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Einigung: Beschäftigte in Elternzeit erhalten 800 Euro Energiegeld

Foto: filmfoto, depositphotos.com

Beim Tarifabschluss zum Energiegeld im Dezember 2022 wurde vereinbart, dass die Tarifvertragsparteien bis Ende Februar klären, ob und in welchem Umfang auch für Beschäftigte in Elternzeit ein Inflationsausgleich geleistet wird. Diese Gespräche sind jetzt abgeschlossen.

Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit über 15 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten – wie alle Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit – das Energiegeld anteilig. Für alle Beschäftigte, die während der Elternzeit nicht arbeiten, konnte ver.di sich mit dem Arbeitgeberverband auf ein Energiegeld von 800 Euro einigen (400 Euro im ersten Quartal 2023 und weitere 400 Euro bis spätestens 31. März 2024).

Somit ist es ver.di gelungen, auch für diese Beschäftigten eine soziale Komponente zu vereinbaren. Aus Sicht der Gewerkschaft wäre auch eine höhere Zahlung angemessen und vertretbar gewesen, schließlich ist auch die Inflationsbelastung für junge Familien hoch. Trotzdem freuen wir uns, dass wir für diese Kolleginnen und Kollegen ebenfalls einen Inflationsausgleich erreichen konnten. 

ver.di hat darüber hinaus gefordert, dass Beschäftigte, die weniger als 15 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten, den Beschäftigten in Elternzeit gleichgestellt werden und ebenso einen Inflationsausgleich von 800 Euro erhalten. Dies lehnte die Arbeitgeberseite vehement ab, es gab keinerlei Verhandlungsbereitschaft.   

Tarifergebnisse sind immer Kompromisse zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaft. Damit die Kompromisse sich stärker an den Interessen der Beschäftigten orientieren, braucht es eine starke Gewerkschaft. Werden Sie Mitglied der Gewerkschaft ver.di, damit wir auch in schwierigen Zeiten gute Tarifergebnisse durchsetzen können!

Und was ist mit den Teilzeitkräften?

Energiegeld

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Wir haben sehr viele, sehr positive Reaktionen auf unseren Tarifabschluss zum Energiegeld bekommen. Aber es gibt auch kritische Rückmeldungen dazu, dass das Energiegeld für Beschäftigte in Teilzeit und in Altersteilzeit nur anteilig gezahlt wird.

ver.di hat ein tarifliches Energiegeld für alle Beschäftigte in gleicher Höhe gefordert. Für den Innen- und den Außendienst, für Auszubildende und natürlich auch für die Beschäftigten in Teilzeit und in Altersteilzeit. Nur weil Kolleginnen und Kollegen eine geringere Wochenarbeitszeit haben oder in Altersteilzeit sind, treffen sie die hohen Preise ja nicht nur anteilig, ganz im Gegenteil. Je geringer das Einkommen, desto stärker macht sich die Inflation bemerkbar, weil ja gerade die Preise für Lebensmittel oder Energie und damit für den täglichen Bedarf so stark gestiegen sind.

Alle diese Argumente haben wir eingebracht und versucht, für alle eine gleiche Zahlung zu erreichen. Leider sind unsere Argumente bei der Arbeitgeberseite auf taube Ohren gestoßen. Einmalzahlungen nur anteilig zu zahlen war ein Dogma, welches auch durch noch so gute Argumente nicht zu überwinden war.

Da in den Unternehmen noch die Gespräche ausstehen, ob, wann und wie weitere 1.000 Euro als Inflationsausgleich gezahlt werden, werden wir gemeinsam mit den Betriebsräten versuchen, die Unternehmen davon zu überzeugen, übertariflich an Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit den vollen Betrag auszuzahlen.

ver.di hat in der Versicherungsbranche seit vielen Jahren zum Ziel, die Rahmenbedingungen für Teilzeit zu verbessern. Im April haben wir es endlich geschafft, Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte durchzusetzen und die hier bislang bestehende Ungleichbehandlung zu beseitigen. Außerdem haben wir mit dem Arbeitgeberverband vereinbart, dass wir über ein Rückkehrrecht auf Vollzeit für die Teilzeitbeschäftigten verhandeln, die nicht unter die gesetzliche Brückenteilzeit fallen. ver.di möchte diese Verhandlungen jetzt zügig beginnen. Wir denken, es gibt aber noch viel mehr zu tun, zum Beispiel wenn es um Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen für Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit geht.

Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich und zeitgemäß, die Rahmenbedingungen für Teilzeit zu verbessern. Die Unternehmen der Branche halten große Stücke auf ihre Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dazu gehört aber auch, Teilzeitarbeitsstellen attraktiv zu gestalten. Viele, insbesondere jüngere Beschäftigte wünschen sich mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Wochenarbeitszeit. Attraktive Teilzeitmodelle sind nötig, um attraktive Arbeitgeber zu sein und dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Weil uns das alles wichtig ist, sind wir an diesem Punkt mit unserem Ergebnis beim Energiegeld unzufrieden. Aber Ergebnisse von Tarifverhandlungen sind Kompromisse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft. Wie viel wir in Verhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche durchsetzen können, hängt in erster Linie von unserer Stärke in einer Branche ab, also von der Zahl unserer Mitglieder. Wir haben uns vorgenommen, mehr und stärker zu werden, damit wir künftig in Tarifverhandlungen auch Blockadehaltungen der Arbeitgeber überwinden können.

Treten Sie jetzt ein und stärken Sie mit Ihrer Mitgliedschaft bei ver.di Ihre eigene Verhandlungsposition!

Hier gibt es diese Tarifinfo auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen

2.000 Euro auch für den angestellten Außendienst

Zwei Vertragspartner schließen eine Vereinbarung ab

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Wir sind sehr stolz darauf, dass es ver.di gelungen ist, ein Energiegeld von 2.000 Euro nicht nur für den Innendienst, sondern auch für die Beschäftigten im angestellten Außendienst durchzusetzen. Es ist das erste Mal, dass es uns gelungen ist, hier eine Gleichbehandlung von beiden Gruppen zu erreichen.

Um das Energiegeld auch für den angestellten Außendienst zu ermöglichen, war ver.di damit einverstanden, die Tarifverhandlungen vorzuziehen, die für Januar 2023 geplant waren.

Der Gehaltstarifvertrag (GTV) führt zu drei prozentualen Erhöhungen, die genauso hoch sind wie die Tariferhöhungen im Innendienst, die aber zeitversetzt jeweils im November erfolgen. Die tariflichen Einkommensbestandteile erhöhen sich zum 01. November 2023 um rund drei Prozent, zum 01. November 2024 um rund zwei Prozent und zum 01 .November 2025 um weitere drei Prozent. Damit erfolgen alle zwölf Monate Tariferhöhungen. Die Laufzeit beträgt 40 Monate und endet zum 28. Februar 2026.

Darüber hinaus haben wir eine Verhandlungsverpflichtung zur Modernisierung von tariflichen Regelungen von Teil III des Manteltarifvertrages (MTV) vereinbart. Schon heute gibt es eine Reihe von ver.di-Forderungen, die wir bisher nicht durchsetzen konnten. Zum Beispiel eine Weiterbildungspauschale für den angestellten Außendienst oder einen mit Provisionen unverrechenbaren Einkommensanteil auch für den werbenden Außendienst. Und natürlich eine deutliche Erhöhung des unverrechenbaren Teils für den organisierenden und werbenden Außendienst.

Wir werden im Vorfeld der Gespräche mit dem Arbeitgeberverband die Vorstellungen der Kolleginnen und Kollegen zur Verbesserung der Tarifregelungen für den angestellten Außendienst in einer Umfrage sammeln, damit wir sie in die Verhandlungen mitnehmen können. Allerdings ist jetzt schon klar: Mehr für den Außendienst werden wir nur dann erreichen können, wenn wir als Gewerkschaft stärker werden, das heißt, wenn wir mehr Mitglieder gewinnen.

Deshalb gilt: Damit die 2.000 Euro nur der Anfang waren – bessere Arbeitsbedingungen für den Außendienst gemeinsam mit eurer Gewerkschaft ver.di erkämpfen – jetzt Mitglied werden!

