnis gelungen!

Tarifvertrag Altersteilzeit
Mit diesem Tarifvertrag wurde – endlich – eine Anspruchsgrundlage für Altersteilzeit geschaen. Ab 1. Juli 2022 dürfen Beschäftigte, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer von bis zu neun Jahren Altersteilzeit beantragen. Derartige Anträge werden bewilligt, bis eine Quote von jeweils vier Prozent bei MaSV und VBB-Filiale erreicht ist sowie zwei Prozent der KB und LMG. Werden mehr Anträge gestellt, als die Quote vorsieht, kann darüber hinaus eine paritätische Kommission weitere Genehmigungen erteilen. Dabei sind betriebliche und persönliche Belange sowie die Personalsituation zu berücksichtigen. Auch ein späterer als im Tarifvertrag festgelegter Endzeitpunkt ist möglich, wenn die Kommission dem zustimmt. Die sechsköpfige paritätische Kommission bildet sich aus jeweils drei Vertreter*innen des Gesamtbetriebsrats und der Arbeitgeberseite.

In der Altersteilzeit beträgt der Teilzeitsatz 50 Prozent. Das Gehalt in der Altersteilzeit wird also zu 50 Prozent gezahlt und um weitere 35 Prozent (auf 85 Prozent) aufgestockt. Das gilt auch für evtl. vorhandene Besitzstände nach TV 7. Zusätzlich erhalten Beschäftigte während der Altersteilzeit nach dem gleichen System weiterhin etwaige Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld und Sonderzuwendung). Die erwirtschaftete variable Vergütung wird ebenfalls zur Hälfte gezahlt und um 35 Prozent aufgestockt. Somit ist die gesamte Altersteilzeit vergütet – auch in der Freizeitphase.

Sozialversicherungsrechtliche Fragen richten sich nach den üblichen gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem ist geregelt, dass die erworbenen Wertguthaben aus der Altersteilzeit vererbbar sind und die Bank für eine Insolvenzsicherung zu sorgen hat.

Verlängerung Kündigungsschutz
Die seit vielen Jahren geltende tarifliche Regelung zum Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen wurde zuletzt 2019 bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Für ver.di war von Anfang an klar, dass ein Tarifergebnis mit einer längeren Laufzeit auch einen verlängerten Kündigungsschutz beinhalten muss. Die Arbeitgeberseite erklärte noch in der zweiten Verhandlungsrunde, eine Verlängerung sei „nicht notwendig“. Erreicht wurde jetzt, dass der Kündigungsschutz – ein hohes Gut im „gelben Teil“ des DB-Konzerns – bis zum 31. Januar 2024 verlängert wird. Niemand muss unfreiwillig von Bord gehen. Für einen Personalabbau benötigt die Bank intelligente Lösungen, die eine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich machen, oder muss Beschäftigten attraktive Instrumente bereitstellen, damit sie früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden können.

Fazit
Einzig und allein durch die Ge- und Entschlossenheit der Beschäftigten, die hohe Streikbereitschaft und eine richtige Arbeitskampfstrategie von ver.di konnte in unsicheren Zeiten ein wirklich gutes Tarifergebnis erreicht werden. Unser herzlicher Dank geht an alle, die das möglich gemacht haben!

Die Arbeitgeberseite wird dieses Tarifergebnis – wie immer – für alle Beschäftigten umsetzen, egal ob ver.di-Mitglied oder nicht. Dieses Ergebnis war nur deshalb möglich, weil Beschäftigte der Postbank Filialvertrieb AG auch Mitglied der ver.di sind, seit teilweise vielen Jahren Gewerkschaftsbeiträge zahlen und sich aktiv für ihre Interessen engagieren. Wir bitten diejenigen, die noch keinen eigenen Beitrag geleistet haben, darüber nachzudenken, diese Haltung zu ändern.

Was passiert, wenn zu viele Beschäftigte glauben, sie bräuchten keine gewerkschaftliche Interessenvertretung, lässt sich derzeit im „blauen Teil“ des Konzerns beobachten: Seit neun Monaten gibt es dort kein Tarifergebnis. Parallel steigen die Preise und ebenso die Unsicherheit, wie es in nächster Zeit weitergeht …

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Jetzt seid Ihr gefragt!

Foto: Andreas Breitling, pixabay.com

Am 22. März 2022 konnte ver.di ein Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der ehemaligen Postbank und des Postbank Filialvertriebs erzielen. Die beiden ver.di-Tarifkommissionen haben das Ergebnis einstimmig angenommen.

Das letzte Wort habt aber Ihr – die ver.di-Mitglieder! Erst mit einem positiven Votum durch die Mitglieder wird aus
dem Verhandlungsergebnis ein Tarifabschluss.

Im Folgenden findet Ihr das Verhandlungsergebnis, über das Ihr im Anschluss abstimmen könnt:

Gehalt

  • Einmalzahlung am 1. Mai 2022 in Höhe von 750,00 Euro
  • Erhöhung der Gehälter um 3,1% zum 1. Juni 2022
  • Weitere Einmalzahlung am 1. Januar 2023 in Höhe von 750,00 Euro
  • Erhöhung der Gehälter um weitere 2,1%, mindestens um 100 Euro zum 1. Februar 2023

Ausbildungsvergütungen

  • Einmalzahlung am 1. Mai 2022 in Höhe von 200,00 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 50,00 Euro zum 1. Juni 2022
  • Weitere Einmalzahlung am 1. Januar 2023 in Höhe von 200,00 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um weitere 50,00 Euro zum 1. Februar 2023


Altersteilzeitregelung (Postbank Filialvertrieb)
Beschäftigte erhalten die Möglichkeit ab dem 56. Lebensjahr für maximal neun Jahre eine Altersteilzeitregelung mit einer Aufstockung um 35% abzuschließen. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme besteht für 4% der MaSV/VBB und 2% der Kundenberater*innen/Leiter Marktgebiet.

Regelung zur Mobilen Arbeit (Postbank Klassik)
Beschäftigte erhalten die Möglichkeit bis zu 60% ihrer individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit mobil zu arbeiten, wenn sie eine Rolle innehaben, die 40% mobiles Arbeiten erlaubt. Die Möglichkeit 60% mobil zu arbeiten kann nur aus bestimmten Gründen versagt werden. Diese Vereinbarung
ist bis zum 31. Januar 2024 befristet.

Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen wird für alle Tarifbeschäftigten bis zum 31. Januar 2024 verlängert.

Übernahme nach der Ausbildung
Auszubildende, die eine Abschlussnote von 2,6 erreichen, erhalten ein Angebot auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Deutsche Bank Konzern.

Umwandlung von Gehalt in Freizeit
Beschäftigte, die bereits Gehalt in Freizeit umwandeln (Tarifabschluss 2019) haben die Möglichkeit diese Regelung weiterlaufen zu lassen. Spätestens im Juni 2024 müssen diese Beschäftigten erklären, ob sie zur Vollzeit zum 1. Januar 2025 zurückkehren möchten oder die Umwandlung dauerhaft in Anspruch nehmen möchten.

Tarifvertrag Teamarbeit
Die Tarifvertragsparteien haben sich verpflichtet über die Aufhebung des Tarifvertrags Teamarbeit zum 31. August
2022 zu verhandeln.

Laufzeit
Die tarifvertraglichen Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2024.

Wir wollen Eure Meinung wissen!

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Achtung: Diese Umfrage findet ihr auch auf dem pdf! Es darf aber nur einmal abgestimmt werden. Doppelte Abstimungen werden nicht gezählt!