Der Tarifabschluss im Einzelnen

Alle Beschäftigten im angestellten Außendienst erhalten bis zum 31. März 2024 ein einmaliges Energiegeld von 2.000 Euro netto. Eine erste Zahlung von 1.000 Euro netto erfolgt im ersten Quartal 2023. Weitere 1.000 Euro netto werden bis zum Ende des ersten Quartals 2024 gezahlt.

Erhöhung der Mindesteinkommen nach § 3 GTV

Stufe 1Stufe 2Stufe 3
01.11.20232.280 Euro2.200 Euro2.725 Euro
01.11.20242.330 Euro2.245 Euro2.780 Euro
01.11.20252.400 Euro2.315 Euro2.865 Euro

Erhöhung der Höchstbeträge der Sonderzahlung nach § 19 Ziffer 5 MTV

Stufe 1Stufe 2Stufe 3
01.11.2023 2.058 Euro 2.580 Euro 2.880 Euro
01.11.20242.130 Euro 2.635 Euro 2.940 Euro
01.11.20252.195 Euro 2.715 Euro 3.030 Euro

Erhöhung der Sonderzahlung nach § 22 Ziffer 3 MTV

Stufe 1Stufe 2Stufe 3
01.11.2023 1.270 Euro 1.600 Euro 1.805 Euro
01.11.2024 1.295 Euro 1.635 Euro 1.845 Euro
01.11.2025 1.335 Euro 1.685 Euro1.900 Euro

Erhöhung des mit Provisionen unverrechenbaren Einkommensanteils für den organisierenden Außendienst (§ 19 Ziffer 1 Abs.2 MTV)

  • 01.11.2023 auf 540 Euro
  • 01.11.2024 auf 555 Euro
  • 01.11.2025 auf 575 Euro

Erhöhung der Begrenzungsbeträge beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld (§§ 19 Ziffer 5 und 22 Ziffer 3 MTV)

  • 01.11.2023 auf 5.445 Euro
  • 01.11.2024 auf 5.555 Euro
  • 01.11.2025 auf 5.725 Euro

Erhöhung des Provisionsausgleichs bei Urlaub (§ 22 Ziffer 2 Abs. 2 MTV)

  • 01.11.2023 auf 350 Euro
  • 01.11.2024 auf 360 Euro
  • 01.11.2025 auf 370 Euro

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FORDERUNGEN BESCHLOSSEN

Tarifverhandlungen für den Angestellten Versicherungsaußendienst startet 2023

Der Gehaltstarifvertrag für den angestellten Außendienst läuft zum 31.12.2022 aus. ver.di hat den Tarifvertrag fristgerecht gekündigt und die ver.di Tarifkommission hat die Forderungen für die Tarifrunde beschlossen.

Alle Beschäftigten – egal, ob Innen- oder Außendienst leiden unter der aktuellen Preisentwicklung. Die teilweise enormen Anstiege bei den Lebensmittelpreisen und insbesondere die hohen Energiekosten führen dazu, dass sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen fragen, wie sie ihr Leben finanzieren sollen.

ver.di fordert deshalb ein Energiegeld in Höhe von 3.000 Euro für alle Beschäftigte der Branche, also explizit auch für den angestellten Außendienst.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an die Mitarbeitenden auszahlen können. Unsere Branche ist eine wirtschaftlich starke Branche! Die Arbeitgeber müssen jetzt dazu beitragen, dass die Einkommen der Beschäftigten gesichert werden!

Sollten wir das Energiegeld durchsetzen, fordern wir für die Tarifrunde im angestellten Außendienst eine Anhebung der tarifvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteile um fünf Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Tarifvertraglich vereinbarte Gehaltsbestandteile sind zum Beispiel der Provisionsausgleich bei Urlaub oder der mit Provisionen unverrechenbare Einkommensanteil.

Forderung:
3000 Euro Energiegeld
Plus 5% für 12 Monate

Eine Erhöhung des Mindesteinkommens nach § 3 GTV um 5 Prozent, bedeutet:

  • in der Stufe 1 um 110 Euro auf 2310 Euro .
  • in der Stufe 2 um 106 Euro auf 2241 Euro
  • in der Stufe 3 um 132 Euro auf 2777 Euro

ver.di sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei den Tarifregelungen für den angestellten Außendienst und stellt seit vielen Jahren in den Verhandlungen Forderungen zur Verbesserung dieser Regelungen. Zum Beispiel die Ausdehnung von Regelungen, die zurzeit nur für den organisierenden Außendienst gelten, auf den gesamten Werbeaußendienst (unverrechenbarer Einkommensanteil, Altersteilzeitabkommen), oder eine Weiterbildungspauschale für alle Kolleginnen und Kollegen im Außendienst. Wir möchten in der kommenden Tarifrunde mit dem Arbeitgeberverband eine Verhandlungsverpflichtung zur Modernisierung der Tarifregelungen im Außendienst vereinbaren, um in einen intensiven Austausch mit der Arbeitgeberseite zu Verbesserungsmöglichkeiten zu kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es in der Hand, die ver.di Tarifkommission mit Ihrer ver.di Mitgliedschaft bei den Tarifverhandlungen zu unterstützen.

TRETEN SIE JETZT EIN!

Bitte beteiligen Sie sich an der Unterschriftenaktion zum Energiegeld und werben für eine Unterschrift bei Ihren Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen Sie und Ihre Beteiligung um ein starkes Signal zu zeigen, damit wir in den Gesprächen mit dem Arbeitgeberverband erfolgreich sein können.

Diese Tarifinfo gibt es hier auch als praktisches PDF zum Herunterladen und Verteilen.

Versicherungsinnendienst: 3.000 Euro für Alle!

Die ver.di-Tarifkommission fordert einen Inflationsausgleich – ein sogenanntes Energiegeld – von 3.000 Euro für alle Beschäftigten des privaten Versicherungsgewerbes (Innendienst und angestellter Außendienst). Die Bundesregierung hat im zweiten Entlastungspaket ermöglicht, dass Arbeitgeber den Mitarbeitenden eine abgabenfreie Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro gewähren können. Wir fordern die Arbeitgeber auf, diese Möglichkeit für alle Beschäftigten der Versicherungsbranche zu nutzen!

Bei unserem Tarifabschluss am 02.04.2022 war nicht abzusehen, wie dramatisch sich die Inflation und die Energiepreise entwickeln werden. Die Kaufkraft- und Wohlstandsverluste können sicher nicht vollständig von den Unternehmen ausgeglichen werden, aber wir erwarten, dass eine wirtschaftlich starke Branche wie die der Versicherungen hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Nicht nur im Interesse der eigenen Belegschaften, sondern auch aus Geschäftsinteresse! Wer sollte sonst künftig noch Versicherungsprodukte kaufen, wenn das laufende Einkommen in vielen Fällen nicht mehr reicht, um die laufenden Ausgaben zu decken?

Wir halten euch zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.


Wir werden Euch zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Ein aktuelles Flugblatt und weiter Informationen gibt es hier

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte

In den vergangenen Tarifverhandlungen konnten wir durchsetzen, dass Teilzeitkräfte ab Oktober Überstundenzuschläge für genehmigte Mehrarbeit bekommen, wenn die individuell vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Bisher wurden Überstundenzuschläge erst dann fällig, wenn die Mehrarbeit der Teilzeitkraft über die tarifvertragliche Arbeitszeit von 38 Stunden hinausging.

Es gibt bisher nicht viele Tarifverträge, die eine solche Regelung enthalten, darauf sind wir stolz. Noch wichtiger ist uns aber, dass wir damit eine deutliche Verbesserung für über 26 Prozent der Beschäftigten im Innendienst erreicht haben.

Weil nach wie vor die meisten Teilzeitarbeitsplätze von Kolleginnen besetzt werden, ist unser Tarifergebnis auch ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Versicherungswirtschaft. Eben eine Frage der Gerechtigkeit!

Mehr Geld für die Tarifgruppe A

Seit 01. Oktober 2022 beträgt der neue gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro die Stunde. Die Gehälter der Tarifgruppe A im privaten Versicherungsgewerbe liegen – trotz der Tariferhöhung zum 01.09.2022 – unter diesem neuen gesetzlichen Mindestlohn.

In Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband hatte ver.di eine deutliche Anhebung der unteren Tarifgruppen gefordert, weil gerade hier die gestiegene Inflation und die Energiepreisentwicklung zu existenziellen Problemen für die Beschäftigten führen. Der Arbeitgeberverband war aber nur bereit, eine Vereinbarung für die Tarifgruppe A mit ver.di zu verhandeln.

Was haben wir erreicht?
Bisher gab es in der Tarifgruppe A zwei Gehaltsstufen, diese werden künftig in einer Stufe zusammengefasst. Das Gehalt steigt in der TG A auf 2.025 Euro, das entspricht einem Stundenlohn von 12,50 Euro.

Für Beschäftigte, die bisher in der TG A auf der ersten Stufe eingruppiert waren, bedeutet das eine Erhöhung um 8,2 Prozent.
Wer bisher in der zweiten Stufe war, bekommt 4,1 Prozent mehr Gehalt.

Azubis: Ab September 50 Euro mehr und bessere Übernahmeregelung!

Steigende Ausbildungsvergütung

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Im September steigen die Auszubildendenvergütungen im Versicherungsinnendienst um 50 Euro pro Monat. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen, die ver.di und der Arbeitgeberverband in diesem Jahr geführt haben. Die Auszubildendenvergütungen steigen prozentual deutlich stärker als die Gehälter der Angestellten. Solltet ihr im Mai bereits im Unternehmen gewesen sein, so habt ihr durch den Tarifabschluss bereits eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten, im Mai 23 bekommt ihr eine weitere Einmalzahlung von 250 Euro. Die Auszubildendenvergütung steigt im September 2023 um weitere 50 Euro.

Die ver.di-Tarifkommission konnte den Tarifvertrag zur Übernahme verbessern, der bei guten Leistungen einen tariflichen Anspruch auf eine zumindest befristete Übernahme regelt. Bisher galt diese Tarifregelung nur für die Berufsgruppe „Kaufleute für Versicherungen und Finanzen“. Jetzt konnte dieser Anspruch auch auf die anderen kaufmännischen Berufe ausgeweitet werden. Damit sind wir beim Thema Übernahme zwar noch nicht am Ziel – dem Anspruch auf unbefristete Übernahme – , aber wir sind einen entscheidenden Schritt weitergekommen.

Diese Erfolge zeigen, dass ihr Auszubildenden und dual Studierenden in den Tarifverhandlungen immer eine besondere Rolle spielt. Das ist so, weil es bei ver.di junge aktive ver.di-Mitglieder gibt, die sich für die Interessen aller Auszubildenden einsetzen.

Ihr seid die Zukunft!

Und da sind wir genau beim Thema, denn ihr seid die Zukunft von ver.di. Ihr entscheidet darüber, ob es auch zukünftig gute Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung gibt. Mit einem Prozent eurer Azubivergütung sichert ihr eure eigene Zukunft, sowohl in der Ausbildung, als auch in eurem weiteren Berufsleben. Eine Gewerkschaft ist schließlich nichts anderes als der Zusammenschluss von vielen Arbeitnehmer*innen, die sich gemeinsam für ihre Rechte stark machen.

Gleichzeitig bietet euch die ver.di-Mitgliedschaft auch viele weitere Vorteile, z. B. die ISIC-Card für Auszubildende, die euch eine Menge Rabatte ermöglicht.

Der Beitrag zwischen 11,20 Euro und 12,80 Euro (je nach Ausbildungsjahr) rentiert sich also mehrfach. Die Tariferhöhung von 50 Euro ist die beste Gelegenheit und das beste Argument für den Eintritt. Also schließt euch an und seid dabei!

Azubivergütung ab 01. September 2022

  • im ersten Ausbildungsjahr: 1.120 Euro
  • im zweiten Ausbildungsjahr: 1.195 Euro
  • im dritten Ausbildungsjahr: 1.280 Euro

Jetzt Mitglied werden!

Deshalb: Macht es wie die Kolleginnen und Kollegen und werdet Mitglied! Stärkt euch selbst durch die Mitgliedschaft und investiert einen Teil der Tarifanpassung in eine bessere Zukunft. Sprecht gerne die euch bekannten ver.di-Mitglieder im Betrieb an oder werdet direkt online Mitglied.

Diese Tarifinfo gibt es hier zum Download.

Drei Prozent mehr Gehalt ab September im Versicherungsinnendienst

Team-Kolleginnen geben sich einen Handschlag: Nur gemeinsam ist ein guter Tarifabschluss möglich.

Bild: fauxels, pexels.com

Bereits im Mai haben die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst durch die Einmalzahlung von 550 Euro vom Tarifabschluss profitiert (Teilzeitkräfte sowie Kolleg*innen in Altersteilzeit anteilig). Auszubildende erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Im September tritt nun die erste Erhöhungsstufe mit drei Prozent in Kraft, weitere zwei Prozent folgen im September 2023.

Die steigenden Preise und die hohen Energiekosten sind für uns alle eine Belastung. Die Einmalzahlungen in diesem und im nächsten Jahr (Mai 2023: 500 Euro) sind da ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Einkommen in unserer Branche. Wichtig war der Tarifkommission die soziale Komponente, denn Einmalzahlungen wirken sich im Gegensatz zu einer prozentualen Gehaltsanpassung in den unteren Gehaltsgruppen stärker aus. Gerade Kolleginnen und Kollegen mit geringeren Einkommen leiden besonders unter der wirtschaftlichen Situation. Der Tarifkommission war es ebenfalls wichtig, dass auch die Auszubildenden mit einer im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung sehr ansehnlichen Einmalzahlung berücksichtigt wurden.

Als die Tarifkommission die Forderungen für die Tarifrunde beschlossen hat (und auch während der Verhandlungen) war noch nicht wirklich absehbar, wie lange und wie stark die Preise weiter steigen werden. Klar war aber schon damals, dass wir es nicht schaffen werden, die Inflation durch den Tarifabschluss vollständig auszugleichen. Das Verhandlungsziel der ver.di-Tarifkommission, die realen Einkommen zu sichern, scheiterte an der mangelnden Bereitschaft der Arbeitgeber. Die wirtschaftliche Unsicherheit nimmt weiter zu und in diesem schwierigen Umfeld hat der Tarifabschluss dennoch seinen Wert.

Überstundenzuschläge und Ausweitung der Übernahmeregelungen durchgesetzt

Neben den Gehaltssteigerungen konnte die ver.di-Tarifkommission durchsetzen, dass Teilzeitkräfte künftig Mehrarbeitszuschläge ab der ersten Überstunde gezahlt bekommen. Das war bisher in vielen Unternehmen nicht selbstverständlich. Damit konnten wir insbesondere für viele Kolleginnen, die nach wie vor die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten stellen, eine deutlich spürbare Verbesserung der Einkommen erreichen. Auch die Ausweitung der tariflichen Übernahmeregelung der Auszubildenden auf alle kaufmännischen Berufe ist eine deutliche Verbesserung.

Wir müssen mehr werden!

Ab dem ersten September 2022 steigen die Gehälter um drei Prozent. ver.di hätte sich einen früheren Zeitpunkt für die Erhöhung gewünscht und die Branche hätte sicherlich eine stärker an der Inflation ausgerichtete Anpassung verkraftet, aber das war mit den Arbeitgebern nicht verhandelbar. Das liegt nicht zuletzt daran, dass in unserer Branche nicht genug Beschäftigte Mitglied bei ver.di sind und damit unsere Kampfkraft eingeschränkt ist. Während der Tarifrunde haben viele Kolleginnen und Kollegen den Weg in unsere Gewerkschaft gefunden. Das freut uns sehr, reicht aber noch nicht. Um gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gute Tarifergebnisse zu erzielen, brauchen wir mehr Mitglieder und mehr Beteiligung an Aktionen.

Jetzt Mitglied werden!

Deshalb: Machen Sie es wie die Kolleginnen und Kollegen und werden Sie Mitglied bei ver.di! Stärken Sie sich selbst durch die Mitgliedschaft und investieren Sie ein Drittel (ein Prozent) der Tarifanpassung in eine bessere Zukunft. Sprechen Sie gerne die Ihnen bekannten ver.di-Mitglieder im Betrieb an oder werden Sie direkt online Mitglied.

Hier geht es zum Download: Flugblatt mit aktueller Gehaltstabelle (ab September 2022)